Veröffentlichtes Profil

Jörg Wertenbruch

Jörg Wertenbruch – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht · Kanzlei Jörg Wertenbruch

Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln

Telefon: +49 221 16832161

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Sprachen
Englisch, Französisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Jörg Wertenbruch
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jörg Wertenbruch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzleisitz in Köln. Er berät Unternehmer sowie Verbraucher und bietet persönliche Rechtsberatung, Rechtsvertretung sowie Online-Rechtsberatung an. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Abwicklung von Sach- und Personenschäden, das Verkehrsversicherungsrecht mit Kaskoschadensrecht sowie das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Fahrerlaubnisrecht bearbeitet er Führerscheinmaßnahmen und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Weitere Tätigkeitsbereiche betreffen das Recht der Taxifahrer, Taxi- und Mietwagenunternehmer, darunter Personenbeförderungsrecht, Konzessionsrecht und Gesellschaftsrecht. Daneben nennt die Kanzlei Kauf-, Werkvertrags- und allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Multimediarecht. Als Bearbeitungsthemen werden unter anderem Mietmängel, Kautionsrückzahlungen, Zahlungsrückstände und Abmahnungen aufgeführt. Wertenbruch ist seit 2007 als Rechtsanwalt tätig und erhielt 2013 den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht. Darüber hinaus bildet er als Privat-Dozent an einer Kölner Fahrschule Fahrlehrer im Fahrlehrerrecht aus und führt Fortbildungen für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer durch. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder über das Kontaktformular möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-joergwertenbruch.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Jörg Wertenbruch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzleisitz in der Bismarckstraße 27–29, 50672 Köln. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt tätig und erhielt 2013 den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht. Das Profil der Kanzlei Jörg Wertenbruch nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Die Beratung richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Neben persönlicher Rechtsberatung und Rechtsvertretung wird Online-Rechtsberatung angeboten. Wertenbruch gehört der Rechtsanwaltskammer Köln an und bildet außerdem an einer Kölner Fahrschule als Privat-Dozent Fahrlehrer im Fahrlehrerrecht aus. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit der Abwicklung von Sach- und Personenschäden. Für Ratsuchende stehen dabei häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls im Mittelpunkt: die Verantwortlichkeit der Beteiligten, die Dokumentation von Schäden und die Kommunikation mit Versicherungen. Zum Verkehrsversicherungsrecht gehört auch das Kaskoschadensrecht, bei dem Ansprüche aus der eigenen Fahrzeugversicherung eine Rolle spielen. Allgemein hängt die rechtliche Einordnung solcher Anliegen sowohl vom Unfallhergang als auch von den verfügbaren Unterlagen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Eine Schnittstelle zum Strafrecht bilden Vorwürfe im Straßenverkehr. Wertenbruch nennt das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Fahrerlaubnisrecht mit Führerscheinmaßnahmen und der Entziehung der Fahrerlaubnis als Tätigkeitsbereiche. Hinter diesen Begriffen können unterschiedliche Verfahren stehen, etwa ein Bußgeldverfahren, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder eine behördliche Entscheidung über die Fahrerlaubnis. Für Taxifahrer sowie Taxi- und Mietwagenunternehmer bearbeitet er zudem Fragen des Personenbeförderungs-, Konzessions- und Gesellschaftsrechts. Diese Themen betreffen neben einzelnen Verkehrsvorgängen auch die rechtlichen Grundlagen des gewerblichen Betriebs. Die Kanzlei liegt in der Kölner Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum zentralen Stadtgebiet als auch zu Ratsuchenden aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Für zivilrechtliche Unfallstreitigkeiten und Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Köln oder das Landgericht Köln in Betracht; das Oberlandesgericht Köln kann insbesondere in Rechtsmittelverfahren zuständig sein. Die innerstädtische Lage erlaubt eine Anreiseplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw, wobei konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden sollten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Möglich sind eine telefonische Anfrage oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Aktenzeichen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine persönliche oder eine Online-Beratung in Betracht kommt. Die Anfrage allein ersetzt noch keine Prüfung des Sachverhalts.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Kanzlei Jörg Wertenbruch befindet sich in der Bismarckstraße 27–29 in der Kölner Innenstadt. Der Standort bildet einen innerstädtischen Bezugspunkt für verkehrsrechtliche und strafrechtliche Anliegen aus Köln, darunter aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung oder Anfahrtsroute passt, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt; entsprechende Einzelheiten lassen sich vor einem persönlichen Termin erfragen oder aktuell prüfen. Bei den genannten Tätigkeitsschwerpunkten sind vor allem das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall oder Leistungen aus einer Kaskoversicherung können abhängig insbesondere vom Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor einem dieser Gerichte geführt werden. Das Amtsgericht entscheidet außerdem über zahlreiche Verkehrsstraftaten und grundsätzlich über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen und befasst sich mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Köln kann etwa für zivilrechtliche Berufungen und strafrechtliche Revisionen zuständig sein. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Köln ist dagegen nicht das typische Gericht für Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafverfahren. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnismaßnahmen und personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen gehören regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in der vorliegenden Gerichtsliste nicht enthalten ist. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben sind freiwillig.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben sind freiwillig.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Kölner Anwaltverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere Angaben zu Unfallort, Unfallzeit und beteiligten Personen sowie vorhandene Fotos und Schriftwechsel hilfreich. Hinzukommen können ein polizeiliches Aktenzeichen, Zeugenkontakte, ein Gutachten, Kostenvoranschläge und Reparaturrechnungen. Bei Personenschäden können ärztliche Unterlagen und Nachweise über unfallbedingte Ausgaben Bedeutung haben. Geht es um die eigene Kaskoversicherung, sind auch Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen relevant. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Wie unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, etwa einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich. In beiden Bereichen können zusätzlich Auswirkungen auf die Fahrberechtigung entstehen. Für die erste Zuordnung ist wichtig, ob ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid, eine Vorladung oder ein anderes behördliches Schreiben vorliegt. Solche Schreiben können Fristen enthalten, die bei einer Mandatsanfrage ausdrücklich benannt werden sollten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum; die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis. Für eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr kann daher eine Neuerteilung erforderlich sein. Eine Entziehung kann durch ein Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, wobei unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahren gelten. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, die entscheidende Stelle und die Art des vorliegenden Schreibens zu nennen. Die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein ist ein zusätzlicher tatsächlicher Umstand, ersetzt aber nicht die rechtliche Prüfung.
Welche rechtlichen Themen können Taxi- und Mietwagenunternehmer vor einer Mandatsanfrage einordnen?
Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen können mehrere Rechtsbereiche zusammentreffen. Das Personenbeförderungs- und Konzessionsrecht betrifft insbesondere die behördlichen Voraussetzungen des Betriebs. Nach einem Unfall können Schadenersatz- und Versicherungsfragen hinzukommen; bei Verkehrsverstößen stehen gegebenenfalls Bußgeld-, Straf- oder Fahrerlaubnisverfahren im Raum. Gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen dagegen die rechtliche Organisation des Unternehmens. Für eine erste Anfrage ist eine Trennung dieser Themen hilfreich: Wer ist betroffen, welche Behörde oder Versicherung hat geschrieben und welche Entscheidung oder Forderung steht im Raum? Vorhandene Genehmigungen, Verträge und Bescheide können die spätere Prüfung unterstützen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Wertenbruch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jörg Wertenbruch: 4,9 von 5 Sternen bei 57 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Jörg Wertenbruch aus 57 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Jörg Wertenbruch liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 57 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Jörg Wertenbruch insgesamt und nicht auf Jörg Wertenbruch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-joergwertenbruch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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