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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Erven ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln und bundesweit tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Bußgeldverfahren und die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht, insbesondere bei Unfallflucht, Körperverletzung sowie Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Weitere Themen sind illegale Autorennen, Fahrverbote und Führerscheinsachen mit Blick auf den Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die Kanzlei übernimmt die gesamte Schadensregulierung nach einem Unfall, wehrt Regressansprüche der Haftpflichtversicherung ab und unterstützt bei Auseinandersetzungen nach Autokauf und Kaufvertrag zur Sachmängelgewährleistung. Zum Mandantenkreis zählen Privatpersonen, mittelständische Gewerbetreibende und Taxiunternehmer, deren Fuhrpark betreut wird. Außerdem berät Thomas Erven örtliche Autohändler bei rechtlichen Fragen. Für Personen, die nicht in die Kanzlei kommen können, werden auch telefonische Termine angeboten. Die Terminvereinbarung ist per E-Mail oder Telefon möglich. Die Kanzlei befindet sich direkt beim Amtsgericht und Landgericht Köln. Als Gastdozent an der Universität Köln hält Erven Vorträge zum Thema Verteidigung bei Fahrerflucht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-erven.de, kanzlei-erven.de
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Thomas Erven ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln. In seiner Kanzlei Erven bildet das Verkehrsrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Strafrecht. Er ist in Köln und bundesweit tätig. Seine Arbeit umfasst sowohl die rechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen als auch Bußgeldverfahren und die Verteidigung bei verkehrsbezogenen Straftatvorwürfen. Zum Mandantenkreis gehören Privatpersonen, mittelständische Gewerbetreibende und Taxiunternehmer, deren Fuhrpark betreut wird. Außerdem berät er örtliche Autohändler. Damit betreffen die im Profil genannten Themen nicht nur die private Mobilität, sondern auch Fahrzeuge und Fahrerlaubnisse, die für den beruflichen Alltag Bedeutung haben. Ein Schwerpunkt liegt auf Bußgeldverfahren und dem Verkehrsstrafrecht. Genannt sind insbesondere Unfallflucht, Körperverletzung sowie Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Auch illegale Autorennen, Fahrverbote und Fragen zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gehören zu den Tätigkeitsfeldern. Für Ratsuchende können dahinter unterschiedliche Anliegen stehen: ein Bußgeldbescheid, ein strafrechtlicher Vorwurf nach einem Unfall oder Unsicherheit über mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Dabei sind Bußgeldverfahren, Strafverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Verfahren voneinander zu unterscheiden. Als Gastdozent an der Universität Köln hält Erven Vorträge zur Verteidigung bei Fahrerflucht. Auf der zivilrechtlichen Seite übernimmt die Kanzlei die gesamte Schadensregulierung nach einem Unfall und wehrt Regressansprüche der Haftpflichtversicherung ab. Typische Streitpunkte nach Verkehrsunfällen sind die Haftungsverteilung und die Frage, welche Schäden zu ersetzen sind. Beim Versicherungsregress geht es darum, ob ein Versicherer bereits erbrachte Leistungen zurückfordern darf. Ein weiterer Bereich sind Auseinandersetzungen nach dem Autokauf, insbesondere zur Sachmängelgewährleistung. Hier spielen beispielsweise der Kaufvertrag, die Beschreibung des Fahrzeugs und die Dokumentation beanstandeter Mängel eine Rolle. Die Kanzlei befindet sich Am Justizzentrum 7, 50939 Köln, direkt beim Amtsgericht und Landgericht Köln. Beide Gerichte sind für viele zivilrechtliche und strafrechtliche Verkehrssachen örtliche Bezugspunkte; welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Das Profil richtet sich damit auch an Ratsuchende aus Kölner Stadtbereichen wie Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Termine lassen sich per E-Mail oder Telefon vereinbaren. Für Personen, die nicht in die Kanzlei kommen können, werden auch telefonische Termine angeboten. Vorhandene Bescheide, Schreiben oder Vertragsunterlagen können bei der ersten Einordnung des Anliegens hilfreich sein.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Die Kanzlei Erven hat ihren Sitz Am Justizzentrum 7 in 50939 Köln und befindet sich direkt beim Amtsgericht und Landgericht Köln. Für die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sind diese beiden Gerichte besonders relevante Bezugspunkte. Das Amtsgericht befasst sich unter anderem mit Einsprüchen gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide und zahlreichen erstinstanzlichen Verkehrsstrafverfahren. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Unfällen oder Fahrzeugkäufen können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt werden. Das Landgericht ist außerdem unter anderem für Berufungen gegen bestimmte amtsgerichtliche Entscheidungen und für schwerere Strafsachen zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Oberlandesgericht Köln kann insbesondere in Rechtsmittelverfahren eine Rolle spielen, etwa bei Berufungen in Zivilsachen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder bei bestimmten strafrechtlichen Revisionen und Rechtsbeschwerden. Das Arbeitsgericht Köln ist für die hier beschriebenen Unfall-, Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren dagegen typischerweise nicht zuständig. Streitigkeiten mit Fahrerlaubnisbehörden gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit; diese ist von den genannten Gerichten zu unterscheiden. Die Lage unmittelbar bei zwei Gerichten verankert die Kanzlei im Umfeld des Kölner Justizzentrums. Eine Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile ist durch die Profilangaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen richtet sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Wenn ein Kanzleibesuch nicht möglich ist, kommt ein vereinbarter telefonischer Termin infrage.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefon und Nachricht vor. Unterlagen können als Bilder oder PDF hochgeladen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kann vereinbart werden; zur Terminvereinbarung wird die Telefonnummer 0221 / 301 403 44 genannt. Wer nicht in die Kanzlei kommen kann, kann auch einen telefonischen Termin vereinbaren und sich dazu per Mail oder Telefon melden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung kann vereinbart werden; zur Terminvereinbarung wird die Telefonnummer 0221 / 301 403 44 genannt. Wer nicht in die Kanzlei kommen kann, kann auch einen telefonischen Termin vereinbaren und sich dazu per Mail oder Telefon melden.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefon und Nachricht vor. Unterlagen können als Bilder oder PDF hochgeladen werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Illegales Autorennen vorgeworfen
- Anhörung im Bußgeldverfahren
- Zeugenfragebogen ausfüllen
- Äußerung als Beschuldigter
- Schaden nach einem Autounfall
- Rote Ampel überfahren
- Abstand nicht eingehalten
- Zu schnell gefahren
- Vorwurf Körperverletzung nach Verkehrsunfall
- Fahrerflucht
- Alkoholfahrt vorgeworfen
- Schnee und Glatteis - wer haftet bei Unfällen im Straßenverkehr?, Deutschlandradio
Mitgliedschaften
- Kölner Anwalt Verein
- Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem Unterlagen hilfreich, die Unfallhergang, Beteiligte und Schäden nachvollziehbar machen. Dazu können ein Unfallbericht, Fotos, vorhandene Angaben zu Zeugen, das polizeiliche Aktenzeichen und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen gehören. Bei Fahrzeugschäden sind auch Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen relevant; bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Nicht alles muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Wichtig ist, vorhandene Schreiben mit Fristen sowie bereits geleistete Zahlungen oder erhobene Forderungen zu erwähnen.
- Was unterscheidet ein Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche erlischt. Bei einer Entziehung geht dagegen die Berechtigung zum Führen entsprechender Fahrzeuge verloren. Für eine spätere Neuerteilung können weitere Voraussetzungen zu erfüllen sein. Solche Maßnahmen können je nach Sachverhalt mit einem Bußgeldverfahren, einem Strafverfahren oder einem behördlichen Verfahren zusammenhängen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das genaue Schreiben zu benennen und mitzuteilen, ob es von einem Gericht, einer Bußgeldstelle oder einer Fahrerlaubnisbehörde stammt.
- Was ist bei einer Anfrage wegen Unfallflucht oder Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wichtig?
- Bei solchen Vorwürfen kommt es zunächst darauf an, den Verfahrensstand und den konkreten Tatvorwurf zu erfassen. Eine polizeiliche Anhörung, eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklageschrift betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Für die Anfrage sind daher die Art des erhaltenen Schreibens, das Zustellungsdatum und genannte Termine oder Fristen wichtig. Daneben können bereits getroffene Maßnahmen zur Fahrerlaubnis relevant sein. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare rechtliche Einordnung setzt regelmäßig Kenntnis der Ermittlungsunterlagen voraus.
- Welche Informationen werden bei Streitigkeiten über Mängel nach einem Autokauf benötigt?
- Ausgangspunkt sind regelmäßig der Kaufvertrag und die Frage, ob das Fahrzeug von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson gekauft wurde. Hilfreich sind außerdem Verkaufsanzeigen, vereinbarte Angaben zum Fahrzeugzustand, Übergabeunterlagen und die bisherige Kommunikation über den beanstandeten Mangel. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht: Wann wurde das Fahrzeug übergeben, wann zeigte sich das Problem und welche Untersuchungen oder Reparaturen fanden bereits statt? Sachmängelgewährleistung und eine zusätzlich vereinbarte Garantie sind rechtlich unterschiedliche Grundlagen. Welche Ansprüche bestehen können, hängt unter anderem vom Vertrag und den konkreten Umständen ab.
- Was bedeutet es, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress verlangt?
- Regress bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Haftpflichtversicherung nach einer Leistung an geschädigte Dritte Geld von einer versicherten Person zurückfordert. Als Begründung können beispielsweise behauptete Verletzungen vertraglicher Pflichten angeführt werden. Eine solche Forderung ist von der ursprünglichen Schadensersatzforderung der Unfallgegenseite zu unterscheiden. Für eine erste Prüfung sind das Forderungsschreiben, die Versicherungsbedingungen und Unterlagen zum Unfall sowie zum bisherigen Regulierungsverlauf hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Rückgriff zulässig ist, lässt sich nicht allein aus der Tatsache ableiten, dass der Versicherer bereits gezahlt hat.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Erven
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4,8 von 5 · 256 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Am Justizzentrum 7, 50939 Köln
- Montag
- 09:00-12:00, 13:00-18:00
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- 09:00-12:00, 13:00-18:00
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- 09:00-12:00, 13:00-18:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-erven.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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