Veröffentlichtes Profil

Andreas Weber

Dr. jur. Andreas Weber – Fachanwalt für Erbrecht in Hannover

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht · Beukenberg Rechtsanwälte Partnerschaft

Uhlemeyerstraße 13, 30175 Hannover

Telefon: +49 511 590910-0

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Celle
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Beukenberg Rechtsanwälte Partnerschaft

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. jur. Andreas Weber ist seit 1992 auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und seit April 2013 Fachanwalt für Erbrecht. Er gehört zur Beukenberg Rechtsanwälte Partnerschaft in Hannover. Die Kanzlei berät und vertritt in allen Fragen des Erbrechts. Zu den Leistungen zählen die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten, die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Analyse der gesetzlichen Erbfolge. Weitere Aufgaben sind die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften und die Nachlassverwaltung. Hinzu kommen Vermögensübertragungen, Schenkungsverträge und die Betreuung bei Unternehmensnachfolge. Das Informationsangebot behandelt unter anderem unverheiratete Paare, kinderlose Ehepaare und Verheiratete mit gemeinsamen Kindern. Die Kanzlei unterstützt bei Familienstreitigkeiten und erarbeitet Strategien für Erbauseinandersetzungen. Sie betont menschliche Kompetenz und Ansprechbarkeit vor dem Erbfall, während der Trauerphase und danach. Die Rechtsanwälte arbeiten übergreifend zusammen und bieten gemeinsame Besprechungstermine; Jutta Beukenberg bringt dabei ihren Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht ein.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: daserbrecht.de, daserbrecht.de

Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion

Dr. jur. Andreas Weber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht bei der Beukenberg Rechtsanwälte Partnerschaft in Hannover. Seit 1992 ist er auf dem Gebiet des Erbrechts tätig; den Fachanwaltstitel führt er seit April 2013. Sein Profil nennt Erbrecht und Familienrecht, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung richtet sich insbesondere auf erbrechtliche Fragen. Für Ratsuchende geht es dabei sowohl um die vorsorgende Gestaltung der Vermögensnachfolge als auch um die rechtliche Einordnung eines bereits eingetretenen Erbfalls. Andreas Weber gehört der Rechtsanwaltskammer Celle an. Zur erbrechtlichen Tätigkeit zählen die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten, die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Analyse der gesetzlichen Erbfolge. Typische Anliegen betreffen die Absicherung nahestehender Personen, die Verteilung von Vermögen und das Zusammenspiel gesetzlicher Ansprüche mit persönlichen Gestaltungswünschen. Das Informationsangebot der Kanzlei berücksichtigt unter anderem unverheiratete Paare, kinderlose Ehepaare und Ehepaare mit gemeinsamen Kindern. Auch Vermögensübertragungen, Schenkungsverträge und die Unternehmensnachfolge gehören zu den beschriebenen Aufgaben. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen dazu, wie familiäre Verhältnisse und vorhandene Vermögenswerte bei der Nachfolgeplanung zusammenwirken. Nach einem Todesfall können die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Pflichtteilsansprüche und die Nachlassverwaltung Bedeutung gewinnen. Die Kanzlei übernimmt die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und unterstützt bei Erbauseinandersetzungen sowie Familienstreitigkeiten. Berührungspunkte zum Familienrecht entstehen etwa durch Ehe, Trennung und Verwandtschaftsverhältnisse. Allgemein umfasst dieses Rechtsgebiet außerdem Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Die Rechtsanwälte der Partnerschaft arbeiten fachübergreifend zusammen und bieten gemeinsame Besprechungstermine an; Jutta Beukenberg bringt dabei ihren Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht ein. Die Kanzlei befindet sich in der Uhlemeyerstraße 13, 30175 Hannover. Damit besteht ein örtlicher Bezug zu Ratsuchenden aus Hannover, etwa aus Mitte, List, Linden-Limmer, Südstadt-Bult und Vahrenwald. Für erbrechtliche und familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Hannover in Betracht; streitige Erbsachen können auch vor das Landgericht Hannover gehören. Die konkrete Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu Beteiligten, vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover

  • Amtsgericht Hannover
  • Landgericht Hannover
  • Arbeitsgericht Hannover

Die Kanzlei von Andreas Weber und der Beukenberg Rechtsanwälte Partnerschaft hat ihren Sitz in der Uhlemeyerstraße 13, 30175 Hannover. Die Anschrift ist der örtliche Anlaufpunkt für Anfragen zum Erbrecht und zum im Profil genannten Familienrecht. Zum räumlichen Umfeld gehören die genannten Hannoveraner Stadtteile Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Für erbrechtliche Angelegenheiten ist das Amtsgericht Hannover als Nachlassgericht von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Nachlassgerichte befassen sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen, Erbscheinsverfahren und Erbausschlagungserklärungen. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere erbrechtliche Ansprüche werden dagegen vor den Zivilgerichten ausgetragen. Je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kommen dafür das Amtsgericht Hannover oder das Landgericht Hannover in Betracht; nicht jede Auseinandersetzung unter Erben ist eine Nachlassgerichtssache. Familienrechtliche Verfahren werden beim Amtsgericht durch das Familiengericht geführt. Dazu zählen insbesondere Scheidungen sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Hannover behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen erb- und familienrechtlichen Anliegen üblicherweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Was heißt „Grober Undank“?, Redaktion Erbrecht Hannover
  • Familienrecht und Erbrecht im Fachanwaltsdoppelpack, Redaktion Erbrecht Hannover
  • Wenn der Schatz einen Eigentümer hat ist es kein Schatz, Redaktion Erbrecht Hannover

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Erbfall hilfreich?
Für die erste Einordnung sind meist vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Verhältnissen hilfreich. Je nach Anliegen können auch eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bereits geführter Schriftwechsel mit anderen Beteiligten wichtig sein. Es müssen nicht zwingend schon alle Unterlagen vollständig vorliegen. In der Anfrage sollte erkennbar werden, worum es geht und ob bereits gerichtliche Schreiben oder Fristen vorliegen. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Besprechung ab.
Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, soweit keine wirksame abweichende Verfügung besteht. Sie knüpft insbesondere an Verwandtschaft und Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft an. Ein Testament ermöglicht eigene Regelungen zur Erbfolge und muss bestimmte Formvorgaben erfüllen. Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann vertraglich bindende Verfügungen enthalten. Welche Gestaltung in Betracht kommt, hängt unter anderem von Familienverhältnissen, Vermögen und gewünschten Bindungen ab. Pflichtteilsrechte können trotz einer abweichenden Nachlassplanung bestehen bleiben. Eine Anfrage kann zunächst der Klärung dieser unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten dienen.
Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von der Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
Ein Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich ein auf Geld gerichteter Anspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er vermittelt für sich genommen keine Stellung als Miterbe. Eine Erbengemeinschaft entsteht dagegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Sie müssen sich mit der Verwaltung und späteren Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Nachlasses befassen. In beiden Situationen können Auskünfte und die Bewertung von Nachlassgegenständen eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich zu benennen, ob eine Erbenstellung, ein Pflichtteil oder beides streitig ist.
Wann überschneiden sich Erbrecht und Familienrecht, und wie lässt sich eine Anfrage vorbereiten?
Überschneidungen entstehen beispielsweise bei der Nachfolgeplanung von Ehepaaren, bei Trennung oder Scheidung sowie bei Vermögensübertragungen innerhalb der Familie. Familienstand, Güterstand und Verwandtschaftsverhältnisse können für die erbrechtliche Einordnung wichtig sein. Familienrechtliche Anliegen betreffen daneben etwa Unterhalt, Sorge und Umgang. Für eine Anfrage hilft eine kurze zeitliche Übersicht mit den beteiligten Personen und dem gewünschten Klärungsbedarf. Bereits vorhandene Eheverträge, Testamente oder gerichtliche Schreiben können ebenfalls relevant sein. Ob eine gemeinsame Betrachtung beider Rechtsgebiete erforderlich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts einordnen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Weber

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Andreas Weber: 4,7 von 5 Sternen bei 81 Bewertungen
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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Uhlemeyerstraße 13, 30175 Hannover

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: daserbrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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