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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin Angelika Brenn
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Angelika Brenn ist Rechtsanwältin mit Kanzleisitz in der Dechbettener Straße 34a in Regensburg. Die Kanzlei-Webseite nennt Familienrecht und Strafrecht als Tätigkeitsbereiche. Neben dem Standort Regensburg besteht eine Zweigstelle in der Friedhofstraße 9 in Kelheim. Nähere Angaben zu einzelnen Mandantengruppen enthält der vorliegende Quelltext nicht. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Die Kanzlei bittet darum, Termine schriftlich oder telefonisch innerhalb der Geschäftszeiten zu vereinbaren, um ausreichend Zeit für das jeweilige Anliegen einplanen zu können. Für die Kontaktaufnahme steht außerdem ein Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung. Die Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr. Als zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde ist im Impressum die Rechtsanwaltskammer Nürnberg angegeben. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-brenn.de, kanzlei-brenn.de
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Angelika Brenn hat ihren Kanzleisitz in der Dechbettener Straße 34a, 93049 Regensburg. Ihr Profil führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht und Erbrecht auf. Die Kanzlei-Webseite nennt Familienrecht und Strafrecht ausdrücklich als Tätigkeitsbereiche. Für Ratsuchende betreffen diese Gebiete häufig persönliche Lebenssituationen: die Neuordnung familiärer Beziehungen, die Auseinandersetzung mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder Fragen nach einem Todesfall. Neben dem Standort Regensburg besteht eine Zweigstelle in der Friedhofstraße 9 in Kelheim. Als zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg angegeben. Im Familienrecht geht es typischerweise um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung können eine Rolle spielen, etwa der Zugewinnausgleich oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und finanziellen Situation. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen und zeitliche Abläufe von Bedeutung. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren; auch die Klärung von Regelungsbedarf und die Vorbereitung einer Verständigung gehören zum allgemeinen Spektrum dieses Rechtsgebiets. Strafrechtliche Anliegen können durch eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage entstehen. Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere der konkrete Vorwurf, der Verfahrensstand und bereits zugestellte Schriftstücke wichtig. Im Erbrecht stehen dagegen häufig Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Abstimmung innerhalb einer Erbengemeinschaft im Mittelpunkt. Dabei ist zwischen nachlassgerichtlichen Angelegenheiten und streitigen Ansprüchen unter Beteiligten zu unterscheiden. Welche Bearbeitung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens und einer entsprechenden Anfrage klären. Der örtliche Bezug liegt in Regensburg mit den Stadtteilen Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für familien-, erb- und strafrechtliche Verfahren kommen je nach Gegenstand das Amtsgericht Regensburg oder das Landgericht Regensburg in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Beschreibung des Anliegens anhand der dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten vorbereitet werden. Dabei sind insbesondere das Rechtsgebiet und mögliche laufende Fristen relevant. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Die Kanzlei bittet um schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung innerhalb ihrer Geschäftszeiten: montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr. Auf ihrer Webseite steht außerdem ein Kontaktformular bereit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
- Amtsgericht Regensburg
- Landgericht Regensburg
Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Angelika Brenn ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Regensburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. In erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise Aufgaben bei der Testamentseröffnung und bei Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Regensburg verhandelt werden. Allein der Kanzleisitz entscheidet nicht darüber, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet. Im Strafrecht kommen ebenfalls beide Gerichte in Betracht. Das Amtsgericht verhandelt insbesondere Strafsachen, die nach Art und Gewicht in seine Zuständigkeit fallen; dort werden auch Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Maßgeblich sind jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen und der Stand des Verfahrens. Die Kanzlei befindet sich in der Dechbettener Straße 34a im Regensburger Stadtgebiet. Die genannten Stadtteile Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl dienen der räumlichen Orientierung, belegen jedoch weder eine dortige Kanzleilage noch eine bestimmte Entfernung. Konkrete Angaben zur Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Ein Besuch setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Die Kanzlei bittet darum, schriftlich oder telefonisch einen Termin innerhalb der Geschäftszeiten zu vereinbaren, um genug Zeit für Sie und Ihr Anliegen einplanen zu können.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Die Kanzlei bittet darum, schriftlich oder telefonisch einen Termin innerhalb der Geschäftszeiten zu vereinbaren, um genug Zeit für Sie und Ihr Anliegen einplanen zu können.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben zum Zeitpunkt der Trennung hilfreich. Je nach Fragestellung können Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben relevant sein. Geht es um gemeinsame Kinder, stehen zusätzlich die bisherige Betreuung und die offenen Sorge- oder Umgangsfragen im Mittelpunkt. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und kann bei der Terminvereinbarung abgestimmt werden. Für eine erste Anfrage genügt häufig zunächst eine übersichtliche Zusammenfassung.
- Wie unterscheiden sich Fragen zum Unterhalt von Sorge- und Umgangsfragen?
- Unterhalt betrifft finanzielle Verpflichtungen, etwa gegenüber Kindern oder zwischen getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehegatten. Dabei spielen unter anderem Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle. Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen im Leben eines Kindes; Umgang betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die offenen finanziellen Fragen und die Fragen zur Betreuung oder Entscheidungsverantwortung getrennt zu beschreiben.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu einer Vorladung oder einem Strafbefehl wichtig?
- Wesentlich sind die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Datum des Zugangs und eventuell genannte Termine oder Fristen. Auch die Frage, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird, beeinflusst die rechtliche Einordnung. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklage stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen. Für die erste Kontaktaufnahme ist eine sachliche Beschreibung des Anlasses hilfreich. Ob und welche Schritte erforderlich sind, kann erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilt werden; eine allgemeine Information ersetzt diese Prüfung nicht.
- Geht es bei einer Erbschaft immer um ein Verfahren vor dem Nachlassgericht?
- Nein. Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gesetzliche Aufgaben, etwa die Eröffnung von Testamenten oder die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Nicht jede Meinungsverschiedenheit unter Erbinnen und Erben wird jedoch dort entschieden. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere zivilrechtliche Ansprüche können vor die Zivilgerichte gehören. Bei einer ersten Anfrage hilft es daher, das Ziel zu benennen: Geht es um den Nachweis der Erbenstellung, die Auslegung eines Testaments oder einen Anspruch gegenüber anderen Beteiligten? Vorhandene Verfügungen und gerichtliche Schreiben können die Einordnung erleichtern.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Angelika Brenn
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4,9 von 5 · 27 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Dechbettener Straße 34a, 93049 Regensburg
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-brenn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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