Veröffentlichtes Profil

Ocka Swalve

Ocka Swalve: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin Ocka Swalve

Schönberger Straße 2, 24148 Kiel

Telefon: +49 431 561032

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Ocka Swalve
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Ocka Swalve ist in Kiel und bundesweit tätig. Seit 2001 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung und Erfahrung als Richterin. Im Familienrecht berät sie zu Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie zu Eheverträgen. Im Verkehrsrecht unterstützt sie Menschen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Darüber hinaus vertritt sie Mandanten in Angelegenheiten des Zivilrechts und Strafrechts. Nach telefonischer Terminvereinbarung findet ein persönliches Gespräch in ihrer Kanzlei statt. In der Erstberatung schildern die Ratsuchenden ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Anschließend entscheiden sie über eine langfristige Mandatserteilung. Swalve hält ihr Fachwissen durch Weiterbildungen aktuell. Sie bezieht Mandanten in den Verfahrensverlauf ein und informiert sie bei Veränderungen. Wenn möglich, strebt sie eine zeit- und kostensparende einverständliche Regelung an. Andernfalls vertritt sie die Interessen gerichtlich. Zuverlässigkeit, Diskretion und individuelle Betreuung nennt sie als Prioritäten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: swalve.de, swalve.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Ocka Swalve ist mit ihrer Kanzlei in der Schönberger Straße 2 in 24148 Kiel ansässig und in Kiel sowie bundesweit tätig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht; seit 2001 ist sie Fachanwältin für dieses Rechtsgebiet. Sie bringt langjährige Berufserfahrung und Erfahrung als Richterin mit und aktualisiert ihr Fachwissen durch Weiterbildungen. Inhaltlich umfasst ihre familienrechtliche Tätigkeit insbesondere Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie Eheverträge. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, die rechtlichen Folgen einer veränderten familiären Situation zunächst zu ordnen und die miteinander verbundenen Themen auseinanderzuhalten. Bei einer Trennung können beispielsweise Fragen zur finanziellen Versorgung, zur Verantwortung für gemeinsame Kinder und zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens zusammentreffen. Sorge- und Umgangsfragen betreffen unterschiedliche Aspekte des Zusammenlebens mit Kindern; Unterhaltsfragen können sowohl Kinder als auch Ehegatten betreffen. Eheverträge dienen dagegen der rechtlichen Gestaltung ehelicher Verhältnisse und möglicher Trennungsfolgen. Swalve strebt nach ihrer Kanzleibeschreibung eine einverständliche Regelung an, wenn diese möglich ist. Andernfalls vertritt sie die Interessen ihrer Mandantschaft gerichtlich. Während eines Verfahrens bezieht sie Mandantinnen und Mandanten ein und informiert über Veränderungen. Neben dem Familienrecht bearbeitet Swalve verkehrsrechtliche Anliegen, etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid. Hinzu kommen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts und des Strafrechts. Der örtliche Bezug ihrer Tätigkeit liegt in Kiel: Für familiengerichtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kiel relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit dort besteht. Aus Stadtteilen wie Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen lässt sich die Anfahrt zur Kanzlei anhand der angegebenen Anschrift planen. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Kanzlei oder konkrete Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um das Anliegen dem passenden Tätigkeitsbereich zuzuordnen und die dort verfügbaren Kontaktinformationen zu nutzen. Nach telefonischer Terminvereinbarung findet laut Kanzleibeschreibung ein persönliches Gespräch in der Kanzlei statt. In der Erstberatung schildern Ratsuchende ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Anschließend entscheiden sie über eine längerfristige Mandatserteilung. Zur Vorbereitung können eine kurze zeitliche Übersicht und bereits vorhandene Schreiben helfen, die offenen Fragen im Gespräch strukturiert darzustellen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Ocka Swalve ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kiel von Bedeutung. Dort werden als Familiensachen unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsstreitigkeiten sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt, soweit das Gericht örtlich zuständig ist. Das Landgericht Kiel ist keine reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Für die zusätzlich genannten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Tätigkeiten können hingegen sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Kiel zuständig sein; dies hängt insbesondere von Gegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung ab. Verkehrsrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten gehören zur Zivilgerichtsbarkeit, Einsprüche gegen Bußgeldbescheide können nach dem behördlichen Verfahren vor das zuständige Amtsgericht gelangen. Das Arbeitsgericht Kiel bearbeitet vor allem Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und gehört damit nicht zu den typischen Gerichten für den hier beschriebenen Schwerpunkt. Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist für die genannten familienrechtlichen Anliegen nicht zuständig; es ist Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Schönberger Straße 2 im Kieler Stadtgebiet. Eine Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen lässt sich aus dem Faktenmaterial nicht sicher ableiten; ebenso ist keine Innenstadtlage belegt. Für einen vereinbarten Kanzleitermin können Ratsuchende die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden, da hierzu keine konkreten Angaben vorliegen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei wird telefonisch ein Termin vereinbart. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Mandat langfristig erteilen möchten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei wird telefonisch ein Termin vereinbart. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Mandat langfristig erteilen möchten.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung wichtig werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen der Unterhalt für Kinder oder Ehegatten, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Folgen. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Sorge und Umgang zu klären sein. Im Zusammenhang mit einer Scheidung spielt häufig auch der Ausgleich von Rentenanrechten eine Rolle. Welche Themen tatsächlich relevant sind, hängt von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht der bereits geklärten und noch offenen Punkte.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht verliert. In gerichtlichen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vor einer Mandatsanfrage kann es hilfreich sein, bisherige Absprachen und die konkreten Streitpunkte sachlich zusammenzustellen.
Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Unterhalt hilfreich sein?
Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig die familiären Verhältnisse sowie die Einkommens- und gegebenenfalls Vermögenssituation von Bedeutung. Hilfreich können vorhandene Einkommensnachweise, Angaben zu laufenden Verpflichtungen, frühere Vereinbarungen und bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen sein. Bei Kindesunterhalt spielen auch das Alter des Kindes und seine Lebenssituation eine Rolle. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, hängt von der Art des Unterhaltsanspruchs ab. Fehlende Informationen lassen sich im Erstgespräch benennen; eine vorab erstellte Übersicht erleichtert die Einordnung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung.
Wann kommt ein Ehevertrag in Betracht und welche Grenzen gibt es?
Ein Ehevertrag kann vor oder während einer Ehe geschlossen werden und dient dazu, bestimmte rechtliche Folgen der Ehe individuell zu gestalten. Mögliche Inhalte betreffen insbesondere den Güterstand, den Versorgungsausgleich und den Ehegattenunterhalt. Anlass können beispielsweise unterschiedliche Vermögensverhältnisse, eine selbstständige Tätigkeit oder die geplante Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit sein. Die Gestaltungsfreiheit ist jedoch nicht unbegrenzt; Vereinbarungen können einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Ein Ehevertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Für eine erste anwaltliche Besprechung sind die gemeinsamen Ziele und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wichtige Ausgangspunkte.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ocka Swalve

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ocka Swalve: 5,0 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Ocka Swalve aus 18 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 18 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Ocka Swalve insgesamt und nicht auf Ocka Swalve persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,018

Google veröffentlicht zu diesen 18 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Schönberger Straße 2, 24148 Kiel

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: swalve.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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