Veröffentlichtes Profil

Axel Höper

Axel Höper: Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht · Axel Höper Rechtsanwalt

Holstenbrücke 2, 24103 Kiel

Telefon: +49 431 22 18 15 20

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Axel Höper Rechtsanwalt
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Axel Höper ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Medizinrecht. Seit 2021 arbeitet er in einer Bürogemeinschaft in der Holstenbrücke 2 in Kiel. Im Strafrecht übernimmt er Mandate in Schleswig-Holstein und bundesweit. Zu den genannten Bereichen gehören Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexual- und Gewaltdelikte sowie Jugend- und Lebensmittelstrafrecht. Im Medizinrecht vertritt er Patientinnen, Patienten und Geschädigte ebenso wie Ärzte und Angehörige des Gesundheitswesens. Dabei geht es um Arzthaftung, Behandlungsfehler, Personenschäden und Medizinstrafrecht. Das Erstgespräch findet in der Kanzlei oder telefonisch statt und dient der Einschätzung des Anliegens. Kosten und Vorgehen werden vorab besprochen. Für die weitere Einschätzung fordert Höper mit Vollmacht Behandlungsunterlagen oder Ermittlungsakten an. Die Strategie wird anhand der vorliegenden Unterlagen entwickelt. Die Kanzlei nennt persönliche Erreichbarkeit, zeitnahe Rückmeldungen und transparente Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten, Kosten und realistischen Erwartungen als Bestandteile ihrer Arbeitsweise.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hoeper-rechtsanwalt.de, hoeper-rechtsanwalt.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Axel Höper ist Rechtsanwalt in Kiel und seit 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Medizinrecht. Sein Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht als weiteres Rechtsgebiet. Seit 2021 arbeitet er in einer Bürogemeinschaft an der Holstenbrücke 2. Für Ratsuchende treffen hier mehrere Themenfelder zusammen: Ein Vorfall im Straßenverkehr kann etwa ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Bei Verletzungen können außerdem Fragen zu Personenschäden und deren medizinischer Dokumentation hinzukommen. Welche rechtlichen Aspekte im Vordergrund stehen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Im verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren ausdrücklich genannt. Typische Anliegen betreffen beispielsweise den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit, Ermittlungen nach einem Unfall oder mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis. Im Strafrecht übernimmt Höper Mandate in Schleswig-Holstein und bundesweit. Die angegebenen Bereiche reichen vom Wirtschafts- und Steuerstrafrecht über Betäubungsmittelstrafrecht bis zu Sexual- und Gewaltdelikten. Auch Jugend- und Lebensmittelstrafrecht gehören dazu. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesen Rechtsgebieten zunächst eine Einordnung des Vorwurfs, des Verfahrensstands und der verfügbaren Unterlagen, nicht eine vorweggenommene Aussage zum Ausgang des Verfahrens. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Medizinrecht. Höper vertritt dabei Patientinnen, Patienten und Geschädigte ebenso wie Ärzte und Angehörige des Gesundheitswesens. Genannt werden Arzthaftung, Behandlungsfehler, Personenschäden und Medizinstrafrecht. Solche Anliegen erfordern häufig eine genaue Betrachtung des Behandlungsverlaufs und der Dokumentation. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis ist nicht automatisch ein rechtlich relevanter Behandlungsfehler. Die Prüfung medizinrechtlicher Fragen kann sich zudem mit strafrechtlichen Vorwürfen überschneiden, etwa wenn eine mögliche Verantwortung für Gesundheitsschäden untersucht wird. Die Kanzlei befindet sich an der Holstenbrücke 2 in der Kieler Innenstadt, im Stadtteil Mitte. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen ein innerstädtischer Anlaufpunkt; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw richtet sich nach dem Ausgangsort. Für viele der genannten Verfahren kommen das Amtsgericht Kiel oder das Landgericht Kiel in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann das Anliegen unter Nutzung der im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten zunächst knapp schildern. Das Erstgespräch findet laut Kanzleibeschreibung vor Ort oder telefonisch statt. Kosten und Vorgehen werden vorab besprochen. Mit Vollmacht fordert Höper erforderliche Behandlungsunterlagen oder Ermittlungsakten an; auf dieser Grundlage wird das weitere Vorgehen entwickelt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Die Anschrift Holstenbrücke 2, 24103 Kiel, liegt in der Innenstadt im Stadtteil Mitte. Axel Höper arbeitet dort seit 2021 in einer Bürogemeinschaft. Für Ratsuchende aus dem Kieler Stadtgebiet, etwa aus Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen, bildet die Innenstadt den räumlichen Bezugspunkt für einen Kanzleibesuch. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Reisedaten geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Neben dem persönlichen Termin ist nach der Kanzleibeschreibung auch ein telefonisches Erstgespräch möglich. Für Strafsachen und verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kiel relevant. Es verhandelt Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit und entscheidet bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Das Landgericht Kiel befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafsachen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden; Arzthaftungssachen sind regelmäßig dem Landgericht zugeordnet. Das Arbeitsgericht Kiel ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht kann bei verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisfragen im Rechtsmittelverfahren eine Rolle spielen, ist aber nicht das Eingangsgericht für gewöhnliche Bußgeld- oder Strafverfahren. Maßgeblich bleiben jeweils Verfahrensart, örtlicher Bezug und gesetzliche Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zum Termin sollen alle schriftlichen Unterlagen mitgebracht werden: in Strafsachen Vorladung, Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluss, Strafbefehl, Anklageschrift, Ladungen und der Umschlag mit dem Zustelldatum; in Medizinsachen Arztbriefe, Befunde, Bildgebung auf Datenträger und Schriftwechsel mit Klinik, Kammer oder Versicherung. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung sollen Versicherungsschein und Nummer mitgebracht werden. Wenn es eilt, soll dies gleich zu Beginn gesagt werden; ein benötigter barrierefreier Zugang soll bei der Terminvereinbarung angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die erste kurze Einordnung am Telefon dauert selten länger als zehn Minuten und kostet nichts. Das vertrauliche und unverbindliche Erstgespräch findet in der Kanzlei oder per Telefon statt; dabei wird besprochen, was vorliegt und welche Schritte sinnvoll sind. Kosten und Vorgehen werden vorher besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die erste kurze Einordnung am Telefon dauert selten länger als zehn Minuten und kostet nichts. Das vertrauliche und unverbindliche Erstgespräch findet in der Kanzlei oder per Telefon statt; dabei wird besprochen, was vorliegt und welche Schritte sinnvoll sind. Kosten und Vorgehen werden vorher besprochen.

Für den Erstkontakt: Zum Termin sollen alle schriftlichen Unterlagen mitgebracht werden: in Strafsachen Vorladung, Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluss, Strafbefehl, Anklageschrift, Ladungen und der Umschlag mit dem Zustelldatum; in Medizinsachen Arztbriefe, Befunde, Bildgebung auf Datenträger und Schriftwechsel mit Klinik, Kammer oder Versicherung. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung sollen Versicherungsschein und Nummer mitgebracht werden. Wenn es eilt, soll dies gleich zu Beginn gesagt werden; ein benötigter barrierefreier Zugang soll bei der Terminvereinbarung angegeben werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Verjährungsfrist beim Bußgeld verlängert: Seit 1. Juli 2026…
  • Gesichtserkennung: Treffer ist kein Beweis
  • Gesetz des Monats: Neue Pflichten für Assistenzsysteme – was…

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Medizinrecht im DAV
  • Kieler Anwaltverein
  • Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids oder eines Verkehrsstrafvorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind die Art des Vorwurfs, das Datum des Ereignisses und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Hilfreich sind vorhandene Schreiben, etwa ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder eine gerichtliche Ladung, einschließlich der Angaben zum Zugang. Auch bereits geführter Schriftverkehr und vorhandene Unfallunterlagen können eine Rolle spielen. Bußgeldverfahren und Strafverfahren folgen unterschiedlichen Regeln und können verschiedene Folgen für die Fahrerlaubnis haben. In einer Mandatsanfrage sollte deshalb erkennbar sein, welche Behörde geschrieben hat und ob ein Termin oder eine Frist genannt wird.
Warum ist die Ermittlungsakte für die Einschätzung eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Eine Ermittlungsakte enthält die von den Behörden zusammengetragenen Informationen, beispielsweise Zeugenaussagen, Berichte und Gutachten. Die eigene Erinnerung an ein Ereignis und der Inhalt eines behördlichen Schreibens bilden dagegen häufig nur einen Ausschnitt ab. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den konkreten Vorwurf und die Beweislage genauer zu erfassen. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Eine belastbare Einschätzung des weiteren Vorgehens ist deshalb oft erst möglich, wenn die wesentlichen Aktenbestandteile vorliegen und mit der betroffenen Person besprochen wurden.
Welche Rolle spielen Alter und Entwicklungsstand in einem Jugendstrafverfahren?
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Entscheidend ist zunächst das Alter zum Tatzeitpunkt: Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt grundsätzlich Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren hängt seine Anwendung von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab, insbesondere von der Entwicklung oder der Art der Tat. Neben dem Tatvorwurf können daher persönliche Lebensumstände wichtig sein. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zum Alter beim vorgeworfenen Geschehen, zu behördlichen Schreiben und zum Stand des Verfahrens.
Wie werden ein vermuteter Behandlungsfehler und mögliche strafrechtliche Fragen voneinander unterschieden?
Ein ungünstiger Behandlungsverlauf allein belegt noch keinen Behandlungsfehler. Bei einer medizinrechtlichen Prüfung geht es unter anderem um den fachlichen Standard, die Aufklärung, einen möglichen Schaden und dessen Zusammenhang mit der Behandlung. Zivilrechtliche Ansprüche und eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit sind dabei getrennt zu betrachten: Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrenswege. Zur Einordnung dienen insbesondere Behandlungsunterlagen, Befunde und eine zeitliche Übersicht des Geschehens. Je nach Fragestellung kann auch medizinischer Sachverstand erforderlich sein. Ob beide rechtlichen Bereiche berührt sind, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Axel Höper

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Axel Höper: 4,8 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Axel Höper Rechtsanwalt aus 18 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 18 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: hoeper-rechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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