Veröffentlichtes Profil

Frauke Keller

Frauke Keller: Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Fachanwältin für Familienrecht · Familienrechtskanzlei Frauke Keller

Roonstraße 2, 24105 Kiel

Telefon: +49 431 22130190

Qualifikation
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Familienrechtskanzlei Frauke Keller

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frauke Keller ist Rechtsanwältin mit Fachgebiet Familienrecht und zertifizierte Mediatorin in Kiel. Sie ist seit 1995 in Kiel tätig und verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Berufserfahrung. Ihre Kanzlei unterstützt Mandanten bei Trennung und Scheidung sowie bei Fragen zum Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt. Weitere Themen sind Sorgerecht und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Auch Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Partnerschaftsverträge für Lebensgefährten gehören zum Beratungsangebot. Die Tätigkeit umfasst außerdem Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht und internationales Familienrecht. Keller berät und vertritt Mandanten sowohl vor Gericht als auch in der außergerichtlichen Streitschlichtung. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Vermittlung zwischen Streitparteien bei familienrechtlichen Konflikten. Die Kanzlei arbeitet eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren zusammen. Als Grundlage der Zusammenarbeit nennt sie Sympathie und Vertrauen. Termine werden schnell und flexibel angeboten; Beratungsgespräche finden persönlich statt. Regelmäßige Fortbildungen unterstützen ihre konzentrierte und zielorientierte Arbeitsweise.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: familienrechtskanzlei-kiel.de, familienrechtskanzlei-kiel.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Frauke Keller ist Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin in Kiel. In ihrer Familienrechtskanzlei in der Roonstraße 2 bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt; daneben nennt das Profil Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Keller ist seit 1995 in Kiel tätig. Ihre Arbeit umfasst die gerichtliche Vertretung ebenso wie die außergerichtliche Streitschlichtung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung zwischen Streitparteien bei familienrechtlichen Konflikten. Dabei können neben rechtlichen Fragen auch die unterschiedlichen Vorstellungen über das künftige Zusammenleben oder die wirtschaftliche Trennung eine Rolle spielen. Bei Trennung und Scheidung geht es häufig um mehrere miteinander verbundene Themen: Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Aufteilung von Vermögen. Zum Tätigkeitsfeld gehören außerdem Elternunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Ratsuchende können hier eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Fragestellungen suchen. Während der Versorgungsausgleich grundsätzlich während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrifft, befasst sich der Zugewinnausgleich mit dem während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachs. Welche Aspekte tatsächlich zu klären sind, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Auch die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Partnerschaftsverträgen für Lebensgefährten gehört zum Beratungsangebot. Weitere Themen sind Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht und internationales Familienrecht. Das ebenfalls aufgeführte Erbrecht betrifft allgemein etwa die gesetzliche Erbfolge, testamentarische Regelungen, Pflichtteilsfragen oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Überschneidungen mit dem Familienrecht entstehen beispielsweise durch Ehe und Verwandtschaft. Die belegte Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren kann bei Sachverhalten mit wirtschaftlichen, steuerlichen oder beurkundungsbedürftigen Bestandteilen relevant sein. Der Kanzleistandort Roonstraße 2, 24105 Kiel, liegt im Kieler Stadtgebiet. Eine konkrete Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen ist durch die Profilangaben nicht belegt. Für Familiensachen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Kiel als Familiengericht in Betracht; erbrechtliche Streitigkeiten können auch das Landgericht Kiel betreffen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann über die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Für eine erste Anfrage genügen zunächst das Rechtsgebiet, eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen. Persönliche Beratungsgespräche und die Terminabstimmung erfolgen anschließend mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Frauke Keller ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kiel bedeutsam. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht beispielsweise Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch Versorgungsausgleich und güterrechtliche Streitigkeiten können zu den familiengerichtlichen Aufgaben gehören. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Verfahren zu unterscheiden: Das Nachlassgericht beim Amtsgericht befasst sich etwa mit Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen über erbrechtliche Ansprüche können abhängig von Streitgegenstand und Streitwert vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Kiel verhandelt werden. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Kiel ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört damit nicht zu den typischen Gerichten für die hier aufgeführten Schwerpunkte. Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist kein reguläres Gericht für Scheidungs- oder Erbstreitigkeiten. Bei öffentlich-rechtlichen Fragen, etwa in bestimmten namensrechtlichen Zusammenhängen, kann dagegen der Verwaltungsrechtsweg berührt sein. Daraus folgt jedoch keine allgemeine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts. Die Kanzlei befindet sich in der Roonstraße 2 im Kieler Stadtgebiet. Die Angaben erlauben keine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage oder Zuordnung zu einem der aufgeführten Stadtteile Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Route mit dem Pkw sollten anhand der vollständigen Anschrift aktuell geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zum barrierefreien Zugang sind nicht belegt und können vor einem persönlichen Termin erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Beratungstermin kann über E-Mail oder Telefon vereinbart werden. Alles Weitere wird in einem persönlichen Treffen besprochen; Termine werden schnell und flexibel angeboten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein Beratungstermin kann über E-Mail oder Telefon vereinbart werden. Alles Weitere wird in einem persönlichen Treffen besprochen; Termine werden schnell und flexibel angeboten.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich?
Für ein erstes Gespräch sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensnachweise, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie Unterlagen zur Altersversorgung relevant sein. Geht es um gemeinsame Kinder, können bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu Unterhalt, Sorge und Umgang wichtig sein. Bereits eingegangene Gerichtsschreiben sollten wegen möglicher Fristen ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären; nicht jedes Erstgespräch erfordert bereits eine vollständige Dokumentensammlung.
Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können etwa wichtige Fragen zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil beziehungsweise weiteren umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Eine Trennung führt nicht automatisch zu einer Änderung des Sorgerechts. Bei Auseinandersetzungen ist das Kindeswohl der maßgebliche Bezugspunkt; die rechtliche Einordnung hängt von der konkreten familiären Situation ab.
Wann kommt eine Mediation bei familienrechtlichen Konflikten infrage?
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen vermittelnden Person nach einer eigenen Lösung suchen. Sie kann beispielsweise Fragen zur Organisation des Familienalltags nach einer Trennung oder zur wirtschaftlichen Entflechtung betreffen. Voraussetzung ist grundsätzlich die Bereitschaft, miteinander zu verhandeln und relevante Informationen offenzulegen. Die vermittelnde Person entscheidet den Streit nicht und ersetzt keine unabhängige rechtliche Prüfung der Interessen beider Seiten. Bei starkem Machtgefälle, Gewalt oder fehlender Freiwilligkeit kann Mediation ungeeignet sein. Manche Ergebnisse benötigen außerdem eine bestimmte rechtliche Form, um wirksam oder vollstreckbar zu sein.
Wie unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Vergleich des Vermögenszuwachses beider Ehegatten während der Ehe, sofern der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft maßgeblich ist. Er bedeutet nicht, dass sämtliche Vermögensgegenstände automatisch gemeinsam gehören oder einzeln geteilt werden. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen auf während der Ehe erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung, etwa aus gesetzlichen oder betrieblichen Versorgungssystemen. Beide Themen können bei einer Scheidung nebeneinander auftreten. Ehevertragliche Regelungen und weitere Besonderheiten können die Einordnung beeinflussen. Für die Klärung werden deshalb unterschiedliche Informationen und Nachweise benötigt.
Welche Informationen sind bei einer erbrechtlichen Mandatsanfrage wichtig?
Zunächst ist hilfreich, ob es um die vorsorgende Gestaltung der Erbfolge oder um einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Bei einem Erbfall sind das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene Testamente oder Erbverträge wichtige Ausgangspunkte. Auch Schreiben des Nachlassgerichts, bekannte Nachlasswerte und Verbindlichkeiten sowie mögliche Streitpunkte innerhalb einer Erbengemeinschaft können relevant sein. Bei Pflichtteilsfragen spielt die familiäre Konstellation eine wesentliche Rolle. Da im Erbrecht Fristen bedeutsam sein können, sollten vorhandene Schreiben und die jeweiligen Zugangsdaten bereits bei der Anfrage erwähnt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frauke Keller

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Frauke Keller: 4,9 von 5 Sternen bei 33 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Familienrechtskanzlei Frauke Keller aus 33 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Familienrechtskanzlei Frauke Keller insgesamt und nicht auf Frauke Keller persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Roonstraße 2, 24105 Kiel

Montag
09:00-17:00 (ab 01.09.2026)
Dienstag
09:00-17:00 (ab 01.09.2026)
Mittwoch
09:00-13:00 (ab 01.09.2026)
Donnerstag
09:00-17:00 (ab 01.09.2026)

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: familienrechtskanzlei-kiel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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