Veröffentlichtes Profil

Rainer Dragon

Rainer Dragon: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht · Rechtsanwaltskanzlei Rainer Dragon

Wilhelminenstr. 16, 24103 Kiel

Telefon: +49 431 800 979 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Rainer Dragon
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rainer Dragon ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Kiel. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er bei Kündigungen, Versetzungen, Zeugnisstreitigkeiten, Zahlungsklagen und Abfindungsvereinbarungen sowie im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Webseite behandelt außerdem die Befristung von Arbeitsverhältnissen, Änderungskündigungen, Mobbing und die Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit. Im Sozialrecht richtet sich sein Angebot an Personen mit Anliegen gegenüber Kranken-, Sozial- oder Rentenkassen. Er berät zu bestehenden Ansprüchen auf Sozialleistungen und unterstützt deren gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung. Auch bei der Ablehnung vertraglich vereinbarter Leistungen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet er Hilfe an. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht mit Schadenregulierung nach einem Unfall sowie Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht. Zur Kontaktaufnahme stehen die Bürorufnummer und ein Kontaktformular zur Verfügung; ein Rückruf wird angeboten. Für arbeitsrechtliche Anliegen nennt die Webseite eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Die Kanzlei befindet sich in der Wilhelminenstr. 16 und ist montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-dragon.de, kanzlei-dragon.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Rainer Dragon ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Kiel. Seine Kanzlei befindet sich in der Wilhelminenstr. 16, 24103 Kiel. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben sind Verkehrsrecht und Strafrecht genannt. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er insbesondere bei Kündigungen, Versetzungen, Zeugnisstreitigkeiten, Zahlungsklagen und Abfindungsvereinbarungen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um den Bestand ihres Arbeitsplatzes, die Bedingungen ihrer Beschäftigung oder offene Vergütungsansprüche. Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement gehört zu den ausdrücklich beschriebenen Themen seiner Tätigkeit. Weitere arbeitsrechtliche Themen auf der Kanzleiwebseite sind befristete Arbeitsverhältnisse, Änderungskündigungen, Mobbing und die Teilnahme an einem Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit. Solche Anliegen erfordern regelmäßig eine Einordnung des Arbeitsvertrags, des bisherigen Geschehens und der vorhandenen Unterlagen. Der ebenfalls belegte sozialrechtliche Tätigkeitsbereich betrifft Anliegen gegenüber Kranken-, Sozial- oder Rentenkassen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Sozialleistungsansprüchen. Daneben nennt die Kanzlei Unterstützung bei abgelehnten vertraglichen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese privatrechtlichen Versicherungsansprüche sind von Ansprüchen gegenüber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zu unterscheiden. Im Verkehrsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Schadenregulierung nach Unfällen sowie auf Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren. Typische Fragen betreffen die Verantwortlichkeit für einen Unfall, die Erfassung von Schäden oder den Umgang mit einem behördlichen Vorwurf. Das im Profil aufgeführte Strafrecht erhält durch das ausdrücklich genannte Verkehrsstrafrecht einen konkreten Bezug. Je nach Angelegenheit stehen dabei unterschiedliche Unterlagen im Mittelpunkt: etwa Unfallberichte, Schriftwechsel mit Versicherungen, ein Bußgeldbescheid oder Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Adresse in der Wilhelminenstraße liegt im Kieler Innenstadtbereich und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Kiel in Betracht; bei zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheiten und Strafverfahren können Amtsgericht oder Landgericht Kiel zuständig sein. Welche Zuständigkeit tatsächlich besteht, hängt vom Einzelfall ab. Zur Anbahnung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen heranziehen. Die Kanzlei nennt eine Bürorufnummer, ein Kontaktformular und die Möglichkeit eines Rückrufs. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Die Rechtsanwaltskanzlei Rainer Dragon hat ihren Sitz in der Wilhelminenstr. 16 im Kieler Innenstadtbereich. Damit liegt sie im zentralen Stadtgebiet mit Bezug zu Mitte; auch für Ratsuchende aus Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen ist diese Adresse ein Anlaufpunkt in Kiel. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, die aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine bestimmten Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit ableiten. Eine vorherige Abstimmung des Besuchs ist unabhängig von den veröffentlichten Öffnungszeiten sinnvoll. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Kiel relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen können je nach Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht Kiel oder das Landgericht Kiel gehören. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren und zahlreichen erstinstanzlichen Strafsachen; das Landgericht übernimmt unter anderem bestimmte schwerwiegendere Strafsachen sowie Rechtsmittelverfahren. Das für den Bezirk genannte Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört dagegen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist für die beschriebenen arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder privaten Versicherungsstreitigkeiten typischerweise nicht zuständig. Streitigkeiten über gesetzliche Sozialleistungen werden grundsätzlich vor den Sozialgerichten geführt, während Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig die Zivilgerichtsbarkeit betreffen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung angeboten. Die Kontaktaufnahme ist direkt über die Bürorufnummer 0431/8009790 oder über das Kontaktformular möglich; ein Rückruf wird angeboten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Es wird eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung angeboten. Die Kontaktaufnahme ist direkt über die Bürorufnummer 0431/8009790 oder über das Kontaktformular möglich; ein Rückruf wird angeboten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung, Versetzung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, vorhandene Nachträge und das betreffende Schreiben des Arbeitgebers wichtig. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und bisheriger Schriftwechsel hinzukommen. Bei einer Kündigung ist außerdem bedeutsam, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Eine chronologische Zusammenfassung hilft, den Sachverhalt verständlich darzustellen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab; sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Worin unterscheiden sich betriebliches Eingliederungsmanagement und ein Personalgespräch während einer Arbeitsunfähigkeit?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen nach längeren oder wiederholten Arbeitsunfähigkeitszeiten angeboten werden soll. Es dient dazu, Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu klären; die Teilnahme setzt die Zustimmung der betroffenen Person voraus. Ein Personalgespräch kann dagegen ganz unterschiedliche arbeitsbezogene Themen haben. Ob während einer Arbeitsunfähigkeit eine persönliche Teilnahme verlangt werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten. Anlass, Dringlichkeit und gesundheitliche Umstände spielen bei der rechtlichen Einordnung eine Rolle.
Was unterscheidet die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall von einem Bußgeld- oder Strafverfahren?
Bei der Schadenregulierung geht es um zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise wegen Fahrzeugschäden, Behandlungskosten oder weiterer Unfallfolgen. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Ein Verkehrsstrafverfahren setzt den Verdacht einer Straftat voraus. Diese Verfahren können aus demselben Ereignis entstehen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und folgen eigenen Regeln. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, vorhandene Schreiben nach Absender und Verfahrensart zu ordnen und bekannte Termine oder Fristen zu nennen. Eine Zahlung der Versicherung erledigt nicht automatisch ein behördliches Verfahren.
Ist die Ablehnung einer Sozialleistung rechtlich dasselbe wie die Ablehnung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Bei gesetzlichen Sozialleistungen beruht ein Anspruch auf sozialrechtlichen Vorschriften; eine ablehnende Entscheidung erfolgt häufig durch einen Bescheid. Je nach Fall kommen ein Widerspruchsverfahren und anschließend ein Verfahren vor dem Sozialgericht in Betracht. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stehen dagegen der Versicherungsvertrag und dessen Bedingungen im Mittelpunkt. Streitigkeiten darüber gehören regelmäßig vor die Zivilgerichte. Für eine erste Anfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Leistungsträgers oder Versicherers, die Ablehnungsbegründung und das Datum des Schreibens wichtig. Auch vorhandene Hinweise auf Fristen sollten mitgeteilt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rainer Dragon

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Rainer Dragon: 4,9 von 5 Sternen bei 22 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Rainer Dragon aus 22 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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4,9 von 5 · 22 Bewertungen

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-dragon.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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