Veröffentlichtes Profil

Arbeit Wirtschaft

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht: Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht

Steingasse 13, 86150 Augsburg

Telefon: +49 821 7101030

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
HSK I Arbeit Wirtschaft Recht
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht ist eine Kanzlei für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Augsburg. Sie berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Webseite richtet sich außerdem an Personaldienstleister. Alle Partner der Kanzlei führen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Anwaltsteam arbeitet sowohl im Team als auch in der individuellen Beratung und Vertretung. Als Grundlagen ihrer Tätigkeit nennt die Kanzlei langjährige Berufspraxis und wissenschaftliche Tätigkeit. Im Wirtschaftsrecht führt sie Gesellschaftsrecht, Geschäftsführerfragen, Vertrieb und Handelsvertreter sowie Fremdpersonaleinsatz, Scheinselbstständigkeit und Strafrecht auf. Weitere genannte Themen sind Unternehmenskäufe und -verkäufe, Umstrukturierungen, Compliance und Whistleblowing. Für Arbeitgeber und Führungskräfte bietet die Kanzlei Inhouse- und Onlineschulungen an. Zudem sind die Anwälte als Referenten in Fachgremien tätig. Die Kanzlei wurde in den 70er Jahren begründet und befindet sich in der Steingasse 13 in Augsburg. Eine Kontaktaufnahme ist über Kontaktformular, Telefon, Fax oder E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hsk-arbeitsrecht.de, hsk-arbeitsrecht.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Arbeit Wirtschaft“ stellt die Kanzlei HSK I Arbeit Wirtschaft Recht in Augsburg vor. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebsräte; ihre Webseite richtet sich außerdem an Personaldienstleister. Für Ratsuchende geht es in diesem Rechtsgebiet um die rechtlichen Rahmenbedingungen von Beschäftigung und betrieblicher Zusammenarbeit. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auf betrieblicher Ebene kommen Fragen der Mitbestimmung und der Gestaltung von Veränderungen im Unternehmen hinzu. Je nach Rolle der Beteiligten unterscheiden sich dabei Interessen, Unterlagen und Verfahrenswege. Alle Partner der Kanzlei führen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach ihrer Beschreibung verbindet HSK I Arbeit Wirtschaft Recht individuelle Beratung und Vertretung mit der Zusammenarbeit im Anwaltsteam. Als Grundlagen ihrer Tätigkeit nennt sie langjährige Berufspraxis und wissenschaftliche Tätigkeit. Die Kanzlei wurde in den 70er Jahren begründet. Zum beschriebenen Tätigkeitsfeld gehören auch Inhouse- und Onlineschulungen für Arbeitgeber und Führungskräfte. Zudem sind die Anwälte als Referenten in Fachgremien tätig. Diese Angebote betreffen die Vermittlung rechtlicher Zusammenhänge außerhalb eines einzelnen gerichtlichen Verfahrens. Neben dem Arbeitsrecht nennt die Kanzlei wirtschaftsrechtliche Themen wie Gesellschaftsrecht, Geschäftsführerfragen sowie Vertrieb und Handelsvertreter. Weitere Bereiche sind Fremdpersonaleinsatz, Scheinselbstständigkeit, Strafrecht, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Umstrukturierungen, Compliance und Whistleblowing. Berührungspunkte ergeben sich beispielsweise, wenn eine betriebliche Neuorganisation Arbeitsverhältnisse betrifft oder die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit geklärt werden soll. Mandantinnen und Mandanten können dabei unterschiedliche rechtliche Ebenen begegnen: individuelle Vertragsfragen, betriebliche Beteiligungsrechte und unternehmerische Organisationsfragen. Welche davon im Vordergrund stehen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzlei befindet sich in der Steingasse 13, 86150 Augsburg, in der Innenstadt. Damit liegt sie zentral im Stadtgebiet und ist auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen ein örtlicher Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind gesondert zu prüfen. Für viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Augsburg zuständig. Eine Kontaktaufnahme kann über das Profil auf Anwalt-Seiten.de angestoßen werden, indem die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Laut Kanzleibeschreibung ist Kontakt per Formular, Telefon, Fax oder E-Mail möglich. Für die erste Anfrage helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung, die eigene Rolle und Hinweise auf laufende Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht hat ihren Sitz in der Steingasse 13 in der Augsburger Innenstadt. Die zentrale Lage bildet den räumlichen Bezug des Profils; daneben gehören Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen zum genannten städtischen Umfeld. Für einen Kanzleitermin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Ausgangsadresse geprüft werden. Angaben zu einzelnen Haltestellen, Linien oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Vor einer persönlichen Anfahrt ist eine Terminabstimmung sinnvoll. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg relevant. Arbeitsgerichte führen unter anderem Verfahren über Kündigungen, Vergütungsansprüche und Arbeitszeugnisse sowie Beschlussverfahren zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Ob gerade das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Arbeitsort. Das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie können bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus den ebenfalls genannten wirtschaftsrechtlichen Bereichen zuständig sein, abhängig insbesondere von Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung. Geschäftsführer- und Handelsvertreterfragen sind nicht automatisch arbeitsgerichtliche Angelegenheiten. Das Oberlandesgericht München mit Zweigstelle Augsburg ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten insbesondere für Rechtsmittel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit relevant; es ist keine Rechtsmittelinstanz für das Arbeitsgericht. Auch bei strafrechtlichen Themen bestimmen Verfahrensgegenstand und gesetzliche Zuständigkeit, welches Gericht befasst wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet: „Schildern Sie uns unverbindlich Ihre Situation“. Das Kontaktformular sieht Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet: „Schildern Sie uns unverbindlich Ihre Situation“. Das Kontaktformular sieht Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht vor.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Neuer Tarifvertrag für die Zeitarbeit
  • Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens
  • Interview mit RA Daniel Iven zum Kongressparkhaus
  • Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD
  • Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften
  • Vorsicht bei Zustellung einer Kündigung per Einschreiben!

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und die unmittelbar betroffenen Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung oder Abmahnung gehören dazu das jeweilige Dokument und Angaben dazu, wann es zugegangen ist. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und einschlägiger Schriftverkehr relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht; die Prüfung einer Übernahme und das weitere Vorgehen müssen gesondert abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich individuelle arbeitsrechtliche Anliegen und Fragen des Betriebsrats?
Individuelle arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis, beispielsweise Vergütung, Urlaub oder Kündigung. Betriebsräte befassen sich dagegen mit kollektiven Beteiligungsrechten, etwa bei bestimmten Arbeitszeitregelungen oder personellen Maßnahmen. Beide Ebenen können bei demselben betrieblichen Vorgang zusammentreffen, bleiben rechtlich aber zu unterscheiden. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, deutlich zu machen, ob sie als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat erfolgt. Bei Betriebsratsangelegenheiten können außerdem vorhandene Betriebsvereinbarungen, Beschlüsse und Unterlagen zur Kommunikation mit dem Arbeitgeber für die Einordnung bedeutsam sein.
Warum können Fremdpersonaleinsatz und Scheinselbstständigkeit mehrere Rechtsgebiete berühren?
Beim Fremdpersonaleinsatz kommt es unter anderem darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage Personen tätig werden und wie die Zusammenarbeit tatsächlich ausgestaltet ist. Je nach Sachverhalt können Fragen des Arbeitsrechts, der Arbeitnehmerüberlassung, des Sozialversicherungsrechts oder weiterer Rechtsgebiete entstehen. Die Bezeichnung eines Vertrags allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung. Für eine erste Anfrage sind daher Angaben zu Weisungen, organisatorischer Einbindung, Aufgaben und Vertragsbeziehungen hilfreich. Welche Prüfung erforderlich ist und welche Stellen oder Gerichte gegebenenfalls zuständig sind, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände bestimmen.
Welche arbeitsrechtlichen Fragen können bei Umstrukturierungen oder Unternehmenskäufen entstehen?
Bei Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen können sich Fragen zum Fortbestand von Arbeitsverhältnissen, zu veränderten Aufgaben und zu Beteiligungsrechten des Betriebsrats stellen. Auch Informationspflichten und bestehende betriebliche Regelungen können eine Rolle spielen. Nicht jede unternehmerische Veränderung hat dieselben arbeitsrechtlichen Folgen; entscheidend sind insbesondere die rechtliche Gestaltung und die tatsächlichen Veränderungen im Betrieb. Für eine erste Anfrage hilft es, den geplanten oder bereits umgesetzten Vorgang, den zeitlichen Stand und die eigene Rolle zu beschreiben. Gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte sollten dabei voneinander unterschieden und in ihrem Zusammenhang betrachtet werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Arbeit Wirtschaft

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Arbeit Wirtschaft: 5,0 von 5 Sternen bei 56 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von HSK I Arbeit Wirtschaft Recht aus 56 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Arbeit Wirtschaft liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 56 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf HSK I Arbeit Wirtschaft Recht insgesamt und nicht auf Arbeit Wirtschaft persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,056

Google veröffentlicht zu diesen 56 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: hsk-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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