Veröffentlichtes Profil

Peter Lamprecht

Peter Lamprecht – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei am Theater

Theaterstraße 24, 97070 Würzburg

Telefon: +49 931 47085337

Sprachen
Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Theater

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Peter Lamprecht ist Rechtsanwalt in Würzburg und befasst sich nach eigener Darstellung ausschließlich mit Arbeitsrecht. Er begleitet Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber bei Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, vom Vertrag bis zum Prozess vor dem Arbeitsgericht. Zu den auf seiner Webseite genannten Themen gehören Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Abmahnung und Abwicklungsvereinbarung nebst Kündigung. Das Anfrageformular nennt außerdem Arbeitsvertrag, Gehalt, Urlaub und Mobbing als mögliche Anliegen. Lamprecht beschreibt seine Arbeitsweise mit juristischem Know-how, gesundem Menschenverstand und direkter Kommunikation ohne Paragraphen-Kauderwelsch. Er ist Teil der Kanzlei am Theater und arbeitet dort mit Kolleginnen und Kollegen mit jeweils eigenem Schwerpunkt unter einem Dach. Rechtsberatung wird auch auf Englisch angeboten. Die Kontaktseite nennt die Theaterstraße 24 in Würzburg als Anschrift. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Auf der Webseite wird zudem eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrechtlamprecht.de, arbeitsrechtlamprecht.de

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Peter Lamprecht ist in der Kanzlei am Theater in Würzburg tätig. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; nach eigener Darstellung befasst er sich ausschließlich mit diesem Rechtsgebiet. Seine Tätigkeit richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie an Arbeitgeber. Inhaltlich reicht sie von Fragen zum Arbeitsvertrag bis zur Vertretung im Prozess vor dem Arbeitsgericht. Für Ratsuchende stehen damit sowohl die Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses als auch Konflikte während seiner Durchführung oder bei seiner Beendigung im Mittelpunkt. Rechtsberatung wird außerdem auf Englisch angeboten. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarung im Zusammenhang mit einer Kündigung. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig, während ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung beider Seiten beruht. Bei Abwicklungsvereinbarungen geht es regelmäßig um die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Mandantinnen und Mandanten erwarten in solchen Situationen häufig eine Einordnung der Unterlagen, der zeitlichen Abläufe und der möglichen Streitpunkte. Ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang ab; ein allgemeiner Anspruch besteht nicht. Weitere im Profil aufgeführte Anliegen sind Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Gehalt, Urlaub und Mobbing. Dabei kann es beispielsweise um die Bewertung einer Zeugnisformulierung, Vorwürfe wegen eines behaupteten Fehlverhaltens oder Differenzen über vertragliche Leistungen gehen. Bei Konflikten am Arbeitsplatz sind konkrete Ereignisse und vorhandene Nachweise oft wesentlich für die rechtliche Einordnung. Lamprecht beschreibt seine Kommunikation als direkt und ohne unnötige juristische Fachsprache. Innerhalb der Kanzlei am Theater arbeitet er mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die jeweils eigene Schwerpunkte haben. Die Kanzlei befindet sich in der Theaterstraße 24, 97070 Würzburg, im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Auch für Ratsuchende aus Grombühl und der Sanderau ist diese Anschrift ein örtlicher Bezugspunkt. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, nicht automatisch das ebenfalls am Standort vorhandene Amtsgericht oder Landgericht Würzburg. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen; dafür lassen sich die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Laut Kanzleiangaben sind telefonische Anfragen, E-Mails und ein Kontaktformular möglich. Für die erste Anfrage sind insbesondere das Thema, wichtige Termine und die beteiligten Seiten relevant. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

  • Amtsgericht Würzburg
  • Landgericht Würzburg

Die Kanzlei am Theater hat ihre Anschrift in der Theaterstraße 24 in Würzburg. Die Lage im innerstädtischen Umfeld der Altstadt bildet den räumlichen Ausgangspunkt für Peter Lamprechts arbeitsrechtliche Tätigkeit. Neben der Altstadt gehören Grombühl und die Sanderau zu den genannten Stadtteilen am Standort. Die Kanzleianschrift bietet damit eine zentrale Orientierung innerhalb Würzburgs, ohne dass daraus bestimmte Fahrtzeiten oder eine unmittelbare Nähe zu einzelnen Gerichtsgebäuden abgeleitet werden können. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand der Anschrift geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist die Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wichtig. Amtsgericht Würzburg und Landgericht Würzburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Urlaub werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort beginnt ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren üblicherweise mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren mit weiteren Verhandlungsschritten fortgesetzt werden. Amtsgericht und Landgericht sind deshalb nicht allein wegen ihres Standorts für arbeitsrechtliche Anliegen zuständig. Welche Gerichtsbarkeit und welcher konkrete Gerichtsort maßgeblich sind, richtet sich nach dem Gegenstand des Konflikts sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Anfrageformular fragt nach Name, Telefon, E-Mail, Anliegen und danach, ob seit mindestens drei Monaten eine Rechtsschutzversicherung besteht. Optional können der Beschäftigungsbeginn im Unternehmen, das letzte Bruttogehalt und eine kurze Fallschilderung angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung angeboten. Die Antwort erfolgt laut Quelle meist am selben Werktag.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Es wird eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung angeboten. Die Antwort erfolgt laut Quelle meist am selben Werktag.

Für den Erstkontakt: Das Anfrageformular fragt nach Name, Telefon, E-Mail, Anliegen und danach, ob seit mindestens drei Monaten eine Rechtsschutzversicherung besteht. Optional können der Beschäftigungsbeginn im Unternehmen, das letzte Bruttogehalt und eine kurze Fallschilderung angegeben werden.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Verdeckter Betriebsübergang: Wann er vorliegt und welche Rechte Sie haben
  • Arbeitsunfall: Wann muss der Arbeitgeber Schmerzensgeld zahlen?
  • Massenentlassungsanzeige: Wann Fehler des Arbeitgebers Ihre Kündigung unwirksam machen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch die Beschäftigungsdauer, die Tätigkeit und gegebenenfalls bestehende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze Fristen: Für eine Kündigungsschutzklage beträgt die gesetzliche Frist regelmäßig drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Bei einer Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, den Zugangstag und bereits anstehende Termine deutlich zu benennen.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung und Abfindung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Abwicklungsvereinbarung regelt dagegen typischerweise die Folgen einer zuvor ausgesprochenen Kündigung, etwa die Freistellung oder die Zeugniserteilung. Eine Abfindung ist eine Geldleistung, die in solchen Zusammenhängen vereinbart werden oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vorgesehen sein kann. Sie entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vereinbarungen können außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Für ihre Einordnung sind deshalb der vollständige Wortlaut und die Umstände der Beendigung wichtig.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Abmahnung oder Arbeitszeugnis?
Bei einer Abmahnung sind das vollständige Schreiben und eine nachvollziehbare Darstellung des beanstandeten Geschehens hilfreich. Ergänzend können einschlägige Anweisungen, E-Mails oder andere bereits vorhandene Unterlagen Bedeutung haben. Bei einem Arbeitszeugnis stehen neben dem Zeugnistext insbesondere die tatsächlichen Aufgaben, der Verantwortungsbereich und die Beschäftigungsdauer im Vordergrund. Auch frühere Zwischenzeugnisse können einen Vergleich ermöglichen. Ob eine Formulierung oder ein Vorwurf rechtlich zu beanstanden ist, lässt sich nicht allein anhand einzelner Wörter beurteilen. Entscheidend sind jeweils der Gesamtzusammenhang und die belegbaren Tatsachen.
Wie lassen sich Anliegen zu Gehalt, Urlaub oder Mobbing für eine Mandatsanfrage strukturieren?
Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Darstellung: Was ist geschehen, seit wann besteht das Problem und welche Reaktionen gab es bereits? Bei Gehaltsfragen sind Arbeitsvertrag, Abrechnungen und Angaben zu ausstehenden Zahlungen hilfreich. Bei Urlaubskonflikten können Anträge, Antworten und der betreffende Zeitraum relevant sein. Der Begriff Mobbing beschreibt sehr unterschiedliche Situationen; für eine rechtliche Einordnung kommt es auf konkrete Vorfälle, deren Häufigkeit und mögliche Nachweise an. Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen ebenfalls eine Rolle spielen. Pauschale Bewertungen ersetzen daher keine Darstellung einzelner Vorgänge.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Lamprecht

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Peter Lamprecht: 4,9 von 5 Sternen bei 12 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei am Theater aus 12 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Peter Lamprecht liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 12 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei am Theater insgesamt und nicht auf Peter Lamprecht persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 12 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrechtlamprecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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