Veröffentlichtes Profil

Elisa Härder

Elisa Härder – Fachanwältin für Arbeitsrecht und Steuerrecht in Würzburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Steuerrecht · Steinbock & Partner

Domstraße 3, 97070 Würzburg

Telefon: +49 931 22222

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Steinbock & Partner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Elisa Härder ist Rechtsanwältin und seit 2019 Partnerin der Kanzlei Steinbock & Partner. Sie ist seit 2019 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2024 Fachanwältin für Steuerrecht. Der Würzburger Kanzleistandort befindet sich in der Domstraße 3. Im Arbeitsrecht berät sie zu Arbeitsverträgen, Kündigungen und Abmahnungen. Im Steuerrecht steht sie bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zur Seite, die durch unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Bewertungen von Lebenssachverhalten entstehen können. Zu den auf der Webseite dokumentierten Mandanten gehören Beschäftigte mit Konflikten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Mandantenstimmen beschreiben ihre Beratung als verständlich und ihre Arbeitsweise als konsequent; außerdem berichten sie von Ausdauer im Umgang mit Behörden. In ihrem Team werden Jan-Niklas Haus und Anja Wölfing als Assistenz im Arbeitsrecht genannt. Härder studierte an der Julius-Maximilians Universität Würzburg und absolvierte ihr Referendariat in Schweinfurt und Würzburg. Ihre Anwaltszulassung erhielt sie 2015. Die Kanzlei bietet Rechts- und Steuerberatung an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: steinbock-partner.de, steinbock-partner.de

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Elisa Härder ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Steinbock & Partner in Würzburg. Ihr im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Seit 2019 führt sie den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2024 außerdem den Titel Fachanwältin für Steuerrecht. Ihre Anwaltszulassung erhielt sie 2015; Partnerin der Kanzlei ist sie seit 2019. Mit Würzburg verbindet sie auch ihre Ausbildung: Sie studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte ihr Referendariat in Schweinfurt und Würzburg. Der Kanzleistandort liegt in der Domstraße 3, 97070 Würzburg. Im Arbeitsrecht berät Härder zu Arbeitsverträgen, Kündigungen und Abmahnungen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zu den vereinbarten Aufgaben, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Bei einer Abmahnung geht es etwa darum, welches Verhalten beanstandet wird und welche Bedeutung das Schreiben für das weitere Arbeitsverhältnis haben kann. Eine Kündigung wirft dagegen regelmäßig Fragen nach Fristen und den rechtlichen Möglichkeiten einer Überprüfung auf. Zu den auf der Kanzleiwebseite dokumentierten Mandanten gehören Beschäftigte mit Konflikten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Als Assistenz im Arbeitsrecht werden in ihrem Team Jan-Niklas Haus und Anja Wölfing genannt. Im Steuerrecht unterstützt Elisa Härder bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Anlass können unterschiedliche Rechtsauffassungen oder abweichende Bewertungen eines Lebenssachverhalts sein. Allgemein betreffen solche Konflikte beispielsweise die steuerliche Einordnung von Einnahmen oder die Berücksichtigung von Aufwendungen. Für die Bearbeitung sind häufig Steuerbescheide, eingereichte Erklärungen und die bisherige Korrespondenz mit der Behörde von Bedeutung. Die Kanzlei Steinbock & Partner bietet sowohl Rechts- als auch Steuerberatung an. Arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen können sich etwa bei Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses berühren. Die Domstraße liegt in der Würzburger Altstadt. Damit befindet sich die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld und ist auch für Ratsuchende aus Grombühl oder der Sanderau ein örtlicher Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Amtsgericht und Landgericht Würzburg gehören zu den Gerichten am Standort, sind für typische Kündigungsstreitigkeiten oder Klagen gegen Steuerbescheide jedoch regelmäßig nicht zuständig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

  • Amtsgericht Würzburg
  • Landgericht Würzburg

Der Würzburger Standort von Steinbock & Partner befindet sich in der Domstraße 3 in der Altstadt. Die Innenstadtlage bildet den räumlichen Bezug des Profils von Elisa Härder; Grombühl und Sanderau sind weitere Würzburger Stadtteile, aus denen eine Anfrage kommen kann. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung oder Zufahrt zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich eine Abstimmung des Termins sowie eine Prüfung der jeweiligen Anfahrts- und Parkmöglichkeiten. Angaben zu einem eigenen Kanzleiparkplatz oder zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Für Härders arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Abmahnungen werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg sind dafür regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und bearbeiten unter anderem Zivilsachen nach der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung. Ein Bezug zum Amtsgericht kann beispielsweise bei einer Insolvenz des Arbeitgebers entstehen, ohne dass dadurch ein arbeitsrechtlicher Streit automatisch dort verhandelt wird. Auch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Steuerbescheide fallen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht. Auf ein behördliches Einspruchsverfahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Verfahren vor dem Finanzgericht folgen. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Gegenstand des Verfahrens und den einschlägigen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Vertragsänderungen hilfreich. Auch Angaben dazu, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist, können wichtig sein. Je nach Sachverhalt kommen Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und die bisherige Korrespondenz hinzu. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Deshalb sollte bereits bei der Kontaktaufnahme erkennbar sein, dass eine Kündigung vorliegt und wann sie eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Was wird bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung üblicherweise geprüft?
Bei einer Abmahnung geht es allgemein darum, welches konkrete Verhalten der Arbeitgeber beanstandet, ob darin eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten liegt und ob für den Wiederholungsfall Konsequenzen angekündigt werden. Auch die tatsächlichen Umstände und die Darstellung der beschäftigten Person sind relevant. Für eine Anfrage können deshalb neben dem Schreiben eine zeitliche Übersicht und vorhandene Nachrichten oder sonstige Belege hilfreich sein. Ob eine Reaktion angezeigt ist und welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allein aus der Überschrift des Schreibens ableiten. Eine Abmahnung ist zudem nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen.
Welche Fragen lassen sich zu einem Arbeitsvertrag vor einer Unterzeichnung klären?
Bei einem Arbeitsvertrag können unter anderem die Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Überstundenregelungen, Probezeit und Kündigungsfristen Gegenstand einer rechtlichen Einordnung sein. Bei befristeten Verträgen kommen Fragen zur Dauer und zur rechtlichen Ausgestaltung der Befristung hinzu. Zusätzlich können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Bedeutung haben. Für eine Anfrage ist der vollständige Vertragsentwurf einschließlich Anlagen hilfreicher als eine einzelne herausgelöste Klausel. Ratsuchende können außerdem benennen, welche Regelungen unklar sind oder von zuvor besprochenen Bedingungen abweichen. Welche Klauseln wirksam sind, hängt von ihrem Wortlaut und dem rechtlichen Zusammenhang ab.
Wie läuft eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt grundsätzlich ab?
Ausgangspunkt ist häufig ein Steuerbescheid, dessen tatsächliche oder rechtliche Grundlagen anders bewertet werden als von der steuerpflichtigen Person. Gegen einen solchen Bescheid kommt grundsätzlich ein Einspruch in Betracht; dabei gelten gesetzliche Fristen. Das Finanzamt überprüft die angegriffene Entscheidung im Einspruchsverfahren. Bleibt der Streit bestehen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Klage vor dem Finanzgericht folgen. Für eine erste Anfrage sind der vollständige Bescheid, Angaben zu seiner Bekanntgabe, die betreffende Steuererklärung und bisherige Schreiben wichtig. Ein Einspruch führt nicht automatisch dazu, dass eine festgesetzte Steuer vorläufig nicht gezahlt werden muss.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Elisa Härder

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Elisa Härder: 5,0 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Steinbock & Partner aus 17 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Elisa Härder liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 17 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Steinbock & Partner insgesamt und nicht auf Elisa Härder persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,017

Google veröffentlicht zu diesen 17 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: steinbock-partner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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