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- Anwaltskanzlei Jürgen Beier
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Jürgen Beier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Würzburg. Er verfügt über Kenntnisse im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht und ist fachübergreifend in weiteren Rechtsbereichen tätig. Die Kanzlei nennt Ehescheidungen und Unterhalt als Leistungen. Seit 1992 bietet sie eine fachübergreifende, praxisnahe und verständliche Beratung an. Für ihre Mandanten setzt sie auf individuelle, ergebnisorientierte Betreuung und einen kosteneffizienten Service. Anliegen können zunächst telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Kanzlei geschildert werden. Das Team erarbeitet Lösungen für die vorgetragenen Fragen und Probleme. Beier hat Rechtswissenschaften in Heidelberg studiert und war bereits während des Studiums und Referendariats in einer Würzburger Großkanzlei mit Rechtsangelegenheiten befasst. Besondere Kenntnisse im Steuerrecht erwarb er durch den erfolgreich abgeschlossenen mehrmonatigen Lehrgang für den Fachanwalt für Steuerrecht in Detmold. Für Fragen im steuerrechtlichen Kontext arbeitet er eng mit Steuerkanzleien zusammen. Die Kanzlei bietet außerdem eine Online-Mandatsaufnahme an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-beier.de, anwalt-beier.de
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jürgen Beier ist mit der Anwaltskanzlei Jürgen Beier in der Rottendorfer Str. 2c in 97072 Würzburg tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht. Er führt die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Die Kanzlei besteht nach ihrer Beschreibung seit 1992 und bietet eine fachübergreifende Beratung an. Beier studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und befasste sich bereits während des Studiums und Referendariats in einer Würzburger Großkanzlei mit Rechtsangelegenheiten. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein Profil, das berufliche und familiäre Rechtsfragen ebenso umfasst wie Anliegen rund um einen Nachlass. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Arbeitszeiten, Vergütung, Abmahnungen oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge sind typische Anlässe für eine anwaltliche Prüfung. Mandantinnen und Mandanten können dabei eine Einordnung ihrer Unterlagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Gegenstand der Anfrage machen. Weil bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Fristen bedeutsam sein können, gehören der zeitliche Ablauf und das Datum des Zugangs wichtiger Schreiben zu den wesentlichen Informationen für ein erstes Gespräch. Im Familienrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Ehescheidungen und Unterhalt als Leistungen. Typische Anliegen betreffen daneben die rechtlichen Folgen einer Trennung, die elterliche Sorge oder den Umgang mit Kindern. Im Erbrecht geht es häufig um Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Zwischen diesen Themen können Verbindungen bestehen, etwa wenn familiäre Veränderungen Auswirkungen auf die Nachlassplanung haben. Steuerrechtliche Bezüge können ebenfalls eine Rolle spielen. Beier hat einen mehrmonatigen Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen und arbeitet bei Fragen im steuerrechtlichen Kontext mit Steuerkanzleien zusammen; eine Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht ist damit nicht angegeben. Der örtliche Bezug liegt in Würzburg, mit den im Standortumfeld genannten Stadtteilen Altstadt, Grombühl und Sanderau. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für familien- und nachlassrechtliche Verfahren ist häufig das Amtsgericht Würzburg relevant; erbrechtliche Streitigkeiten können auch vor das Landgericht Würzburg gehören. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden dagegen typischerweise von der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Kanzleiprofil: Für die Anfrage lassen sich Anliegen, beteiligte Personen und vorhandene Unterlagen zusammenstellen. Die Kanzlei ermöglicht eine erste Schilderung telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch und bietet eine Online-Mandatsaufnahme an. Für einen Besuch dient die Kanzleianschrift als Grundlage der individuellen Anfahrtsplanung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
- Amtsgericht Würzburg
- Landgericht Würzburg
Für die Schwerpunkte von Jürgen Beier sind in Würzburg unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten zu unterscheiden. Am Amtsgericht Würzburg werden durch das Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen behandelt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Nachlassgericht beim Amtsgericht ist unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren befasst. Streitige erbrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils, gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Hier kann abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Würzburg zuständig sein. Der im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Bereich Arbeitsrecht fällt bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht in die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit dieser beiden Gerichte. Maßgeblich sind jeweils Verfahrensart und Zuständigkeitsregeln, nicht allein der Kanzleisitz. Die Kanzlei befindet sich in der Rottendorfer Str. 2c, 97072 Würzburg. Altstadt, Grombühl und Sanderau sind als Stadtteile im Standortumfeld genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Adresse ableiten. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für Ratsuchende aus Würzburg und dem Umland ist die vollständige Anschrift der Ausgangspunkt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben und sollten bei der Besuchsplanung anhand aktueller Informationen geprüft werden. Eine erste telefonische Schilderung oder die angebotene Online-Mandatsaufnahme kann einer persönlichen Besprechung vorausgehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem steht ein Feld für Ihre Nachricht zur Verfügung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sie können Ihr Anliegen im Rahmen eines ersten Telefonats oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Kanzlei in Würzburg schildern.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Sie können Ihr Anliegen im Rahmen eines ersten Telefonats oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Kanzlei in Würzburg schildern.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem steht ein Feld für Ihre Nachricht zur Verfügung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Darstellung der Ereignisse hilfreich. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle, da gesetzliche Fristen bestehen können. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder bisherige Korrespondenz relevant sein. In der Anfrage sollte erkennbar werden, ob es um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine angebotene Vereinbarung oder offene Ansprüche geht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Scheidung und Unterhalt enthalten?
- Eine erste Anfrage kann die familiäre Situation, den Zeitpunkt einer Trennung und die Themen benennen, die geklärt werden sollen. Bei Unterhaltsfragen sind die Einkommensverhältnisse, bestehende Verpflichtungen und gegebenenfalls Angaben zu gemeinsamen Kindern häufig wesentlich. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder Schreiben der anderen Seite können ebenfalls Bedeutung haben. Scheidung und Unterhalt sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht in jeder Hinsicht automatisch gemeinsam geklärt. Eine strukturierte Übersicht hilft, den Beratungsbedarf zu erfassen, ohne bereits eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.
- Geht es bei Erbschein und Pflichtteil um dasselbe gerichtliche Verfahren?
- Nein. Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und wird auf Antrag in einem Verfahren beim Nachlassgericht erteilt. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein auf Geld gerichteter Anspruch gegen die Erben. Besteht darüber Streit, kann ein zivilgerichtliches Verfahren erforderlich werden. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, das konkrete Ziel zu beschreiben: Soll die Erbenstellung geklärt werden, fehlen Informationen zum Nachlass oder wird eine Zahlung verlangt? Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen können für die Einordnung wichtig sein.
- Wie lassen sich Anliegen vorbereiten, die Familienrecht und Erbrecht zugleich betreffen?
- Bei Überschneidungen hilft es, die familiären Verhältnisse und das gewünschte Klärungsthema getrennt darzustellen. Typische Berührungspunkte entstehen durch Trennung, Scheidung, eine erneute Eheschließung oder bestehende letztwillige Verfügungen. Vorhandene Testamente, Erbverträge und ehevertragliche Vereinbarungen können dabei relevant sein. Auch steuerliche Folgen sind unter Umständen gesondert zu betrachten. Für die erste Anfrage genügt meist eine sachliche Übersicht der Situation und der vorhandenen Dokumente. Welche Rechtsgebiete anschließend vertieft geprüft werden müssen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände bestimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Beier
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 15 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-beier.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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