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- Rechtsanwalt Axel Stöckel
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Axel Stöckel ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Ludwigsburg. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldverfahren gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende. Er übernimmt Mandate bundesweit sowie ortsnah beispielsweise in Heilbronn, Stuttgart, Besigheim und Marbach. Als mögliche Vorwürfe nennt die Kanzlei unter anderem Körperverletzung, Nötigung, Raub, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz. Auch Delikte im Straßenverkehr werden aufgeführt. Termine werden telefonisch vereinbart. In der persönlichen Erstberatung können Mandanten ihren Fall im Einzelnen schildern. Stöckel erläutert auf dieser Grundlage die Möglichkeiten sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten. Über die weitere Vorgehensweise entscheiden anschließend die Mandanten. Bei einer dauerhaften Verteidigung übernimmt er den Schriftverkehr mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie weitere erforderliche Tätigkeiten und informiert über wichtige Entwicklungen. Zur Tätigkeit gehören außerdem die Vertretung vor Gericht und Besuche in der Justizvollzugsanstalt während einer Untersuchungshaft oder der Verbüßung einer Freiheitsstrafe.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Axel Stöckel ist Fachanwalt für Strafrecht und hat seinen Kanzleisitz in der Stuttgarter Straße 78 in 71638 Ludwigsburg. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt auf der Beratung und Verteidigung in Strafsachen. Hinzu kommen Bußgeldverfahren. Seine Tätigkeit richtet sich an Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende. Je nach Alter und Verfahrensgegenstand können unterschiedliche rechtliche Regeln und Verfahrensabläufe maßgeblich sein. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, einen erhobenen Vorwurf zu verstehen und den aktuellen Stand eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens einzuordnen. Zu den von der Kanzlei genannten Vorwürfen zählen Körperverletzung, Nötigung, Raub, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz sowie Delikte im Straßenverkehr gehören zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Typische Anlässe einer Anfrage sind beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid. Hinter diesen Dokumenten stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Eine strafrechtliche Beratung befasst sich allgemein mit dem konkreten Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und den möglichen weiteren Schritten; eine belastbare Einschätzung setzt regelmäßig nähere Informationen und gegebenenfalls Aktenkenntnis voraus. Der örtliche Bezug liegt in Ludwigsburg und dem Umfeld der Stadt mit Stadtteilen wie Mitte, Oststadt und Eglosheim. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart für strafrechtliche Verfahren von Bedeutung. Welches Gericht einen Fall behandelt, hängt unter anderem von Art und Gewicht des Vorwurfs sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Stöckel übernimmt Mandate bundesweit und nennt als ortsnahe Tätigkeitsorte auch Heilbronn, Stuttgart, Besigheim und Marbach. Die Anfahrt zur Kanzlei kann anhand der angegebenen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben eine Anfrage an die Kanzlei richten. Termine werden nach der Kanzleibeschreibung telefonisch vereinbart. In der persönlichen Erstberatung besteht Gelegenheit, den Sachverhalt im Einzelnen zu schildern. Stöckel erläutert darauf aufbauend Möglichkeiten, Risiken und Kosten; über das weitere Vorgehen entscheiden anschließend die Mandantinnen und Mandanten. Bei einer dauerhaften Verteidigung übernimmt er den Schriftverkehr mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, informiert über wichtige Entwicklungen und vertritt vor Gericht. Auch Besuche in der Justizvollzugsanstalt während einer Untersuchungshaft oder einer Freiheitsstrafe gehören zur beschriebenen Tätigkeit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Landgericht Stuttgart
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Axel Stöckel sind unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen abhängig von ihrer gesetzlichen Einordnung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Auch Jugendstrafsachen können dort vor den zuständigen Jugendgerichten geführt werden. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren entscheidet regelmäßig ein Amtsgericht über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach besonderen gesetzlichen Vorgaben. Das Landgericht Stuttgart behandelt insbesondere schwerer wiegende Strafsachen in erster Instanz und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte seines Bezirks. Aus dem Kanzleisitz allein lässt sich deshalb nicht ableiten, welches Gericht für ein konkretes Mandat zuständig ist. Die Kanzlei befindet sich in der Stuttgarter Straße 78, 71638 Ludwigsburg. Mitte, Oststadt und Eglosheim gehören zum genannten örtlichen Umfeld; eine belegte Stadtteilzuordnung der Kanzlei oder eine ausdrückliche Innenstadtlage liegt jedoch nicht vor. Für die Planung eines persönlichen Termins ist daher die Straßenadresse der verlässliche Ausgangspunkt. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendienste prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Neben Ludwigsburg nennt die Kanzlei Heilbronn, Stuttgart, Besigheim und Marbach als ortsnahe Tätigkeitsorte. Die bundesweite Mandatsübernahme erweitert diesen räumlichen Bezug, ohne die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts festzulegen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der telefonischen Terminvereinbarung brauchen Sie zunächst nur grob Ihr Anliegen zu schildern.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist unverbindlich. Bei der persönlichen Erstberatung schildern Sie Ihren Fall in allen Einzelheiten; anschließend erläutert Axel Stöckel Ihre Möglichkeiten sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten. Danach entscheiden Sie über die weitere Vorgehensweise.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist unverbindlich. Bei der persönlichen Erstberatung schildern Sie Ihren Fall in allen Einzelheiten; anschließend erläutert Axel Stöckel Ihre Möglichkeiten sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten. Danach entscheiden Sie über die weitere Vorgehensweise.
Für den Erstkontakt: Bei der telefonischen Terminvereinbarung brauchen Sie zunächst nur grob Ihr Anliegen zu schildern.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht hilfreich. Dazu können eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder Unterlagen zu einer Durchsuchung gehören. Wichtig sind außerdem das Aktenzeichen, erkennbare Termine und das Datum, an dem ein Schreiben zugestellt wurde. Eine kurze zeitliche Übersicht kann den Sachverhalt verständlicher machen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine abschließende Bewertung ist allein anhand einer kurzen Schilderung häufig nicht möglich.
- Was unterscheidet einen Strafbefehl von einem Bußgeldbescheid?
- Ein Strafbefehl gehört zum Strafverfahren und wird vom Gericht grundsätzlich ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen. Er kann strafrechtliche Rechtsfolgen festsetzen. Ein Bußgeldbescheid betrifft dagegen eine Ordnungswidrigkeit und stammt üblicherweise von einer Verwaltungsbehörde. Gerade im Straßenverkehr kommen beide Verfahrensarten vor, abhängig vom jeweiligen Vorwurf. Beide Dokumente können ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden. Für die Einordnung einer Anfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens und das Zustellungsdatum wichtig. Welche Reaktion im Einzelfall in Betracht kommt, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Welche Besonderheiten gelten im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende?
- Jugendliche sind im strafrechtlichen Sinn Personen, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Für sie gilt Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren hängt dessen Anwendung von gesetzlichen Voraussetzungen ab, insbesondere von der persönlichen Entwicklung oder der Art der Tat. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Auch die Verfahrensgestaltung und die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich vom Erwachsenenstrafrecht. Für eine erste Anfrage sind daher neben dem Vorwurf das Alter zur Tatzeit und der bisherige Verfahrensablauf bedeutsam.
- Was bedeutet Untersuchungshaft für die Organisation einer Strafverteidigung?
- Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern eine gerichtlich angeordnete Maßnahme unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Sie verändert die praktische Organisation einer Verteidigung, weil Besprechungen und der Austausch von Unterlagen an die Haftbedingungen angepasst werden müssen. Zu den allgemeinen Aufgaben einer Verteidigung können die Prüfung des Haftbefehls, die Akteneinsicht und persönliche Gespräche in der Justizvollzugsanstalt gehören. Für eine erste Kontaktaufnahme sind der Aufenthaltsort, das zuständige Gericht und ein vorhandenes Aktenzeichen hilfreich. Angehörige können Informationen übermitteln; anwaltliche Auskünfte an sie unterliegen jedoch der Verschwiegenheitspflicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Axel Stöckel
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Kanzlei und Anfahrt
Stuttgarter Straße 78, 71638 Ludwigsburg
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: anwalt-strafrecht-bw.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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