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- Rechtsanwaltskanzlei RA Axel Vogt
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Axel Vogt ist als Einzelanwalt in Bonn tätig und führt die Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Erbrecht. Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Medizinrecht, Betreuungsrecht und Mediation. Die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht führte er bis Juli 2015; nach eigenen Angaben bildet er sich weiterhin nach den Anforderungen der Fachanwaltschafts-Ordnung fort. Er berät und unterstützt bei Fragen zu Kündigung, Abmahnung, Zeugnis und Vergütung sowie zu Erbscheinverfahren, Pflichtteil, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung und Testamentsgestaltung. Weitere Anliegen betreffen Vorsorgebevollmächtigung, Generalvollmacht, Patientenverfügung, Heimunterbringung und Heimkosten. Auch Schwerbehinderung, Rente, Erwerbsminderung, Pflegegrad und Arbeitslosengeld werden als Beratungsthemen genannt. Vogt ist außergerichtlich und vor den Gerichten tätig. Seine Arbeitsweise beschreibt er als persönlich und sorgfältig, ohne wechselnde Ansprechpartner. Er greift auf ein über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk unterschiedlicher Dienstleister zurück. Die Kanzlei befindet sich in der Bornheimer Straße 156 im Tenten-Carré in Bonn. Sie ist im zweiten Obergeschoss barrierefrei erreichbar; kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: axel-vogt.de, axel-vogt.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Axel Vogt ist als Einzelanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei RA Axel Vogt in Bonn tätig. Sein Hauptschwerpunkt im Profil ist das Arbeitsrecht; daneben gehört das Erbrecht zu den ausgewiesenen Rechtsgebieten. Er führt die Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Erbrecht. Im Arbeitsrecht berät und unterstützt er bei Fragen zu Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen und Vergütung. Hinter diesen Themen stehen häufig konkrete Veränderungen im Berufsleben: Ein Arbeitsverhältnis soll beendet werden, einzelne Vorwürfe sind zu klären oder zwischen den Beteiligten besteht Uneinigkeit über ausstehende Zahlungen und die Bewertung der geleisteten Arbeit. Im Erbrecht befasst sich Axel Vogt mit Erbscheinverfahren, Pflichtteilsfragen, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung und Testamentsgestaltung. Ratsuchende beschäftigen dabei etwa die Klärung der Erbenstellung, die Ordnung eines Nachlasses oder die Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge. Je nach Anliegen können familiäre Beziehungen, vorhandene letztwillige Verfügungen und die Zusammensetzung des Vermögens eine Rolle spielen. Allgemein erfordert die Einordnung solcher Fragen unterschiedliche Unterlagen und eine genaue Betrachtung der persönlichen Ausgangslage. Vogt ist sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten tätig. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Medizinrecht, Betreuungsrecht und Mediation. Als Beratungsthemen nennt er unter anderem Vorsorgebevollmächtigung, Generalvollmacht und Patientenverfügung sowie Heimunterbringung und Heimkosten. Auch Fragen zu Schwerbehinderung, Rente, Erwerbsminderung, Pflegegrad und Arbeitslosengeld gehören zu seinem angegebenen Tätigkeitsfeld. Damit umfasst das Profil neben beruflichen und erbrechtlichen Angelegenheiten auch Themen der persönlichen Vorsorge und sozialen Absicherung. Seine Arbeitsweise beschreibt Vogt als persönlich und sorgfältig, ohne wechselnde Ansprechpartner. Nach seinen Angaben greift er zudem auf ein über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk unterschiedlicher Dienstleister zurück. Die Kanzlei liegt in der Bornheimer Straße 156 im Tenten-Carré in Bonn. Die Räume im zweiten Obergeschoss sind barrierefrei erreichbar; kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung. Für Ratsuchende aus dem Zentrum sowie aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf ist dies die angegebene Anlaufadresse. Einen örtlichen gerichtlichen Bezug bilden insbesondere das Arbeitsgericht Bonn sowie das Amtsgericht und das Landgericht Bonn. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben mit ihrem Anliegen abgleichen und anschließend die dort angegebenen Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Verständigung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Axel Vogt ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Bonn relevant. Arbeitsgerichte verhandeln unter anderem Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Bonn im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Im Erbrecht kommt dem Amtsgericht Bonn als Nachlassgericht Bedeutung zu, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden beispielsweise Erbscheinverfahren geführt und letztwillige Verfügungen eröffnet. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, gehören dagegen grundsätzlich vor die Zivilgerichte. Unter den genannten Gerichten kommen hierfür das Amtsgericht Bonn oder das Landgericht Bonn in Betracht; die Abgrenzung richtet sich insbesondere nach Streitwert und Verfahrensgegenstand. Der ebenfalls in den Standortangaben aufgeführte Bundesgerichtshof ist keine örtliche erste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche oder erbrechtliche Anliegen. In Zivilsachen kann er unter gesetzlichen Voraussetzungen als Rechtsmittelgericht befasst sein. Die Kanzleianschrift lautet Bornheimer Straße 156, 53119 Bonn, im Tenten-Carré. Eine konkrete Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Als räumliches Umfeld werden Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf genannt. Die Anfahrt innerhalb Bonns kann je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen sollten vorab geprüft werden. Für die Pkw-Anfahrt stehen laut Kanzlei kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Kanzleiräume befinden sich im zweiten Obergeschoss und sind barrierefrei erreichbar.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist auch bedeutsam, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen laufen, weshalb eine Anfrage zeitnah erfolgen sollte. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu Arbeitszeugnis oder ausstehender Vergütung schildern?
- Bei einem Arbeitszeugnis helfen Angaben zur ausgeübten Tätigkeit, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und dazu, ob ein Zwischenzeugnis oder ein Endzeugnis betroffen ist. Liegt bereits ein Entwurf oder ein ausgestelltes Zeugnis vor, bildet dieser Text eine wichtige Grundlage. Bei Vergütungsfragen sind insbesondere die betroffenen Zeiträume, die vereinbarte Vergütung und bisherige Abrechnungen relevant. Auch vertragliche oder tarifliche Regelungen können Bedeutung haben. Eine sachliche Übersicht über die offenen Punkte erleichtert die Prüfung; mögliche Fristen sollten dabei frühzeitig angesprochen werden.
- Worin unterscheiden sich Erbscheinverfahren und die Geltendmachung eines Pflichtteils?
- Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und gegebenenfalls des Umfangs des Erbrechts. Über seine Erteilung entscheidet das zuständige Nachlassgericht. Ob ein Erbschein benötigt wird, hängt unter anderem von vorhandenen Urkunden und den Anforderungen der Stellen ab, gegenüber denen die Erbenstellung nachgewiesen werden soll. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger gegen die Erben. Bei Streit über solche Ansprüche sind die Zivilgerichte zuständig. Für eine erste Anfrage sind familiäre Verhältnisse, vorhandene Testamente und Informationen zum Nachlass hilfreich.
- Welche Fragen sollte ich vor einer Anfrage zu Testament und Nachlassabwicklung sammeln?
- Bei der Testamentsgestaltung stehen häufig die gewünschte Vermögensverteilung, die familiäre Situation und bereits vorhandene Verfügungen im Mittelpunkt. Zur Vorbereitung kann eine Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hilfreich sein. Nach einem Todesfall geht es dagegen oft um die Ermittlung der Erben, Unterlagen zum Nachlass und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Auch eine angeordnete Testamentsvollstreckung kann den Ablauf prägen. Welche Gestaltung oder welcher Verfahrensschritt in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab und lässt sich nicht allein aus allgemeinen Informationen ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Axel Vogt
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,2 von 5 · 42 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bornheimer Straße 156, 53119 Bonn
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: axel-vogt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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