Veröffentlichtes Profil

Birgit Maier

Birgit Maier: Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht und weitere Rechtsgebiete

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier

Augsburger Str. 2, 89231 Neu-Ulm

Telefon: +49 731 74017

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 27. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Birgit Maier ist Rechtsanwältin in Neu-Ulm und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung. Ihre Rechtsberatung erfolgt vornehmlich in ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Dazu zählen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht sowie Zivilrecht mit Forderungseinzug und Inkasso. Als Arbeitsweise beschreibt sie eine allgemeinverständliche Beratung unter Einbeziehung der Persönlichkeiten ihrer Mandanten. Die Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier befindet sich in der Augsburger Str. 2 in 89231 Neu-Ulm, im ersten Obergeschoss. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch, per E-Mail und über das Kontaktformular der Webseite. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln liegt die Haltestelle Petrusplatz eine Gehminute entfernt. Auch das Parkhaus am Petrusplatz ist eine Gehminute entfernt. Direkt vor der Kanzlei sind mit der „Semmeltaste“ 20 Minuten kostenloses Parken möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 27.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: birgitmaier.de, birgitmaier.de

Beratung in Neu-Ulm – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Birgit Maier ist mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei in der Augsburger Str. 2 in Neu-Ulm ansässig. Sie verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung. Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt neben dem Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt darüber hinaus Verkehrsrecht, Mietrecht und Zivilrecht einschließlich Forderungseinzug und Inkasso. Ihre Arbeitsweise beschreibt Birgit Maier als allgemeinverständliche Beratung, die auch die Persönlichkeiten ihrer Mandantinnen und Mandanten einbezieht. Für Ratsuchende geht es damit nicht allein um rechtliche Fragestellungen, sondern auch um deren Einordnung in die jeweilige persönliche Situation. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Beginn, die Gestaltung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnissen. Ebenso können Abmahnungen, Kündigungen und angebotene Aufhebungsverträge Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, dem bisherigen Geschehensablauf und möglichen Fristen. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen rund um gemeinsame Kinder im Mittelpunkt. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder die Aufteilung gemeinsamer Verpflichtungen können klärungsbedürftig sein. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen und Informationen bedeutsam, etwa zu Einkommen, familiären Verhältnissen oder bereits bestehenden Vereinbarungen. Gerichtliche Familiensachen werden grundsätzlich von den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte bearbeitet. Ob ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist oder zunächst eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommt, lässt sich nur anhand der jeweiligen Umstände beurteilen. Die Kanzlei liegt im ersten Obergeschoss der Augsburger Str. 2 im innerstädtischen Umfeld des Petrusplatzes in Neu-Ulm. Die Haltestelle Petrusplatz und das dortige Parkhaus sind nach den Kanzleiangaben jeweils eine Gehminute entfernt. Für eine erste Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise eine dort verfügbare Kontaktfunktion nutzen. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und ein Hinweis auf erkennbare Termine oder Fristen. Die weitere Abstimmung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neu-Ulm

Die Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier befindet sich in der Augsburger Str. 2 in 89231 Neu-Ulm, im ersten Obergeschoss. Die Nähe zum Petrusplatz ordnet den Standort in das innerstädtische Umfeld ein. Nach den Kanzleiangaben liegt die Haltestelle Petrusplatz eine Gehminute entfernt; damit besteht eine nahe gelegene Zugangsmöglichkeit zum öffentlichen Nahverkehr. Für die Anfahrt mit dem Pkw wird das ebenfalls eine Gehminute entfernte Parkhaus am Petrusplatz genannt. Welche Verbindung oder Anfahrtsroute geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt ab. Aus der Lage im ersten Obergeschoss allein lässt sich keine Aussage zur Barrierefreiheit ableiten. Entsprechende Anforderungen sollten daher vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Für die im Profil hervorgehobenen Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa über Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse. Zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gehört regelmäßig zunächst ein Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Familiengerichte bei den Amtsgerichten befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ein konkretes Gericht ist in den vorliegenden Kanzleiangaben nicht genannt. Die örtliche Zuständigkeit kann je nach Verfahrensart beispielsweise vom Arbeitsort, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt abhängen. Der Kanzleistandort in Neu-Ulm legt deshalb nicht automatisch fest, vor welchem Gericht ein Anliegen zu behandeln wäre.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Hilfreich sind eine kurze Darstellung des Arbeitsverhältnisses und eine zeitliche Übersicht der wichtigsten Ereignisse. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Lohnabrechnungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis als Unterlagen in Betracht. Bei bereits erhaltenen Schreiben ist auch das Datum des Zugangs wichtig. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine verständliche Zusammenfassung; welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich anschließend abstimmen. Sensible Unterlagen sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Warum spielt bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Anfrage eine Rolle?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen bestehen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können für Ansprüche eine Rolle spielen. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann neben arbeitsrechtlichen auch sozialrechtliche Folgen haben. Deshalb sind Zugangsdatum, vorgesehener Beendigungszeitpunkt und ein etwaiger Unterschriftstermin wichtige Angaben bei einer Anfrage. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
Eine erste Anfrage kann unterscheiden zwischen der Scheidung selbst und begleitenden Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen oder gemeinsamen Verbindlichkeiten. Sind Kinder betroffen, können außerdem Sorge und Umgang eine Rolle spielen. Hilfreich sind Angaben dazu, seit wann die Trennung besteht, ob bereits Vereinbarungen getroffen wurden und ob gerichtliche Schreiben vorliegen. Nicht jedes Thema muss gleichzeitig Gegenstand eines Verfahrens werden. Eine geordnete Übersicht hilft dabei, den Klärungsbedarf und mögliche zeitliche Dringlichkeiten zu erkennen, ohne bereits eine bestimmte rechtliche Lösung vorwegzunehmen.
Müssen Streitigkeiten über Unterhalt, Sorge oder Umgang immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit erfordert unmittelbar ein gerichtliches Verfahren. Abhängig vom Gegenstand können Gespräche, anwaltlich begleitete Verhandlungen oder andere geeignete Formen der Verständigung zur Klärung beitragen. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern können auch Beratungsangebote und das Jugendamt eine Rolle spielen. Für bestimmte Schritte, insbesondere die Scheidung, ist hingegen eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Ob eine Vereinbarung ausreicht, welche Form sie benötigt und ob eine gerichtliche Regelung sinnvoll oder erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anliegen und den Umständen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Birgit Maier

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Birgit Maier: 4,9 von 5 Sternen bei 15 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier aus 15 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Birgit Maier liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 15 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier insgesamt und nicht auf Birgit Maier persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,915

Google veröffentlicht zu diesen 15 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 27.9.2026 · Quelle: birgitmaier.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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