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- Rechtsanwaltskanzlei Braun
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 27. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Braun in Neu-Ulm berät und betreut Mandanten aus Ulm, Neu-Ulm und Umgebung. Ihre Schwerpunkte liegen im Familienrecht und Verkehrsrecht; außerdem bietet sie Unterstützung im Zwangsvollstreckungsrecht. Die familiengeführte Kanzlei wurde 1977 gegründet und wird in zweiter Generation geführt. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit Trennung und Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Gewaltschutz. Die Beratung erfolgt durch eine Fachanwältin für Familienrecht. Bei familienrechtlichen Konflikten beschreibt die Kanzlei ihre Arbeitsweise als einfühlsam und umsichtig. Im Verkehrsrecht bietet sie Beratung und Vertretung und setzt für Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Jeder Fall wird individuell betrachtet, um eine Lösungsstrategie zu entwickeln. Zur Arbeitsweise gehören Diskretion, enge Zusammenarbeit und regelmäßiger Informationsaustausch mit den Mandanten. Die Anwältin orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung und bildet sich regelmäßig weiter. Beratungstermine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich, auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 27.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-braun-neu-ulm.de, ra-braun-neu-ulm.de
Beratung in Neu-Ulm – Einordnung der Redaktion
Carolin Braun ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Carolin Braun – Neu-Ulm in der Ryschawystraße 2, 89233 Neu-Ulm, ansässig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Familienrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen, die den Alltag und die wirtschaftliche Planung unmittelbar berühren: etwa das Ende eines Arbeitsverhältnisses oder die Neuordnung familiärer Beziehungen nach einer Trennung. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt zu ordnen, rechtliche Fragen zu erkennen und mögliche weitere Schritte besprechen zu können. Im Arbeitsrecht stehen die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Urlaub, Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Umständen und gesetzlichen Vorgaben. Da bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind genaue Daten und vollständig verfügbare Unterlagen für die erste Einordnung besonders bedeutsam. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Häufig müssen persönliche Anliegen und finanzielle Folgen gemeinsam betrachtet werden, ohne dabei die Interessen betroffener Kinder aus dem Blick zu verlieren. Für eine erste Besprechung können deshalb Angaben zur familiären Situation, zu Einkommen und bestehenden Vereinbarungen wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Thema ab. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren; auch die Klärung von Vereinbarungen kann Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neu-Ulm. Als konkrete Orientierung für einen Besuch dient die Anschrift in der Ryschawystraße 2; ein Stadtteil oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind im Profil nicht angegeben. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, während viele familienrechtliche Verfahren beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt werden. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich jedoch nach dem Einzelfall und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet das Profil den Ausgangspunkt. Ratsuchende können die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind die Zuordnung zum Arbeitsrecht oder Familienrecht, wichtige Termine und ein Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine Besprechung stattfinden kann, ist anschließend unmittelbar mit ihr abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neu-Ulm
Die Rechtsanwaltskanzlei Carolin Braun befindet sich in der Ryschawystraße 2 im Stadtgebiet von Neu-Ulm, Postleitzahl 89233. Eine nähere Stadtteilzuordnung oder eine Innenstadtlage ist durch die Profilangaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb die vollständige Adresse der verlässliche Ausgangspunkt. Konkrete Verbindungen, Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zum barrierefreien Zugang sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft beziehungsweise direkt erfragt werden. Aus der Anschrift allein lassen sich hierzu keine belastbaren Einzelheiten ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Arbeitsgerichte relevant. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geführt. In erster Instanz beginnt das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Beilegung ermöglichen soll. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem an den gewöhnlichen Arbeitsort anknüpfen; die Lage der Kanzlei entscheidet darüber nicht. Im Familienrecht ist für Scheidungen sowie zahlreiche Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Je nach Verfahrensgegenstand können insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder für die örtliche Zuständigkeit maßgeblich sein. Das Profil nennt keine konkreten Gerichte. Eine feste Zuordnung zu einem bestimmten Gericht in Neu-Ulm oder der Umgebung wäre daher ohne weitere Angaben zum Anliegen nicht belastbar.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können einschlägiger Schriftverkehr, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden sollten. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, wird bei der Abstimmung des Anliegens geklärt. Eine vollständige rechtliche Bewertung lässt sich aus einer knappen Erstnachricht meist nicht ableiten.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Freistellung, offene Vergütungsfragen oder ein Zeugnis geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Bei einer anwaltlichen Prüfung sind deshalb nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die persönliche Ausgangslage und der zeitliche Ablauf relevant. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des konkreten Dokuments.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Eine erste Übersicht kann die bisherige Lebenssituation, den Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder und offene finanzielle Fragen erfassen. Häufig spielen Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögen und bestehende Verpflichtungen eine Rolle. Soweit bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen, können diese für die Einordnung wichtig sein. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch im Scheidungsverfahren abschließend geregelt. Eine nach Themen gegliederte Schilderung hilft deshalb dabei, den Gesprächsbedarf zu erkennen und festzustellen, welche Unterlagen für eine spätere Besprechung benötigt werden.
- Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge, Umgang und Kindesunterhalt?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind und Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung seines Lebensbedarfs. Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, sind rechtlich jedoch zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur Betreuungssituation, zu bestehenden Regelungen und zum konkreten Klärungsbedarf hilfreich. Bei Fragen zur Sorge und zum Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carolin Braun
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Kanzlei und Anfahrt
Ryschawystraße 2, 89233 Neu-Ulm
- Montag - Freitag
- 08:30-12:00
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Weitere Anwältinnen und Anwälte in Neu-Ulm
- Birgit Maier · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 27.9.2026 · Quelle: ra-braun-neu-ulm.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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