- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Linkenheil · Rügner-Späth · Uhl · Burkhardt
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Heilbronn vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Birgit Uhl ist seit 1991 als selbständige Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Strafrecht, Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht tätig und seit 1999 Fachanwältin für Strafrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Klarastraße 12 in Heilbronn. Im Strafrecht verteidigt sie Erwachsene und Jugendliche in polizeilichen Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Genannt werden Kapitalverbrechen, Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Zum Opferschutz gehören Nebenklagen, Unterlassung, Schmerzensgeld und Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, Annäherungsverbot und Wohnungsüberlassung. Im Arbeitsrecht vertritt sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich. Im Zivilrecht umfasst ihre Tätigkeit Inkasso und Schadenersatz. Im Verkehrsrecht werden Unfälle, Bußgeldverfahren und Führerscheinsachen einschließlich Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und MPU aufgeführt. Uhl studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und absolvierte ihre Referendarausbildung beim Landgericht Heilbronn. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, des Deutschen Anwaltsvereins und dessen Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht sowie der Vereine Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V. und Pflichtverteidigerbüro e.V.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fachanwalt-strafrecht-heilbronn.de, fachanwalt-strafrecht-heilbronn.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Birgit Uhl ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Heilbronn. Sie gehört der Kanzlei Rechtsanwälte Linkenheil · Rügner-Späth · Uhl · Burkhardt in der Klarastraße 12, 74072 Heilbronn, an. Seit 1991 ist sie als selbständige Rechtsanwältin tätig; den Fachanwaltstitel für Strafrecht führt sie seit 1999. Ihr Studium absolvierte sie an der Universität Mannheim, ihre Referendarausbildung beim Landgericht Heilbronn. Strafrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht und verkehrsrechtliche Angelegenheiten. Im Strafrecht verteidigt Birgit Uhl Erwachsene und Jugendliche sowohl in polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht. Zu den genannten Bereichen zählen Kapitalverbrechen, Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Hinter einer strafrechtlichen Vertretung stehen insbesondere die Prüfung des Tatvorwurfs, die Auswertung der Ermittlungsunterlagen und die Wahrnehmung von Verfahrensrechten. Bei Jugendlichen gelten besondere gesetzliche Regeln, bei denen der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle spielt. Ein weiterer Bereich ist die Vertretung von Betroffenen einer Straftat. Aufgeführt sind Nebenklagen sowie Anliegen rund um Unterlassung, Schmerzensgeld und Opferentschädigung. Hinzu kommen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, darunter Annäherungsverbote und Wohnungsüberlassung. Diese Anliegen können unterschiedliche Verfahren betreffen: Die Beteiligung am Strafprozess ist von zivilrechtlichen Ansprüchen und gerichtlichen Schutzmaßnahmen zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht vertritt Uhl Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich. Im Zivilrecht werden Inkasso und Schadenersatz genannt; im Verkehrsrecht gehören Unfälle, Bußgeldverfahren und Führerscheinsachen einschließlich Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot und MPU zu den beschriebenen Themen. Die Kanzleianschrift in Heilbronn bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, Böckingen und Sontheim. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Heilbronn, die je nach Tatvorwurf und Verfahrensstand in Strafsachen zuständig sein können. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift planen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zum Verfahrensstand, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu etwaigen Terminen oder Fristen. Ob eine Vertretung übernommen werden kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
- Amtsgericht Heilbronn
- Landgericht Heilbronn
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Birgit Uhl sind am Standort das Amtsgericht Heilbronn und das Landgericht Heilbronn von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; für Jugendliche bestehen besondere Spruchkörper. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit schwereren Tatvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei bestimmten schweren Straftaten gegen das Leben ist dort eine Schwurgerichtskammer zuständig. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der Straferwartung und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Bußgeldsachen gelangen nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid regelmäßig zum Amtsgericht. Für Gewaltschutzverfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche können je nach Streitgegenstand und Streitwert vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor diese beiden Gerichte. Die Kanzlei liegt in der Klarastraße 12 im Heilbronner Stadtgebiet. Die Anschrift ist der Bezugspunkt für die Anreise aus der Innenstadt sowie aus Böckingen, Sontheim und anderen Teilen der Stadt. Eine genauere Zuordnung der Kanzlei zu einem Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse; bei einer Fahrt mit dem Pkw lassen sich die Verkehrslage und örtliche Parkmöglichkeiten vorab prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Deutscher Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht
- Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V.
- Pflichtverteidigerbüro e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann eine strafrechtliche Vertretung bereits während der polizeilichen Ermittlungen beginnen?
- Eine strafrechtliche Verteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren einsetzen; eine Anklage oder ein Gerichtstermin muss dafür noch nicht vorliegen. Gegenstand sind beispielsweise die Einordnung des Tatvorwurfs, die Klärung der Verfahrensstellung und die Akteneinsicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sowie bekannte Termine hilfreich. Welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall und vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Eine Mandatsanfrage allein begründet noch keine bestätigte Übernahme der Verteidigung.
- Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Für Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren gelten die Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und einschließlich 20 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf werden die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände berücksichtigt. Auch die möglichen Rechtsfolgen und die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe unterscheiden sich vom Erwachsenenstrafverfahren. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb neben den Verfahrensunterlagen insbesondere das Alter zur Tatzeit und der aktuelle Verfahrensstand relevant.
- Welche unterschiedlichen Anliegen können nach einer Gewalttat rechtlich eine Rolle spielen?
- Nach einer Gewalttat können mehrere rechtliche Bereiche nebeneinander betroffen sein. Im Strafverfahren geht es um die Aufklärung und Ahndung der Tat; unter gesetzlichen Voraussetzungen können Verletzte sich als Nebenkläger beteiligen. Davon zu unterscheiden sind Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld sowie Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, etwa Kontakt- oder Annäherungsverbote. Auch Leistungen der sozialen Entschädigung können eine Rolle spielen. Die Voraussetzungen und zuständigen Stellen unterscheiden sich. Eine erste Anfrage kann daher schildern, ob eine Beteiligung am Strafverfahren, Schutz vor weiteren Übergriffen oder finanzielle Ansprüche im Vordergrund stehen.
- Worin unterscheiden sich Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und MPU?
- Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum, ohne die Fahrerlaubnis als solche zu entziehen. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, dient der Klärung von Eignungszweifeln und ist keine eigenständige Strafe. Verkehrsrechtliche Sachverhalte können zugleich ein Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren und ein behördliches Fahrerlaubnisverfahren betreffen. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, welche Stelle geschrieben hat und welche Entscheidung oder Aufforderung vorliegt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Birgit Uhl
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: fachanwalt-strafrecht-heilbronn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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