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- Pfizenmayer · Lohbeck · Berroth
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Heilbronn vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Pfizenmayer · Lohbeck · Berroth in Heilbronn ist im Wesentlichen zivilrechtlich ausgerichtet. Sie betreut die rechtlichen Anliegen von Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und anderen mittelständischen Unternehmen. Die Kanzlei verweist auf eine seit Jahrzehnten bestehende Tätigkeit in der juristischen Beratung. Ihr Standort befindet sich in der Moltkestraße 8/1. Für Besprechungen bittet die Kanzlei um eine vorherige telefonische Anmeldung während der Bürozeiten, damit ausreichend Zeit für das jeweilige Anliegen zur Verfügung steht. Besprechungen sind für Mandanten auch vor Ort im privaten Umfeld oder im eigenen Unternehmen möglich. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular erfolgen. Das Büro ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Die Stadtbahnhaltestelle „Harmonie“ liegt wenige Schritte entfernt; eigene Parkplätze stehen direkt am Gebäude zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-plb.de, kanzlei-plb.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Pfizenmayer Lohbeck Berroth ist unter der Bezeichnung „Rechtsanwälte“ mit einer Kanzleianschrift in der Moltkestraße 8/1, 74072 Heilbronn, verzeichnet. Als Hauptschwerpunkt nennt das Profil das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen und bei deren Veränderung. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig Orientierung, wenn eine Trennung bevorsteht, eine Ehe geschieden werden soll oder Regelungen für gemeinsame Kinder erforderlich werden. Dabei sind persönliche Lebensumstände und rechtliche Rahmenbedingungen eng miteinander verbunden. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und ihren Zusammenhang zu erfassen. Typische familienrechtliche Anliegen sind Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Bei einer Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen, etwa der Zugewinnausgleich. Auch die Nutzung der bisherigen Ehewohnung oder die Verteilung von Haushaltsgegenständen können Gegenstand einer Auseinandersetzung sein. Nicht jede Trennung führt bei allen diesen Punkten zu einem Streit. Häufig geht es zunächst darum, bestehende Vereinbarungen, offene Fragen und vorhandene Unterlagen zu ordnen. Welche Themen im Einzelfall relevant sind, hängt unter anderem von der Familienkonstellation und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Heilbronn. Die Anschrift in der Moltkestraße bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Böckingen oder Sontheim richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Startpunkt und dem gewählten Verkehrsmittel. Am Standort bestehen das Amtsgericht Heilbronn und das Landgericht Heilbronn. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Ob ein Verfahren tatsächlich in Heilbronn geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann zunächst die Profilangaben prüfen und die dort gegebenenfalls bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Für eine erste Anfrage ist eine kurze, sachliche Beschreibung des Anliegens sinnvoll, beispielsweise zu Scheidung, Unterhalt oder einer Umgangsregelung. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen sollten erwähnt werden. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erster Austausch stattfinden kann. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
- Amtsgericht Heilbronn
- Landgericht Heilbronn
Die Kanzleianschrift von Pfizenmayer Lohbeck Berroth lautet Moltkestraße 8/1, 74072 Heilbronn. Zum städtischen Umfeld gehören die Innenstadt sowie die Stadtteile Böckingen und Sontheim. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Profilangaben nicht. Für einen Besuch dient deshalb die genaue Straßenanschrift als verlässlicher Orientierungspunkt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen beziehungsweise einer aktuellen Routenplanung vorbereitet werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin klären. Für den angegebenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Heilbronn relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Auch bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten fallen in ihre Zuständigkeit. Die örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Der Kanzleisitz legt den Gerichtsort daher nicht automatisch fest. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Heilbronn ist für die klassischen Familiensachen grundsätzlich nicht das zuständige Eingangsgericht. Auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen gehen regelmäßig nicht an das Landgericht, sondern an das zuständige Oberlandesgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch während der Bürozeiten an, damit sich die Kanzlei ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen kann.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bitte melden Sie sich vorher telefonisch während der Bürozeiten an, damit sich die Kanzlei ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen kann.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, bestehende Vereinbarungen und bereits erhaltene gerichtliche Schreiben relevant sein. Bei Unterhaltsfragen kommen häufig Einkommensnachweise hinzu, bei Vermögensfragen Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten. Nicht alles muss bereits für die erste Kontaktanfrage vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie sicher übermittelt werden können, sollte im anschließenden Austausch geklärt werden.
- Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Vermögen und Fragen zu den Kindern automatisch mitgeregelt?
- Eine Scheidung und die damit verbundenen rechtlichen Fragen sind nicht vollständig dasselbe Verfahrensthema. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Fragen, etwa Unterhalt oder Zugewinnausgleich, werden nicht ohne Weiteres automatisch mitentschieden. Sorge- und Umgangsfragen können ebenfalls eigenständige Verfahren betreffen. Für die Vorbereitung einer Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, die einzelnen Anliegen ausdrücklich aufzuführen. So wird erkennbar, ob neben der Scheidung weitere Themen geprüft oder bestehende Regelungen berücksichtigt werden müssen.
- Was unterscheidet das Sorgerecht vom Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, darunter Entscheidungen über wesentliche persönliche Angelegenheiten und die Verwaltung seines Vermögens. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung hebt eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch auf. Umgangsfragen können unabhängig davon entstehen, wer sorgeberechtigt ist. In beiden Bereichen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Vereinbarungen und zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich.
- Ist für mein familienrechtliches Anliegen automatisch das Amtsgericht Heilbronn zuständig?
- Der Wohnort in Heilbronn oder die Beauftragung einer dort ansässigen Kanzlei allein beantwortet die Zuständigkeitsfrage nicht für jedes Verfahren. Familiensachen werden grundsätzlich vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt. Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Gegenstand des Verfahrens und den dafür geltenden gesetzlichen Regeln. Dabei können insbesondere die gewöhnlichen Aufenthaltsorte der Ehegatten oder der Kinder maßgeblich sein. Für eine erste Einordnung sollten daher die Wohnorte der Beteiligten und Informationen über bereits laufende Verfahren genannt werden. Das Landgericht ist für klassische Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Pfizenmayer Lohbeck Berroth
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Kanzlei und Anfahrt
Moltkestraße 8/1, 74072 Heilbronn
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- Dienstag
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- Mittwoch
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-plb.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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