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- Rechtsanwaltskanzlei Beate Krug-Braunmiller
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Augsburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Beate Krug-Braunmiller ist Rechtsanwältin in Augsburg und seit 2009 auch Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei gründete sie 1985. Sie ist gebürtige Augsburgerin und absolvierte ihr Studium in ihrer Heimatstadt. Nach eigenen Angaben bearbeitet sie seit über 30 Jahren Fälle mit Engagement und persönlichem Einsatz. Dabei unterstützen sie ihre beiden Mitarbeiterinnen Sandra Gruber und Gülsüm Karakus. Die Kanzlei befindet sich in der Fuggerstraße 11 zwischen Stadttheater und Königsplatz, gegenüber den Zivil- und Familiensenaten Augsburg des Oberlandesgerichts München. Das Justizgebäude mit Amts-, Familien- und Landgericht ist wenige Gehminuten entfernt. Krug-Braunmiller ist Mitglied im Augsburger Netzwerk Trennung und Scheidung, in der Juristischen Gesellschaft, im Augsburger Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im deutschen Anwaltverein. Persönliche Besprechungstermine und kurzfristige telefonische Beratungen können über die Mitarbeiterinnen vereinbart werden. Nach Vereinbarung sind persönliche oder telefonische Gespräche auch am Abend bis 20:00 Uhr möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: krug-braunmiller.de, krug-braunmiller.de
Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion
Beate Krug-Braunmiller ist Rechtsanwältin in Augsburg und führt die 1985 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Beate Krug-Braunmiller in der Fuggerstraße 11. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Zugleich ist sie seit 2009 Fachanwältin für Familienrecht. Die gebürtige Augsburgerin absolvierte ihr Studium in ihrer Heimatstadt. Damit verbindet ihr beruflicher Werdegang einen langjährigen örtlichen Bezug mit zwei Rechtsgebieten, in denen häufig persönliche Belastungen und wirtschaftliche Fragen zusammenkommen. Für Ratsuchende ist zunächst die Einordnung wichtig, welche rechtlichen Themen ihr Anliegen berührt und welche Unterlagen für eine erste Prüfung benötigt werden. Im Verkehrsrecht können etwa die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sachschäden oder Ansprüche wegen unfallbedingter Verletzungen Gegenstand einer Anfrage sein. Auch Bußgeldbescheide, Fahrverbote und verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe zählen allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Je nach Sachverhalt geht es um die Haftungsverteilung, die Bewertung von Schäden oder die Auseinandersetzung mit einer Versicherung. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Prüfung des konkreten Geschehens anhand vorhandener Nachweise. Unfallberichte, Fotos, Schriftverkehr und behördliche Schreiben können helfen, die Ausgangslage nachvollziehbar darzustellen. Welche Bearbeitung die Kanzlei im Einzelfall übernimmt, ist bei der Anfrage zu klären. Die Fachanwaltschaft für Familienrecht bildet einen weiteren fachlichen Bezugspunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Dabei können außergerichtliche Verständigungen ebenso eine Rolle spielen wie gerichtliche Verfahren. Krug-Braunmiller ist Mitglied im Augsburger Netzwerk Trennung und Scheidung und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Außerdem gehört sie der Juristischen Gesellschaft und dem Augsburger Anwaltverein an. Diese Angaben ergänzen die berufliche Einordnung, ohne eine Aussage über den Verlauf eines einzelnen Verfahrens zu treffen. Die Kanzlei liegt in der Augsburger Innenstadt zwischen Stadttheater und Königsplatz. Gegenüber befinden sich die Zivil- und Familiensenate Augsburg des Oberlandesgerichts München; das Justizgebäude mit Amts-, Familien- und Landgericht ist wenige Gehminuten entfernt. Auch aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen lässt sich die Anfahrt zur Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Persönliche Besprechungen und kurzfristige telefonische Beratungen werden über die Mitarbeiterinnen Sandra Gruber und Gülsüm Karakus vereinbart. Nach Vereinbarung sind persönliche oder telefonische Gespräche auch abends bis 20:00 Uhr möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg
- Amtsgericht Augsburg
- Landgericht Augsburg
- Arbeitsgericht Augsburg
- Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)
Die Rechtsanwaltskanzlei Beate Krug-Braunmiller befindet sich in der Fuggerstraße 11, 86150 Augsburg, in der Innenstadt zwischen Stadttheater und Königsplatz. Die Lage ist durch die Nähe zu mehreren Justizeinrichtungen geprägt: Gegenüber liegen die Zivil- und Familiensenate Augsburg des Oberlandesgerichts München. Das Justizgebäude mit Amts-, Familien- und Landgericht ist wenige Gehminuten entfernt. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen ist damit ein zentraler Bezugspunkt im Stadtgebiet gegeben. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht kommen insbesondere das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, werden abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amts- oder Landgericht geführt. Verkehrsbezogene Bußgeldverfahren und zahlreiche Verkehrsstrafverfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht verhandelt. Für familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen, ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht die erste gerichtliche Anlaufstelle. Das Oberlandesgericht München kann mit seinen Augsburger Zivil- und Familiensenaten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeitsverteilung Rechtsmittel bearbeiten. Das Arbeitsgericht Augsburg ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier beschriebenen Schwerpunkte üblicherweise nicht das maßgebliche Gericht. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt stets vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- ANTS (Augsburger Netzwerk Trennung und Scheidung)
- Juristische Gesellschaft
- Augsburger Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im deutschen Anwaltverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallablaufs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein vorhandener Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen sowie Schreiben der Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturrechnungen können Bedeutung haben. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant werden. Nicht alle Dokumente müssen bereits vollständig vorliegen, um zunächst Kontakt aufzunehmen. Wichtig ist, bekannte Fristen oder bereits eingegangene gerichtliche und behördliche Schreiben bei der Anfrage ausdrücklich zu erwähnen.
- Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einer Schadensersatzforderung nach einem Unfall?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei können eine Geldbuße und weitere gesetzliche Folgen im Raum stehen. Eine Schadensersatzforderung gehört dagegen grundsätzlich zum Zivilrecht und betrifft den Ausgleich eines entstandenen Schadens. Beide Fragen können sich aus demselben Verkehrsgeschehen ergeben, werden aber nach unterschiedlichen Regeln behandelt. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben genau zu benennen und mitzuteilen, von welcher Stelle es stammt. Ob zusätzlich strafrechtliche Fragen betroffen sind, hängt vom jeweiligen Vorwurf ab.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung rechtlich wichtig werden?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Bei gemeinsamen Kindern stehen häufig Betreuung, Umgang und elterliche Sorge im Mittelpunkt. Im Zusammenhang mit einer Scheidung kann außerdem der Versorgungsausgleich relevant werden. Nicht jede Frage wird automatisch im selben Verfahren geklärt. Für eine erste Anfrage hilft daher ein Überblick über die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren. Daraus lässt sich der Gesprächsbedarf zunächst strukturieren, ohne die rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.
- Bedeutet eine familienrechtliche Anfrage automatisch, dass ein Gerichtsverfahren folgt?
- Eine familienrechtliche Anfrage führt nicht automatisch zu einem Gerichtsverfahren. Zunächst kann es darum gehen, die Ausgangslage zu erfassen und offene Fragen zu ordnen. Manche Streitpunkte lassen sich grundsätzlich durch außergerichtliche Vereinbarungen bearbeiten; andere Angelegenheiten, insbesondere die Scheidung selbst, erfordern eine gerichtliche Entscheidung. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt unter anderem von den beteiligten Personen, dem Konfliktgegenstand und gesetzlichen Vorgaben ab. Bei der Mandatsanfrage können Ratsuchende angeben, ob bereits Gespräche, Vereinbarungen oder gerichtliche Schritte stattgefunden haben und welches Anliegen für sie derzeit im Vordergrund steht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Braunmiller Beate
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5,0 von 5 · 12 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Fuggerstraße 11, 86150 Augsburg
- Dienstag
- 10:00-15:00
- Mittwoch
- 10:00-15:00
- Donnerstag
- 10:00-15:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: krug-braunmiller.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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