Veröffentlichtes Profil

Bruno Strauch

ULLRICH Rechtsanwälte in Dresden – Beratung und Vertretung für den Mittelstand

Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2026

ULLRICH Rechtsanwälte

Wiener Straße 80a, 01219 Dresden

Telefon: +49 351 424739-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
ULLRICH Rechtsanwälte
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

ULLRICH Rechtsanwälte in Dresden ist insbesondere auf die Beratung und Vertretung kleinerer und mittelständischer Unternehmen ausgerichtet. Die Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und gewerblichen Rechtsschutz als Schwerpunkte. Darüber hinaus unterstützt sie ihre Mandanten auch bei rechtlichen Fragen außerhalb dieser Bereiche. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehört es, bei juristischen Fragestellungen und Konflikten eine außergerichtliche Klärung als wirtschaftlichen und effektiven Weg zu berücksichtigen. Die Beratung bei Vertrags- oder Vergleichsverhandlungen sowie deren Führung bilden einen wichtigen Bestandteil der Tätigkeit. Hinzu kommt die Gestaltung sicherer Vertragstexte. Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten vor Gericht. Auch die Durchsetzung von Forderungen im Wege einer angemessenen und geeigneten Zwangsvollstreckung gehört zum beschriebenen Leistungsumfang. Die Kanzlei stellt fachliche Kompetenz, wirtschaftliches Verständnis und Effizienz als Erwartungen an ihre anwaltliche Tätigkeit dar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ullrich-rechtsanwaelte.de, ullrich-rechtsanwaelte.de

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Bruno Strauch ist bei ULLRICH Rechtsanwälte in Dresden tätig und führt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt seines Profils. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere die Folgen von Verkehrsunfällen, die Regulierung von Schäden und den Umgang mit verkehrsrechtlichen Vorwürfen. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig Orientierung zur Haftungsverteilung, zu Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder zur Bedeutung eines behördlichen Schreibens. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, hängt vom Sachverhalt, den vorhandenen Unterlagen und dem jeweiligen Verfahrensstand ab. Typische verkehrsrechtliche Anliegen sind Auseinandersetzungen über Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld nach einem Unfall. Hinzu kommen Bußgeldverfahren, etwa wegen eines Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes, sowie Fragen zu Fahrverboten und zur Fahrerlaubnis. Auch strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können eine anwaltliche Prüfung erfordern. Diese Beispiele beschreiben das Rechtsgebiet allgemein; welche Angelegenheiten Bruno Strauch konkret übernimmt, lässt sich bei einer Mandatsanfrage klären. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die Beteiligten und bereits eingegangene Schreiben von Bedeutung. ULLRICH Rechtsanwälte ist nach der Kanzleibeschreibung insbesondere auf kleinere und mittelständische Unternehmen ausgerichtet. Die dort genannten Kanzleischwerpunkte Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und gewerblicher Rechtsschutz sind vom persönlichen Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht zu unterscheiden. Verkehrsrechtliche Fragen können für Unternehmen beispielsweise bei Unfällen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen relevant werden. Zur beschriebenen Arbeitsweise der Kanzlei gehört es, Möglichkeiten einer außergerichtlichen Klärung zu berücksichtigen. Auch Vertrags- und Vergleichsverhandlungen, gerichtliche Vertretung und die Durchsetzung von Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung zählen zum angegebenen Leistungsumfang. Die Kanzlei befindet sich in der Wiener Straße 80a, 01219 Dresden. Für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen bietet diese Anschrift einen konkreten Bezugspunkt für die Anfahrtsplanung, ohne dass damit eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Kanzlei belegt ist. Bei zivilrechtlichen Verkehrssachen kommen abhängig von Zuständigkeit und Verfahrensart insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden in Betracht; das Oberlandesgericht Dresden kann in Rechtsmittelverfahren zuständig sein. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de empfiehlt sich eine kurze Darstellung des Anliegens mit Angaben zu vorhandenen Bescheiden, Schreiben und möglichen Fristen. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Der Kanzleistandort von Bruno Strauch bei ULLRICH Rechtsanwälte liegt in der Wiener Straße 80a in Dresden, Postleitzahl 01219. Die Angaben erlauben keine sichere Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen. Diese Stadtteile bilden vielmehr räumliche Bezugspunkte innerhalb Dresdens, aus denen Ratsuchende ihre Anfahrt planen können. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Für einen persönlichen Termin sollten die Verbindung zur konkreten Anschrift sowie gegebenenfalls die Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Bestimmte Haltestellen, Parkangebote oder eine unmittelbare Innenstadtlage sind nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz oder Schmerzensgeld, werden je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte geführt. Das Amtsgericht befasst sich zudem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren und bestimmten Verkehrsstrafverfahren. Das Landgericht kann neben erstinstanzlichen Zivilsachen auch Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen bearbeiten. Beim Oberlandesgericht Dresden kommen abhängig von der Verfahrensart insbesondere Rechtsmittelverfahren in Betracht. Das Arbeitsgericht Dresden ist für gewöhnliche Unfallregulierungen oder Verkehrsbußgelder nicht zuständig; bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Fahrzeugbezug kann die Arbeitsgerichtsbarkeit jedoch berührt sein. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Mehr Zeit für Bußgeldbehörden – Die Verjährungszeit bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird verdoppelt
  • Außerordentliche Kündigung – Anhörung des Arbeitnehmers – Urlaub – Kontaktaufnahme zur Sachverhaltsermittlung
  • Bundesgerichtshof stärkt Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten
  • EU-Fluggastrechte 2026: Reform zwischen Sicherung und Einschränkung bestehender Ansprüche
  • Bundesgerichtshof legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur sogenannten „Haushaltsausnahme“ nach der Datenschutz-Grundverordnung vor
  • Materieller Schadensersatz wegen Diskriminierung im Stellenbesetzungsverfahren – Haftungsumfang
  • „Werkstattrisiko“ in der Kfz-Kaskoversicherung
  • Annahmeverzugsvergütung – Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine nachvollziehbare Unfallschilderung und die vorhandenen Unterlagen hilfreich. Dazu können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen gehören. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturrechnungen und bei Verletzungen medizinische Unterlagen können relevant sein. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Eine Übersicht darüber, was vorhanden ist und welche Fragen offen sind, erleichtert die Klärung des weiteren Informationsbedarfs. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Kann eine Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung außergerichtlich geklärt werden?
Viele Streitigkeiten über Unfallfolgen werden zunächst außergerichtlich mit der zuständigen Versicherung behandelt. Dabei geht es häufig um die Haftungsverteilung, die Nachweise für einzelne Schäden und die Höhe geltend gemachter Ansprüche. Eine Einigung kann durch weitere Belege, eine rechtliche Stellungnahme oder Vergleichsverhandlungen vorbereitet werden. Sie ist jedoch nicht in jedem Fall möglich oder sinnvoll. Ob eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt unter anderem von der Beweislage, den streitigen Positionen und den wirtschaftlichen Auswirkungen ab. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht ableiten.
Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
Bei einem Bußgeldbescheid sind insbesondere der konkrete Vorwurf, das Zustellungsdatum und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Verkehrsordnungswidrigkeiten können neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot zur Folge haben. Für Rechtsbehelfe gelten gesetzliche Fristen, weshalb der zeitliche Ablauf bei einer Anfrage deutlich benannt werden sollte. Eine anwaltliche Prüfung kann sich etwa mit dem Verfahrensablauf, der Beweislage und den möglichen Rechtsfolgen befassen. Ob ein Vorgehen gegen den Bescheid sinnvoll ist, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen. Die bloße Kontaktaufnahme wahrt keine Verfahrensfrist.
Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme als Fahrerin oder Fahrer ist regelmäßig eine Neuerteilung erforderlich. Beide Maßnahmen haben unterschiedliche Voraussetzungen und können in verschiedenen verkehrsrechtlichen Zusammenhängen auftreten. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das betreffende behördliche oder gerichtliche Schreiben genau zu benennen. Auch der Verfahrensstand und eine mögliche berufliche Nutzung des Fahrzeugs können für die Einordnung relevant sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bruno Strauch

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Bruno Strauch: 5,0 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ullrich-rechtsanwaelte.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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