- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte am Gerberplatz
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Carsten Jahn ist als Rechtsanwalt zugelassen und in der Gerberstr. 37 in Saarbrücken ansässig. Seine Kanzlei Rechtsanwälte am Gerberplatz liegt in der Saarbrücker Innenstadt und bietet Rechtsberatung auf allen Rechtsgebieten an. Als besondere Schwerpunkte nennt die Kanzlei das Arbeitsrecht, das französische Recht und das allgemeine Zivilrecht. Auch bei verkehrsrechtlichen, strafrechtlichen und erbrechtlichen Fragen bietet sie Unterstützung an. Die Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Vertretung als auch die Vertretung bei Gericht. Angelegenheiten können mit den Mandanten auf Deutsch, Englisch oder Französisch besprochen werden. Zum Angebot gehören außerdem Schulungen für Mitarbeiter der Mandanten. Vor der Annahme eines Mandats wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Kanzlei unterhält eine ständige Kooperation mit der Steuerberaterin Bianca Seel in Saarbrücken. Für die elektronische Kontaktaufnahme ist die E-Mail-Adresse des Sekretariats angegeben; außerdem ist die Kanzlei telefonisch erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: gerberplatz-anwalt.de, gerberplatz-anwalt.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Carsten Jahn ist bei den Rechtsanwälten am Gerberplatz in der Gerberstr. 37 in 66111 Saarbrücken ansässig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um den Beginn, die Gestaltung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können hinter diesem Rechtsgebiet sowohl die Prüfung von Unterlagen als auch die Klärung unterschiedlicher Auffassungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erwarten. Die belegte Kanzleitätigkeit umfasst außergerichtliche Vertretung und die Vertretung vor Gericht. Im Verkehrsrecht ergeben sich typische Anliegen aus Verkehrsunfällen, der Regulierung von Schäden und dem Umgang mit Versicherungen. Daneben können Bußgeldbescheide oder strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Rolle spielen. Welche Fragen zu klären sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab: Bei einem Unfall können etwa Haftung, Reparaturkosten und die Dokumentation des Geschehens relevant sein. Bei einem behördlichen Vorwurf stehen dagegen das konkrete Schreiben und der Verfahrensstand im Vordergrund. Diese unterschiedlichen Ausgangspunkte machen eine nachvollziehbare Schilderung und die Zusammenstellung vorhandener Unterlagen für eine Anfrage sinnvoll. Die Kanzlei liegt in der Saarbrücker Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug zu Ratsuchenden aus dem Stadtgebiet, etwa aus St. Johann, Alt-Saarbrücken oder Dudweiler. Für zivilrechtliche Verkehrssachen kommen abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit das Amtsgericht Saarbrücken oder das Landgericht Saarbrücken in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Innenstadtlage lässt grundsätzlich eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand der Anschrift geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch sowie elektronisch über die E-Mail-Adresse des Sekretariats erreichbar. Eine erste Anfrage sollte das Anliegen, die beteiligten Personen oder Unternehmen und mögliche laufende Fristen knapp benennen. Vor der Mandatsannahme prüft die Kanzlei, ob ein Interessenkonflikt besteht. Die Anfrage allein bedeutet daher noch keine Übernahme der Vertretung. Angelegenheiten können auf Deutsch, Englisch oder Französisch besprochen werden. Carsten Jahn gehört der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes an.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Die Rechtsanwälte am Gerberplatz haben ihren Sitz in der Gerberstr. 37 in der Saarbrücker Innenstadt. Für Ratsuchende aus St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler bildet die Anschrift einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Eine genauere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, barrierefreien Zugängen oder eigenen Stellplätzen liegen nicht vor. Eine vorherige Abstimmung des Besuchs ist deshalb zweckmäßig. Für den Schwerpunkt Verkehrsrecht sind unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatzansprüche, werden je nach Streitwert und sonstigen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Am Amtsgericht können außerdem Verkehrsbußgeldsachen nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie bestimmte Verkehrsstrafverfahren verhandelt werden. Das Landgericht nimmt auch Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr. Der Kanzleisitz allein bestimmt jedoch nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet; unter anderem können Unfallort und Wohnsitz der Gegenseite maßgeblich sein. Für Carsten Jahns Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen regelmäßig in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und nicht der beiden genannten ordentlichen Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Schriftwechsel oder einschlägige betriebliche Regelungen Bedeutung haben. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen relevant sein. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Termine und Zugangsdaten deutlich nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich anhand des konkreten Anliegens klären.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten können durch Gespräche, schriftliche Klärung oder eine außergerichtliche Vereinbarung bearbeitet werden. Das betrifft beispielsweise Zeugnisformulierungen, offene Vergütungsfragen oder unterschiedliche Vorstellungen über Vertragsbedingungen. Ob eine Einigung möglich ist, hängt von den Positionen der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Außergerichtliche Verhandlungen hemmen oder verlängern laufende Fristen nicht automatisch. Eine Kontaktanfrage sollte daher auch den zeitlichen Stand des Konflikts beschreiben.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Hilfreich sind eine sachliche Beschreibung des Unfallhergangs, Angaben zu Ort und Zeitpunkt sowie die bekannten Daten der Beteiligten und Versicherungen. Fotos, ein Unfallbericht, Angaben zu Zeugen und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Einordnung erleichtern. Bei Sachschäden sind vorhandene Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen relevant; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen hinzukommen. Auch bisherige Schreiben der Versicherung sollten in der Anfrage erwähnt werden. Nicht alle Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen. Entscheidend ist zunächst, welche Schäden geltend gemacht werden und welche Fragen zwischen den Beteiligten offen sind.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zu einem Bußgeldbescheid im Straßenverkehr an?
- Zunächst sollte deutlich werden, welches Dokument vorliegt: Ein Anhörungsschreiben hat eine andere Funktion als ein Bußgeldbescheid oder eine gerichtliche Ladung. Für die Einordnung sind der vorgeworfene Verstoß, die ausstellende Stelle, das Aktenzeichen und das Zustellungsdatum wichtig. Bei Bußgeldbescheiden bestehen gesetzliche Fristen, weshalb zeitliche Angaben bei der Kontaktaufnahme nicht fehlen sollten. Mögliche Folgen können neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot sein. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Verkehrsverstoßes ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carsten Jahn
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 29 Bewertungen
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Gerberstr. 37, 66111 Saarbrücken
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: gerberplatz-anwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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