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- Kai Werner Rechtsanwalts-GmbH
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Saarbrücken vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kai Werner Rechtsanwalts-GmbH in Saarbrücken bietet rechtliche Beratung und Betreuung im Mietrecht, Immobilienrecht, WEG-Recht und Verkehrsrecht. Im Mietrecht umfasst das Angebot Wohn- und Gewerbemietrecht mit Fragen zu Mietverträgen, Kündigung, Mieterhöhungen, Kautionen und Betriebskosten. Im Immobilienrecht berät die Kanzlei zu Kauf, Verkauf, Nutzung und dinglichen Rechten. Im WEG-Recht geht es um Wohnungseigentum, Teileigentum und Eigentümergemeinschaften sowie um Rechte, Pflichten und Beschlüsse. Zum Verkehrsrecht gehören Unfallregulierung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen sowie fahrerlaubnisrechtliche Unterstützung und Fahrzeug-Kaufverträge. Die mittelstandsorientierte Kanzlei richtet sich an Privatpersonen, Unternehmer und Immobilieneigentümer. Sie nimmt ausschließlich Mandate aus den Rechtsgebieten an, die schwerpunktmäßig in der Kanzlei bearbeitet werden. Individuelle Betreuung, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen gehören zu ihrem Beratungsansatz. Im Vordergrund stehen praxisnahe Lösungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Notwendigkeiten. Die Kanzlei analysiert die Situation der Mandanten und entwickelt gemeinsam mit ihnen eine Strategie. Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: miet-immobilienrecht-saar.de, miet-immobilienrecht-saar.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Das Profil von Rechtsanwalt Kai Werner Rechtsanwalts in Saarbrücken nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kai Werner Rechtsanwalts-GmbH betreut daneben Anliegen im Mietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht. Sie richtet sich an Privatpersonen, Unternehmer sowie Immobilieneigentümer und übernimmt ausschließlich Mandate aus den Rechtsgebieten, die sie schwerpunktmäßig bearbeitet. Als mittelstandsorientierte Kanzlei berücksichtigt sie nach ihrer Beschreibung auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. Zum Beratungsansatz gehören persönliche Beratung, individuelle Betreuung und die gemeinsame Entwicklung einer Strategie auf Grundlage der jeweiligen Ausgangssituation. Im Verkehrsrecht reicht das beschriebene Angebot von der Unfallregulierung bis zu Fragen rund um Fahrzeug-Kaufverträge. Typische Anliegen sind die Klärung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, mögliche Schmerzensgeldansprüche bei Verletzungen oder Auseinandersetzungen über einen Fahrzeugkauf. Hinzu kommen die Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen sowie fahrerlaubnisrechtliche Unterstützung. Für Ratsuchende ist dabei eine Unterscheidung wichtig: Die Regulierung eines Schadens, ein Verfahren wegen eines Verkehrsverstoßes und eine Entscheidung über die Fahrerlaubnis betreffen unterschiedliche rechtliche Ebenen. Nach demselben Ereignis können deshalb mehrere Fragen nebeneinander bestehen. Die weiteren Tätigkeitsfelder betreffen unterschiedliche Formen des Wohnens und der Immobiliennutzung. Im Wohn- und Gewerbemietrecht bearbeitet die Kanzlei Fragen zu Mietverträgen, Kündigungen, Mieterhöhungen, Kautionen und Betriebskosten. Im Immobilienrecht stehen Kauf, Verkauf und Nutzung sowie dingliche Rechte im Mittelpunkt. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft dagegen insbesondere das Verhältnis innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie deren Beschlüsse. Wer beispielsweise eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, kann mit mehreren dieser Rechtsgebiete zugleich in Berührung kommen. Welche Fragestellung überwiegt, hängt vom konkreten Sachverhalt und den beteiligten Personen ab. Die Kanzlei befindet sich in der Karl-Marx-Str. 1, 66111 Saarbrücken, im innerstädtischen Umfeld von St. Johann. Der örtliche Bezug umfasst damit auch Ratsuchende aus anderen Saarbrücker Stadtteilen wie Alt-Saarbrücken und Dudweiler. Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken sind mögliche gerichtliche Anlaufstellen, wobei die Zuständigkeit vom jeweiligen Verfahren abhängt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass und etwaige laufende Fristen benennen. Nach den Kanzleiangaben werden Termine telefonisch vereinbart. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist im direkten Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Die Karl-Marx-Str. 1 liegt im innerstädtischen Saarbrücker Umfeld von St. Johann. Die Kanzlei hat damit einen Standort im Zentrum der Landeshauptstadt; Alt-Saarbrücken und Dudweiler gehören ebenfalls zum genannten städtischen Einzugsbereich. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch unmittelbar verfügbare Stellplätze ableiten. Termine werden nach den Kanzleiangaben telefonisch vereinbart. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht sind das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten relevant, etwa über Schadensersatz nach einem Unfall oder Ansprüche aus einem Fahrzeugkauf. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten. Gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen werden regelmäßig vor dem Amtsgericht geführt. Auch Verkehrsstrafsachen können dort verhandelt werden; die Zuständigkeit hängt vom konkreten Tatvorwurf ab. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zu diesen beiden Gerichten. Bei Streitigkeiten über Wohnraummiete ist grundsätzlich das Amtsgericht am Ort der Mieträume zuständig. Wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft werden ebenfalls regelmäßig beim Amtsgericht am Ort des Grundstücks geführt. Bei Gewerbemietverhältnissen und anderen immobilienrechtlichen Zivilsachen können je nach Gegenstand und Streitwert Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein. Die Saarbrücker Kanzleianschrift allein begründet dabei keine gerichtliche Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für eine unverbindliche Erstberatung. Termine nach telefonischer Vereinbarung. Bei Nichteinhaltung des Termins bitte rechtzeitig absagen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für eine unverbindliche Erstberatung. Termine nach telefonischer Vereinbarung. Bei Nichteinhaltung des Termins bitte rechtzeitig absagen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten. Soweit vorhanden, können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen den Sachverhalt ergänzen. Bei Sachschäden sind etwa Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen relevant, bei Verletzungen ärztliche Unterlagen. Auch bereits erhaltene Zahlungen oder gestellte Forderungen gehören zum Überblick. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen und Fahrerlaubnisfragen?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Eine Verkehrsstrafsache setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus. Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren befassen sich insbesondere mit der Berechtigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Diese Bereiche können sich überschneiden, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Zuständigkeiten. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die absendende Stelle, das Zustellungsdatum und erkennbare Fristen wichtig. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind zudem rechtlich unterschiedliche Maßnahmen.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu Miete oder Wohnungseigentum angeben?
- Zunächst ist hilfreich, die eigene Rolle zu benennen: Geht es um ein Anliegen als Mieter, Vermieter oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Danach lässt sich der Anlass eingrenzen, etwa eine Betriebskostenabrechnung, Kündigung, Mieterhöhung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Je nach Thema kommen Mietvertrag, Abrechnung, Schriftwechsel, Teilungserklärung oder Versammlungsprotokoll als Unterlagen in Betracht. Eine vermietete Eigentumswohnung kann sowohl mietrechtliche als auch wohnungseigentumsrechtliche Fragen aufwerfen. Erhaltene Schreiben und darin genannte Termine ermöglichen eine zeitliche Einordnung, ohne dass bereits eine rechtliche Bewertung vorweggenommen wird.
- Welche Informationen helfen bei Streitigkeiten über einen Fahrzeugkauf oder einen Immobilienkauf?
- Bei beiden Vertragsarten sind der Vertrag, die beteiligten Personen und der zeitliche Ablauf wichtige Ausgangspunkte. Beim Fahrzeugkauf können insbesondere Fahrzeugbeschreibung, Übergabeunterlagen, Angaben zu beanstandeten Mängeln und die Kommunikation mit der Verkäuferseite relevant sein. Bei einem Immobilienkauf stehen häufig der notarielle Vertrag, die vereinbarte Nutzung oder Rechte am Grundstück im Mittelpunkt. Auch der Stand der Vertragsabwicklung sollte benannt werden. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich deutlich; allein aus einer Beanstandung folgt noch kein bestimmter Anspruch. Eine Anfrage sollte deshalb Tatsachen und gewünschte Klärung möglichst getrennt darstellen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kai Werner Rechtsanwalts
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4,4 von 5 · 37 Bewertungen
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Karl-Marx-Str. 1, 66111 Saarbrücken
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: miet-immobilienrecht-saar.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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