Veröffentlichtes Profil

Katharina Handermann

Katharina Handermann – Fachanwältin für Strafrecht in Saarbrücken

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Strafrecht · Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Handermann

Viktoriastraße 3-5, 66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 76199700

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Handermann
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Katharina Handermann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Saarbrücken. Ihre Kanzlei befindet sich in der Viktoriastraße 3-5. Als Schwerpunkte nennt sie Kernstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Straßenverkehrsrecht sowie Strafvollstreckung, Strafvollzug und Opferrecht. Ihre Tätigkeit umfasst die Verteidigung von Beschuldigten in strafrechtlichen Angelegenheiten. Dabei betont sie eine vorurteilsfreie Vertretung unabhängig vom jeweiligen Strafvorwurf und die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mandanten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht. Persönliche Betreuung, Vertrauen und Zeit für das individuelle Anliegen stehen nach ihrer Darstellung im Zentrum der Zusammenarbeit. Sie begleitet Mandanten in jeder Verfahrenslage und hebt den Beginn der Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren hervor. Als Ziel beschreibt sie eine möglichst frühzeitige Einstellung des Verfahrens, um eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden. Für strafrechtliche Notfälle wie Durchsuchung oder Festnahme nennt sie eine rund um die Uhr erreichbare Notfallnummer. Zur Vorbereitung eines Kanzleitermins stehen Vollmachten und eine Schweigepflichtsentbindung als PDF-Dokumente bereit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: handermann-recht.de, handermann-recht.de

Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion

Katharina Handermann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Saarbrücken. Ihre Kanzlei „Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Handermann“ befindet sich in der Viktoriastraße 3-5, 66111 Saarbrücken. Das Profil führt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht und Erbrecht auf. Eine fachliche Verbindung besteht zwischen dem Straßenverkehrsrecht und der Strafverteidigung: Nach einem Verkehrsvorfall können neben Fragen der Haftung auch ein Bußgeldverfahren oder ein strafrechtlicher Vorwurf entstehen. Für Ratsuchende ist deshalb zunächst die Einordnung wichtig, welche rechtlichen Bereiche ihr Anliegen berührt und in welchem Verfahrensstadium es sich befindet. Im Verkehrsrecht gehören Unfallfolgen, Schadensersatzforderungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Fragen rund um die Fahrerlaubnis zu den typischen Anliegen. Beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat kommen strafrechtliche Verfahrensfragen hinzu. Handermann nennt in ihrer Kanzleibeschreibung ausdrücklich das Straßenverkehrsrecht. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Rechtsgebiet somit unterschiedliche Fragestellungen erwarten, die von der Regulierung eines Schadens bis zur Verteidigung gegen einen Vorwurf reichen. Welche Unterstützung im konkreten Fall übernommen werden kann, ist Gegenstand der individuellen Mandatsanfrage. Ihre strafrechtlichen Schwerpunkte umfassen Kernstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht. Hinzu kommen Strafvollstreckung, Strafvollzug und Opferrecht. Sie beschreibt ihre Tätigkeit als vorurteilsfreie Verteidigung von Beschuldigten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten und begleitet Mandanten in jeder Verfahrenslage, auch bereits im Ermittlungsverfahren. Nach eigener Darstellung prägen persönliche Betreuung, Vertrauen und Zeit für das einzelne Anliegen die Zusammenarbeit. Für strafrechtliche Notfälle wie Durchsuchungen oder Festnahmen nennt sie eine rund um die Uhr erreichbare Notfallnummer. Im ebenfalls aufgeführten Erbrecht sind beispielsweise die Stellung als Erbe, testamentarische Regelungen, Pflichtteilsfragen oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft typische Themen; nähere erbrechtliche Spezialisierungen sind nicht angegeben. Die Adresse liegt im zentralen Saarbrücker Stadtgebiet im Bereich St. Johann. Sie bildet damit einen örtlichen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Alt-Saarbrücken und Dudweiler. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken; ihre Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen mit Verfahrensstand und etwaigen Fristen kurz schildern. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme und die benötigten Unterlagen klären. Zur Terminvorbereitung stellt die Kanzlei Vollmachten und eine Schweigepflichtsentbindung als PDF-Dokumente bereit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken

  • Amtsgericht Saarbrücken
  • Landgericht Saarbrücken

Die Kanzlei von Katharina Handermann liegt in der Viktoriastraße 3-5 im zentralen Saarbrücker Stadtgebiet, im Bereich St. Johann. Für Ratsuchende aus St. Johann, Alt-Saarbrücken oder Dudweiler ist dies eine innerstädtische Anlaufadresse. Die zentrale Lage lässt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich in Betracht kommen. Die konkrete Verbindung, Verkehrslage und vorhandene Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Aus der Anschrift allein lassen sich daher keine verbindlichen Aussagen über den Zugang zu den Kanzleiräumen ableiten. Für die genannten Rechtsgebiete sind insbesondere das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken von Bedeutung. Am Amtsgericht werden unter anderem Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht sowie Jugendstrafsachen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit verhandelt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können dort stattfinden. Das Landgericht befasst sich mit gewichtigeren Strafsachen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für Strafvollstreckungsfragen kann eine Strafvollstreckungskammer zuständig sein. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder über erbrechtliche Ansprüche werden abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Nachlassangelegenheiten, etwa Erbscheinsverfahren, gehören grundsätzlich zum Amtsgericht als Nachlassgericht. Ob gerade die Saarbrücker Gerichte örtlich zuständig sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, nicht allein vom Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die auf der Website bereitgestellten Formulare und Erklärungen können bereits vor einem Termin in der Kanzlei ausgedruckt und ausgefüllt werden. Angeboten werden Allgemeine Vollmacht, Strafprozessvollmacht und Schweigepflichtsentbindung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Die auf der Website bereitgestellten Formulare und Erklärungen können bereits vor einem Termin in der Kanzlei ausgedruckt und ausgefüllt werden. Angeboten werden Allgemeine Vollmacht, Strafprozessvollmacht und Schweigepflichtsentbindung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Rechtsprechung im Fokus: Cannabisbesitz in Haft
  • Angriff auf Einsatzkräfte – Was droht wirklich strafrechtlich?
  • BGH zur bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie im Internetforum

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid hilfreich?
Für die erste Einordnung sind eine kurze zeitliche Darstellung und die bereits vorhandenen Schreiben hilfreich. Nach einem Unfall können dazu Unfallmitteilungen, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Versicherungen sowie Schriftwechsel über Schäden gehören. Bei einem Bußgeldverfahren sind insbesondere Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einschließlich des Zustelldatums von Bedeutung. Auch Unterlagen zu möglichen Fahrerlaubnisfolgen können relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Vor der Übermittlung umfangreicher oder sensibler Unterlagen sollte der geeignete Übermittlungsweg geklärt werden.
Kann ein Verkehrsvorfall zugleich verkehrsrechtliche und strafrechtliche Fragen auslösen?
Ein einzelner Vorfall kann mehrere rechtliche Ebenen betreffen. Nach einem Unfall können beispielsweise zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, während zugleich der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung geprüft wird. Daneben können Fragen der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Bußgeldverfahren und Strafverfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und möglichen Folgen. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die vorhandenen Schreiben und die beteiligten Behörden zu benennen. Erst anhand des Sachverhalts lässt sich einordnen, welche Verfahren zusammenhängen und welcher Prüfungsbedarf besteht.
Was bedeutet Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren?
Im Ermittlungsverfahren prüfen die Strafverfolgungsbehörden einen strafrechtlichen Verdacht. Strafverteidigung kann in dieser Phase unter anderem die Klärung des Verfahrensstands, Akteneinsicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen und die Prüfung der Beweislage umfassen. Ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll erscheint, hängt vom Einzelfall ab. Eine frühe anwaltliche Beteiligung bedeutet nicht, dass das Verfahren zwangsläufig eingestellt wird. Für eine erste Anfrage sind der erhobene Vorwurf, bekannte Aktenzeichen, behördliche Schreiben und bereits angesetzte Termine wichtige Informationen.
Worin unterscheiden sich Jugendstrafrecht, Strafvollstreckung und Opferrecht?
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt insbesondere Alter und Entwicklung der beschuldigten Person und stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Bei Heranwachsenden hängt die Anwendung von Jugendstrafrecht von gesetzlichen Voraussetzungen ab. Strafvollstreckung betrifft dagegen die Umsetzung rechtskräftiger strafrechtlicher Entscheidungen, etwa Fragen einer Strafaussetzung oder Bewährung. Strafvollzug bezieht sich auf die Ausgestaltung einer Freiheitsentziehung. Opferrecht umfasst unter anderem Informations-, Schutz- und Beteiligungsrechte verletzter Personen. Bei einer Anfrage hilft deshalb die Angabe, ob es um einen Tatvorwurf, eine bereits verhängte Sanktion oder die eigene Betroffenheit durch eine Straftat geht.
Welche Informationen sind vor einer erbrechtlichen Mandatsanfrage wichtig?
Zunächst ist die Unterscheidung hilfreich, ob es um die Gestaltung der eigenen Nachfolge oder um Fragen nach einem Todesfall geht. Bei einem bereits eingetretenen Erbfall können vorhandene Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen für die Einordnung relevant sein. Auch sollte erkennbar werden, ob beispielsweise Erbenstellung, Pflichtteil oder eine Erbengemeinschaft im Mittelpunkt stehen. Erbrechtliche Fragen können fristgebunden sein. Bekannte Zugangs- und Ereignisdaten sollten deshalb in der Anfrage genannt werden, ohne daraus selbst rechtliche Schlussfolgerungen ableiten zu müssen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Katharina Handermann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Katharina Handermann: 4,7 von 5 Sternen bei 38 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Handermann aus 38 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 38 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Handermann insgesamt und nicht auf Katharina Handermann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 38 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: handermann-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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