- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Hertwig & Auer
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Christoph M. Hertwig ist seit 2007 Rechtsanwalt und bearbeitet seitdem Mandate im Verkehrsrecht. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und gehört zur Kanzlei Rechtsanwälte Hertwig & Auer in Saarbrücken. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Regulierung von Verkehrsunfällen und die Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldverfahren. Zudem berät und vertritt er Autohäuser in rechtlichen Angelegenheiten sowie Firmen bei rechtlichen Fragen rund um den Fuhrpark. Hertwig ist Zertifizierter Unfallschadenabwickler und Zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstraf- und OWi-Recht des VdVKA e. V. Er arbeitet eng mit Kfz-Sachverständigen zusammen und ist Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im BVSK e. V. Besprechungstermine können in der Kanzlei oder telefonisch stattfinden. Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail oder Online-Formular möglich. Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen beginnt die Kanzlei unmittelbar mit der Bearbeitung und unterrichtet Mandanten über den Fortgang ihrer Angelegenheit. Hertwig bildet sich regelmäßig fort.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verkehrsrecht-anwalt-saarland.de, verkehrsrecht-anwalt-saarland.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Christoph M. Hertwig ist Rechtsanwalt in Saarbrücken und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht, Strafrecht und Erbrecht auf. Die Kanzlei befindet sich in der Bismarckstraße 122, 66121 Saarbrücken; als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes angegeben. Die vier Rechtsgebiete betreffen unterschiedliche Lebenssituationen: Konflikte im Beschäftigungsverhältnis, rechtliche Folgen der Teilnahme am Straßenverkehr, strafrechtliche Vorwürfe und Fragen rund um einen Nachlass. Für eine Anfrage bietet diese Einordnung einen ersten Anhaltspunkt, welchem Bereich das eigene Anliegen zuzuordnen ist. Im Arbeitsrecht stehen häufig Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch die Gestaltung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann Anlass für anwaltliche Unterstützung sein. Für die erste Einordnung sind typischerweise der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht wichtig. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem die Regulierung von Unfallschäden und die Auseinandersetzung mit Versicherungen. Hinzu kommen Bußgeldverfahren und Fragen zur Fahrerlaubnis. Die Fachanwaltsbezeichnung von Christoph M. Hertwig bezieht sich auf dieses Rechtsgebiet, während Arbeitsrecht im Profil als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Im Strafrecht suchen Betroffene häufig Orientierung, wenn sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Eine anwaltliche Befassung richtet sich dabei nach dem konkreten Vorwurf und dem Verfahrensstand. Berührungspunkte mit dem Verkehrsrecht können etwa bei Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstehen. Im Erbrecht geht es typischerweise um Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Hier helfen vorhandene Verfügungen von Todes wegen und Angaben zu familiären Beziehungen dabei, das Anliegen zunächst sachlich zu erfassen. Der örtliche Bezug ist Saarbrücken mit den genannten Stadtteilen St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler. Die Kanzleianschrift in der Bismarckstraße dient als Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken sind insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren von Bedeutung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anlasses, wichtige Daten und Hinweise auf bereits eingegangene gerichtliche Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Die Kanzlei von Christoph M. Hertwig liegt in der Bismarckstraße 122 im Saarbrücker Stadtgebiet. Als örtliches Umfeld sind St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler genannt. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen ist die konkrete Anschrift maßgeblich, um die Anfahrt zu planen. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zur unmittelbaren Verkehrsanbindung, zu Parkmöglichkeiten oder zum barrierefreien Zugang. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich daher eine vorherige Abstimmung der organisatorischen Fragen. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand der aktuellen Fahrplanauskunft, die Anfahrt mit dem Pkw anhand der örtlichen Verkehrsführung planen. Für verkehrsrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten kommen grundsätzlich das Amtsgericht Saarbrücken oder das Landgericht Saarbrücken in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Auch erbrechtliche Zivilstreitigkeiten, beispielsweise über Pflichtteilsansprüche, können vor diesen Gerichten geführt werden. Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren gehören dagegen zu den Aufgaben des Amtsgerichts als Nachlassgericht, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht insbesondere Verfahren mit geringerer Straferwartung, während schwerwiegendere Vorwürfe in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts fallen können. Das Landgericht befasst sich außerdem mit bestimmten Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren gelangen nach einem Einspruch regelmäßig zum zuständigen Amtsgericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören hingegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Wer keinen persönlichen Termin in der Kanzlei wahrnimmt, soll die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen übersenden. Die Kanzlei übermittelt auf Wunsch eine Aufstellung der benötigten Informationen; hierfür kann auch das Onlineformular genutzt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Besprechungstermin kann in der Kanzlei oder telefonisch vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Besprechungstermin kann in der Kanzlei oder telefonisch vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Wer keinen persönlichen Termin in der Kanzlei wahrnimmt, soll die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen übersenden. Die Kanzlei übermittelt auf Wunsch eine Aufstellung der benötigten Informationen; hierfür kann auch das Onlineformular genutzt werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 (Az: Lv 7/17)
- Sie haben einen Bußgeldbescheid aus dem Saarland erhalten?
- Kostenpauschale
- Prüf- und Regulierungsfrist bei Auslandsschäden
- Beschluss des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zur Messdatei
Mitgliedschaften
- Beirat Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK e. V.)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze Übersicht über die zeitliche Abfolge. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist, da für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Fristen und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Konflikt ab und lässt sich im anschließenden Austausch klären.
- Geht es nach einem Verkehrsunfall nur um die Regulierung des Fahrzeugschadens?
- Ein Verkehrsunfall kann mehrere rechtliche Bereiche betreffen. Neben Reparaturkosten oder anderen Sachschäden können beispielsweise Personenschäden und die Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten eine Rolle spielen. Je nach Geschehen kommen außerdem ein Bußgeldverfahren, strafrechtliche Ermittlungen oder fahrerlaubnisrechtliche Fragen hinzu. Für eine erste Anfrage sind eine sachliche Unfallschilderung, vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Versicherungen sowie behördliche Schreiben hilfreich. Die verschiedenen Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können nebeneinander laufen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Anfrage auch mitzuteilen, ob bereits Post von Polizei, Behörde oder Gericht vorliegt.
- Was unterscheidet eine Vorladung, einen Strafbefehl und eine Anklageschrift?
- Eine Vorladung dient dazu, eine Person zu einer Vernehmung oder einem Termin zu laden; dabei ist unter anderem entscheidend, ob sie als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Eine Anklageschrift enthält den strafrechtlichen Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gerichtlich verfolgen möchte. Diese Dokumente kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Für eine Mandatsanfrage sind daher das vollständige Schreiben, das Empfangsdatum sowie aufgeführte Termine und Fristen wichtige Informationen. Eine individuelle Prüfung lässt sich dadurch nicht ersetzen.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Erbschaft, Testament oder Pflichtteil?
- Zunächst ist wichtig, ob es um die vorsorgliche Nachlassgestaltung oder um einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Bei einem Erbfall können ein vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen hilfreich sein. Bei Streitigkeiten über einen Pflichtteil oder innerhalb einer Erbengemeinschaft sind außerdem bereits geführter Schriftverkehr und bekannte Informationen zum Nachlass von Bedeutung. Nicht alle Unterlagen müssen schon vollständig vorliegen, um das Anliegen zu schildern. Bekannte Fristen und offene Fragen sollten jedoch benannt werden, damit der Beratungsbedarf eingeordnet werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph M. Hertwig
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-anwalt-saarland.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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