Veröffentlichtes Profil

Ch. Jörg Schneider

Ch. Jörg Schneider: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bonn

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · CH. JÖRG SCHNEIDER Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei

Celsiusstr. 60, 53125 Bonn

Telefon: +49 228 2803140

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
CH. JÖRG SCHNEIDER Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ch. Jörg Schneider ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bonn. Seine Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei befindet sich in der Celsiusstr. 60. Die besondere Spezialisierung der Kanzlei liegt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Als weitere Tätigkeitsbereiche nennt die Webseite Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, allgemeines Zivilrecht, Maklerrecht und Pachtrecht. Die Kanzlei bietet Beratung und Unterstützung in Rechtsfragen an. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis oder konkrete Angaben zur Arbeitsweise beschreibt der vorliegende Seitentext nicht. Schneider ist seit 2009 mit mietrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen in Funk und Fernsehen präsent. Aufgeführt sind unter anderem Beiträge zu Modernisierung, Abschleppen, Schlüsseldiensten und Mietrecht. Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe der Ostwache des Bundesministeriums für Verteidigung. Zu den üblichen Geschäftszeiten stehen gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung; ein Behindertenparkplatz befindet sich unmittelbar vor der Kanzlei. Kontakt ist telefonisch und per E-Mail möglich. Mittwochnachmittags ist die Kanzlei geschlossen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: mietrecht-schneider-bonn.de, mietrecht-schneider-bonn.de

Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion

Ch. Jörg Schneider ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bonn. Seine Kanzlei, die CH. JÖRG SCHNEIDER Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, befindet sich in der Celsiusstr. 60, 53125 Bonn. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung hebt daneben die Spezialisierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht hervor. Als weitere Tätigkeitsbereiche sind Vertragsrecht, Steuerrecht, allgemeines Zivilrecht, Maklerrecht und Pachtrecht genannt. Schneider gehört der Rechtsanwaltskammer Köln an. Im Verkehrsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung nach einem Verkehrsunfall, bei Fragen zur Schadensregulierung oder nach einem Bußgeldbescheid. Dabei können unter anderem Haftung, Reparaturkosten, Nutzungsausfall und die Kommunikation mit Versicherungen eine Rolle spielen. Verkehrsrecht umfasst außerdem Fragen rund um Fahrerlaubnis und Verkehrsverstöße. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte im Einzelfall relevant sind, hängt wesentlich vom Geschehen und vom Stand eines möglichen Verfahrens ab. Unfallberichte, Fotos, behördliche Schreiben und bisherige Korrespondenz können deshalb für eine erste Einordnung wichtig sein. Im Mietrecht gehören Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Modernisierungen, Mängel und die Beendigung eines Mietverhältnisses zu den typischen Anliegen. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft insbesondere das Verhältnis innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Beschlüsse, die Verwaltung und Fragen zu gemeinschaftlichem Eigentum. Mandantinnen und Mandanten begegnen hier häufig mehreren miteinander verbundenen Dokumenten, etwa Mietverträgen, Abrechnungen, Teilungserklärungen oder Versammlungsprotokollen. Schneider ist seit 2009 mit mietrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen in Funk und Fernsehen präsent; genannt werden unter anderem Beiträge zu Modernisierung, Abschleppen, Schlüsseldiensten und Mietrecht. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Bonn und der unmittelbaren Nähe zur Ostwache des Bundesministeriums für Verteidigung. Für zivilrechtliche Streitigkeiten können insbesondere das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Gegenstand und den gesetzlichen Regeln. Für Ratsuchende aus Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg oder Poppelsdorf ist die Celsiusstraße das Ziel einer persönlichen Anfahrt. Zu den üblichen Geschäftszeiten stehen gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung; unmittelbar vor der Kanzlei befindet sich ein Behindertenparkplatz. Für eine Kontaktaufnahme lässt sich zunächst das Profil auf Anwalt-Seiten.de zur Orientierung nutzen. Die Anfrage kann anschließend über die dort angegebenen Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Abstimmung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie weitere Schritte aussehen, ist mit der Kanzlei zu klären. Mittwochnachmittags ist sie geschlossen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn

  • Amtsgericht Bonn
  • Landgericht Bonn
  • Arbeitsgericht Bonn
  • Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)

Die Kanzlei von Ch. Jörg Schneider hat ihren Sitz in der Celsiusstr. 60 in Bonn, unmittelbar in der Nähe der Ostwache des Bundesministeriums für Verteidigung. Eine eindeutige Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg oder Poppelsdorf enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt sollte daher die konkrete Straßenadresse zugrunde gelegt werden. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung anhand der aktuellen Fahrplanauskunft planen; bestimmte Linien oder Haltestellen sind nicht belegt. Für die Anreise mit dem Pkw sind gebührenfreie Parkplätze zu den üblichen Geschäftszeiten angegeben. Ein Behindertenparkplatz liegt unmittelbar vor der Kanzlei. Für die mietrechtlichen und verkehrsrechtlichen Themen des Profils sind insbesondere das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Wohnraummietstreitigkeiten gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; auch viele wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten werden dort geführt. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen richtet sich die sachliche Zuständigkeit unter anderem nach dem Streitwert. Das Amtsgericht befasst sich zudem mit Verkehrsbußgeldsachen und bestimmten Verkehrsstrafverfahren. Das Landgericht kann für größere zivilrechtliche Streitigkeiten und als Rechtsmittelgericht zuständig sein. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Bonn behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für gewöhnliche Miet- oder Verkehrsunfallsachen nicht zuständig. Der Bundesgerichtshof ist kein örtliches Eingangsgericht für Bonner Mandantinnen und Mandanten. In Zivilsachen kann er unter gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen einer Revision befasst werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig eine kurze Unfallschilderung, Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen sowie das Unfalldatum hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen, Kostenvoranschläge oder Gutachten. Bereits eingegangene Schreiben der Versicherung und vorhandene Rechnungen machen den bisherigen Verlauf nachvollziehbar. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Fall ab. Für die erste Anfrage genügt oft zunächst ein Überblick darüber, was vorliegt und ob Fristen genannt sind.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und die Schadensregulierung nach einem Unfall?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit, etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei der Schadensregulierung geht es dagegen um zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise wegen Fahrzeugschäden oder Verletzungen. Beide Themen können aus demselben Verkehrsgeschehen entstehen, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Verfahrenswegen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob ein behördliches Schreiben, eine Forderung oder eine Mitteilung einer Versicherung vorliegt. Auch das Datum des Zugangs kann bedeutsam sein. Verkehrsrechtliche Fragen zur Fahrerlaubnis können zusätzlich ein eigenständiges Verfahren betreffen.
Welche Informationen werden bei Fragen zu Betriebskosten oder Modernisierung üblicherweise benötigt?
Bei Betriebskostenfragen bilden meist der Mietvertrag, die betreffende Abrechnung und gegebenenfalls frühere Abrechnungen den Ausgangspunkt. Bei einer Modernisierung sind insbesondere die Ankündigung, Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen und mögliche Schreiben über eine Mieterhöhung relevant. Hilfreich ist außerdem eine zeitliche Übersicht der bisherigen Kommunikation. Ob eine Abrechnung oder Ankündigung rechtlich den Anforderungen entspricht, lässt sich nicht allein anhand einzelner Beträge oder Formulierungen beurteilen. Für die erste Kontaktaufnahme sollten das konkrete Anliegen und etwaige in den Schreiben enthaltene Termine oder Fristen erkennbar sein.
Was unterscheidet eine wohnungseigentumsrechtliche Anfrage von einer mietrechtlichen?
Mietrechtliche Fragen betreffen vor allem das Vertragsverhältnis zwischen vermietender und mietender Partei. Im Wohnungseigentumsrecht stehen dagegen die Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Mittelpunkt. Typische Themen sind Beschlüsse, Kostenverteilung, bauliche Veränderungen und Verwaltung. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Rechtsgebiete berührt sein, ohne dass dieselben Regeln gelten. Zur Vorbereitung einer Anfrage können deshalb neben einem Mietvertrag auch Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung oder Versammlungsprotokoll wichtig sein. Entscheidend ist zunächst, in welcher Rolle die ratsuchende Person beteiligt ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ch. Jörg Schneider

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ch. Jörg Schneider: 4,8 von 5 Sternen bei 31 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von CH. JÖRG SCHNEIDER Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei aus 31 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 31 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Celsiusstr. 60, 53125 Bonn

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Freitag
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: mietrecht-schneider-bonn.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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