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- Rechtsanwalt Chris Mohr
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Chris Mohr ist Rechtsanwalt für Erbrecht in Sindelfingen. In seiner täglichen Praxis beschäftigt er sich hauptsächlich mit dem Erbrecht und unterstützt seine Mandantinnen und Mandanten in allen Lebenslagen. Bereits vor Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit setzte er sich aufgrund seines Interesses vertieft mit diesem Rechtsgebiet auseinander. Dies geschah insbesondere während des Rechtsreferendariats aus der Sicht des Rechtsanwalts. Mohr hat den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht sowie den Lehrgang zum Testamentsvollstrecker absolviert. Er ist täglich im Erbrecht tätig und bildet sich stetig fort. Für ein Erstgespräch steht er zur Verfügung; die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Seine Kanzlei befindet sich in der Fronäckerstraße 36 in der Altstadt von Sindelfingen zwischen Marktplatz und Wettbachplatz. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder zu Fuß erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-erbrecht-sindelfingen.de, rechtsanwalt-erbrecht-sindelfingen.de
Beratung in Sindelfingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Chris Mohr führt seine Kanzlei in der Fronäckerstraße 36 in 71063 Sindelfingen. Bei der fachlichen Ausrichtung enthalten die vorliegenden Angaben unterschiedliche Akzente: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung stellt dagegen die tägliche Tätigkeit im Erbrecht in den Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig, damit sie bei der Kontaktaufnahme das eigene Anliegen konkret benennen und klären können, ob eine Übernahme in dem betreffenden Rechtsgebiet möglich ist. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten können hier eine rechtliche Einordnung von Unterlagen, Abläufen und unterschiedlichen Interessen benötigen. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen einer Ehe. Hinter solchen Anfragen stehen häufig persönliche Veränderungen, bei denen neben rechtlichen Fragen auch eine geordnete Darstellung der familiären und wirtschaftlichen Situation erforderlich ist. Für das Erbrecht beschreibt die Kanzlei einen bereits vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit entstandenen fachlichen Bezug von Chris Mohr, insbesondere während seines Rechtsreferendariats aus anwaltlicher Perspektive. Er hat den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht und den Lehrgang zum Testamentsvollstrecker absolviert, ist nach der Kanzleibeschreibung täglich im Erbrecht tätig und bildet sich fort. Eine Fachanwaltsbezeichnung wird damit nicht angegeben. Typische erbrechtliche Anliegen sind die Gestaltung von Testamenten, Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Je nach Anliegen können vorsorgende Gestaltung, außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren im Vordergrund stehen. Örtlich liegt die Kanzlei in der Sindelfinger Altstadt zwischen Marktplatz und Wettbachplatz. Nach den vorliegenden Angaben ist sie zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto erreichbar. Konkrete Gerichte sind in den Angaben nicht benannt; ihre Zuständigkeit richtet sich nach Rechtsgebiet, Verfahrensart und den Umständen des Einzelfalls. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen über die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten schildern. Laut Kanzleibeschreibung sind telefonische Anfragen, E-Mails und ein Kontaktformular vorgesehen; außerdem steht Chris Mohr für ein Erstgespräch zur Verfügung. Eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Abstimmung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Klärung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Sindelfingen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Chris Mohr befindet sich in der Fronäckerstraße 36 in der Altstadt von Sindelfingen. Die Lage zwischen Marktplatz und Wettbachplatz ordnet sie dem zentralen Stadtbereich zu. Nach der Kanzleibeschreibung ist die Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Pkw und zu Fuß erreichbar. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrtzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für einen persönlichen Termin bietet es sich deshalb an, die Anreise anhand der Adresse zu planen und etwaige Fragen zum Zugang vorab zu klären. Bestimmte Gerichte werden im Ausgangsmaterial nicht genannt. Für die im Profil aufgeführten arbeitsrechtlichen Anliegen sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Familienrechtliche Verfahren werden regelmäßig vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dazu zählen insbesondere Scheidungen, Unterhaltsverfahren und Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz in Sindelfingen. Für den in der Kanzleibeschreibung betonten erbrechtlichen Bereich ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Ansprüchen zu unterscheiden. Nachlassgerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder zwischen Erben können dagegen vor die Zivilgerichte gehören. Maßgeblich sind jeweils die Art des Verfahrens und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; der Wohnort der Beteiligten oder der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person kann dabei Bedeutung haben.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem sind Felder für Telefon und Nachricht/Anliegen vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Chris Mohr steht für ein Erstgespräch zur Verfügung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Chris Mohr steht für ein Erstgespräch zur Verfügung.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem sind Felder für Telefon und Nachricht/Anliegen vorhanden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Wie kläre ich vor einer Anfrage, ob mein arbeits-, familien- oder erbrechtliches Anliegen zum Profil passt?
- Wenn ein Profil mehrere Rechtsgebiete nennt oder unterschiedliche Schwerpunkte erkennen lässt, sollte die Anfrage das konkrete Thema möglichst klar beschreiben. Hilfreich sind eine kurze Darstellung der Situation, die Benennung der beteiligten Personen und ein Hinweis darauf, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Fragen Sie ausdrücklich, ob das betreffende Anliegen übernommen werden kann. Eine allgemeine Nennung eines Rechtsgebiets ersetzt diese Abstimmung nicht. Auch mögliche Interessenkonflikte und zeitliche Rahmenbedingungen müssen vor einer Mandatsübernahme geprüft werden.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Arbeitszeugnis hilfreich?
- Für eine erste Einordnung können der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, das Kündigungsschreiben oder das betreffende Zeugnis sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich sein. Bei Vergütungsfragen kommen Abrechnungen und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen hinzu. Wichtig ist außerdem eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben erhalten, und welche Gespräche haben stattgefunden? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Deshalb sollte eine Anfrage auf einen möglichen Zeitdruck hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Prüfung ab.
- Was sollte ich für ein erstes Gespräch zu Trennung, Unterhalt oder Kindern vorbereiten?
- Sinnvoll ist zunächst eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, bestehenden Vereinbarungen sowie bereits erhaltenen gerichtlichen Schreiben wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen und wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle. Für Sorge- und Umgangsfragen kann eine Beschreibung der bisherigen Betreuung hilfreich sein. Es müssen nicht vorsorglich sämtliche privaten Unterlagen übermittelt werden. Welche Informationen erforderlich sind und auf welchem Weg sensible Dokumente eingereicht werden sollen, lässt sich vorab abstimmen.
- Geht es bei einer erbrechtlichen Anfrage immer um ein Verfahren beim Nachlassgericht?
- Nein. Erbrechtliche Fragen können sowohl die Vorsorge zu Lebzeiten als auch die Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalls betreffen. Die Gestaltung eines Testaments oder die Klärung von Fragen zur Testamentsvollstreckung setzt nicht grundsätzlich ein gerichtliches Verfahren voraus. Nachlassgerichte befassen sich unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsanträgen. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere Ansprüche zwischen Beteiligten können hingegen vor Zivilgerichten geführt werden. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, das eigene Ziel zu benennen und mitzuteilen, ob bereits ein Testament oder gerichtliche Post vorliegt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Chris Mohr
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 22 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Fronäckerstraße 36, 71063 Sindelfingen
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Weitere Anwältinnen und Anwälte in Sindelfingen
- Iris Kappler · Familienrecht
- Birgit Hoja · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-erbrecht-sindelfingen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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