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- Rechtsanwältin Iris Kappler
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Iris Kappler ist in Sindelfingen direkt am Marktplatz tätig. Ihre Kanzlei richtet sich an Mieter, Vermieter und Eigentümer in Sindelfingen, Böblingen und Umgebung. Sie berät und vertritt außerdem Käufer und Verkäufer von Immobilien. Zu den genannten Tätigkeitsschwerpunkten gehören Immobilienrecht, Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht. Das Leistungsspektrum umfasst Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf, die Prüfung, Erstellung und Änderung von Kaufverträgen sowie Zwangsversteigerungen. Hinzu kommen Beratung und Vertretung bei der Bewirtschaftung und Aufteilung von Immobilien sowie bei Fragen zu Wohnungseigentumsgemeinschaften und zur Verwaltung von Wohneigentum. Die Webseite nennt auch Rechtsstreitigkeiten rund um Wohneigentum, Strafsachen wie Mietwucher und Hausfriedensbruch sowie Probleme mit Handwerkern oder bei der Immobiliensanierung. Kappler verweist auf langjährige Erfahrung mit miet- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Die Strategie für den jeweiligen Fall wird im Beratungsgespräch gemeinsam abgestimmt. Beratungen erfolgen nach Vereinbarung und sind auch per Video-Call möglich. Bei dringenden Anliegen werden kurzfristige Termine oder Termine außerhalb der Öffnungszeiten angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: immobilienrecht-sindelfingen.de, immobilienrecht-sindelfingen.de
Beratung in Sindelfingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Iris Kappler ist in der Böblinger Straße 1 in 71065 Sindelfingen direkt am Marktplatz tätig. Im Profil ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die belegte Kanzleibeschreibung legt daneben einen ausführlichen Schwerpunkt auf miet- und immobilienrechtliche Angelegenheiten. Sie richtet sich an Mieter, Vermieter und Eigentümer aus Sindelfingen, Böblingen und Umgebung sowie an Käufer und Verkäufer von Immobilien. Für Ratsuchende ist damit eine Unterscheidung wichtig: Während das Profil Familienrecht hervorhebt, beschreibt die Kanzlei ihre konkreten Leistungen vor allem rund um Grundstücke, Immobilien und Wohnungseigentum. Im Familienrecht geht es typischerweise um Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Besitzen Eheleute gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus, können familienrechtliche und immobilienrechtliche Fragen zusammentreffen. Dabei können etwa die weitere Nutzung einer Immobilie, gemeinsame Verpflichtungen oder eine mögliche Veräußerung zum Thema werden. Welche familienrechtlichen Anliegen Iris Kappler konkret übernimmt und wie sich diese mit immobilienbezogenen Fragen verbinden lassen, sollte bei der ersten Anfrage geklärt werden. Eine bestimmte Ausgestaltung ihres familienrechtlichen Angebots ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Ausdrücklich genannt sind Immobilienrecht, Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht. Dazu zählen Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf sowie die Prüfung, Erstellung und Änderung von Kaufverträgen. Weitere Tätigkeitsfelder betreffen Zwangsversteigerungen, die Bewirtschaftung und Aufteilung von Immobilien sowie Fragen zu Wohnungseigentümergemeinschaften und zur Verwaltung von Wohneigentum. Auch Streitigkeiten rund um Wohneigentum, Probleme mit Handwerkern oder bei einer Sanierung und Strafsachen wie Mietwucher oder Hausfriedensbruch werden aufgeführt. Kappler verweist auf langjährige Erfahrung mit miet- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Die Strategie für den jeweiligen Fall wird nach der Kanzleibeschreibung gemeinsam im Beratungsgespräch abgestimmt. Der Standort am Sindelfinger Marktplatz bietet einen zentralen Bezugspunkt für die Anfahrt aus der Stadt und dem benachbarten Böblingen. Konkrete Verkehrsverbindungen und Angaben zum barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Welche Gerichte zuständig sind, hängt vom Gegenstand und den örtlichen Anknüpfungspunkten des Falls ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen, ihr Anliegen knapp beschreiben und nach einem Termin fragen. Beratungen erfolgen nach Vereinbarung und sind auch per Video-Call möglich. Für dringende Anliegen nennt die Kanzlei kurzfristige Termine oder Termine außerhalb der Öffnungszeiten. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Sindelfingen
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Iris Kappler befindet sich in der Böblinger Straße 1 direkt am Marktplatz von Sindelfingen. Damit liegt sie im zentralen Stadtbereich; ein gesonderter Stadtteil ist in den Angaben nicht ausgewiesen. Als räumliches Tätigkeitsumfeld nennt die Kanzleibeschreibung Sindelfingen, Böblingen und Umgebung. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet der Marktplatz einen Orientierungspunkt. Konkrete Linien, Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Zugänglichkeit des Gebäudes sind jedoch nicht belegt. Die Verbindung sollte deshalb anhand der Kanzleianschrift geprüft werden. Als Alternative zum persönlichen Besuch sind Beratungen per Video-Call nach Vereinbarung genannt. Konkrete Gerichte werden in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht sind typischerweise die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Dort werden unter anderem Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören regelmäßig vor das Amtsgericht am Ort der Wohnung. Auch wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten sind typischerweise beim Amtsgericht am Ort der Immobilie angesiedelt. Bei anderen Grundstücks-, Kaufvertrags- oder Handwerkerstreitigkeiten können je nach Verfahrensgegenstand und Streitwert Amts- oder Landgerichte zuständig sein. Zwangsversteigerungen werden beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durchgeführt. Strafrechtliche Vorwürfe wie Hausfriedensbruch oder Mietwucher folgen dagegen einem eigenen Verfahrensweg mit Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls Strafgerichten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Rückrufbitte sind im Formular die Felder Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht vorgesehen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Kontaktaufnahme wird gemeinsam ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Im Beratungsgespräch stimmt Iris Kappler mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Fall ab. Beratung ist auch per Video-Call möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach der Kontaktaufnahme wird gemeinsam ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Im Beratungsgespräch stimmt Iris Kappler mit Ihnen die beste Strategie für Ihren Fall ab. Beratung ist auch per Video-Call möglich.
Für den Erstkontakt: Für die Rückrufbitte sind im Formular die Felder Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht vorgesehen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Trennung anfragen, wenn zugleich eine gemeinsame Immobilie betroffen ist?
- Trennung und gemeinsames Immobilieneigentum können mehrere Rechtsgebiete berühren. Neben familienrechtlichen Fragen wie Unterhalt oder Vermögensausgleich können Eigentumsverhältnisse, Darlehen und die weitere Nutzung des Hauses oder der Wohnung relevant werden. Für eine erste Anfrage ist eine kurze Beschreibung hilfreich: Wer ist Eigentümer, wer nutzt die Immobilie und welche Fragen sind bereits streitig? Im Profil von Iris Kappler ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt verzeichnet; die Kanzleibeschreibung nennt zudem immobilienrechtliche Tätigkeiten. Ob das konkrete Anliegen vollständig übernommen werden kann, sollte vor einer Mandatierung geklärt werden.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu einem Immobilienkauf sinnvoll?
- Für eine erste Einordnung kommen insbesondere der Kaufvertragsentwurf, vorhandene Grundbuchunterlagen und die bisherige Korrespondenz mit der anderen Vertragsseite infrage. Beim Erwerb von Wohnungseigentum können außerdem die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und Beschlussunterlagen Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Es ist hilfreich, den aktuellen Stand der Verhandlungen und einen vorgesehenen Beurkundungstermin zu nennen. Eine anwaltliche Vertragsprüfung und die notarielle Beurkundung haben unterschiedliche Aufgaben; die rechtlich erforderliche Beurkundung wird durch eine anwaltliche Prüfung nicht ersetzt.
- Woran erkenne ich, ob mein Problem Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht betrifft?
- Mietrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, beispielsweise bei Mängeln, Betriebskosten oder einer Kündigung. Wohnungseigentumsrecht regelt dagegen insbesondere die Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, etwa bei Beschlüssen, gemeinschaftlichen Kosten oder der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Bereiche zusammenkommen. Für die erste Anfrage helfen Angaben zur eigenen Rolle, zum betroffenen Objekt und dazu, von wem ein Schreiben oder eine Forderung stammt. Bereits genannte Fristen und vorhandene Beschlüsse sollten ebenfalls erwähnt werden.
- Was sollte ich vor einer Anfrage wegen Sanierungsmängeln oder eines Handwerkerstreits zusammenstellen?
- Bei Problemen mit Handwerkern oder einer Immobiliensanierung sind der Auftrag, vereinbarte Leistungsbeschreibungen, Rechnungen und die bisherige Kommunikation häufig wichtige Grundlagen. Fotos und eine sachliche zeitliche Übersicht können helfen, den Ablauf und beanstandete Arbeiten nachvollziehbar darzustellen. Von Bedeutung kann außerdem sein, ob Arbeiten noch laufen, eine Abnahme stattgefunden hat oder bereits Forderungen erhoben wurden. Betrifft die Sanierung eine Eigentumswohnung, kann zusätzlich die Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum relevant werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Vereinbarungen und Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Iris Kappler
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Iris Kappler liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Böblinger Straße 1, 71065 Sindelfingen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: immobilienrecht-sindelfingen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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