Veröffentlichtes Profil

Christian Demuth

Christian Demuth: Verkehrsrecht und Strafrecht in Düsseldorf

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Christian Demuth

Lindemannstraße 13, 40237 Düsseldorf

Telefon: +49 211 2309890

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Christian Demuth

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Demuth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Er berät und vertritt Mandanten bundesweit im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie die Beratung zu Führerschein und Fahrerlaubnis. Zu den genannten Fällen gehören Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Nötigung sowie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Bei Ordnungswidrigkeiten befasst er sich unter anderem mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen und der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer. Außerdem berät und vertritt er bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, darunter Fahrerlaubnisentziehung, MPU-Anordnung und Ablehnung eines Neuerteilungsantrags. Im Mittelpunkt steht die Bewahrung oder Wiederherstellung der persönlichen Mobilität seiner Mandanten. Demuth legt Wert auf Diskretion und bemüht sich um eine Beendigung der Verfahren vor einer öffentlichen Verhandlung. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung, flexible Terminvergabe und verständliche Erläuterungen zum Verkehrsrecht an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: cd-anwaltskanzlei.de, cd-anwaltskanzlei.de

Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion

Christian Demuth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Seine Kanzlei befindet sich in der Lindemannstraße 13, 40237 Düsseldorf. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Verkehrsrecht; hinzu kommt das Strafrecht, insbesondere bei Vorwürfen im Straßenverkehr. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Inhaltlich verbindet seine Tätigkeit die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und Ordnungswidrigkeiten mit Fragen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis. Im Mittelpunkt steht dabei die persönliche Mobilität, deren Bewahrung oder Wiederherstellung je nach Ausgangslage unterschiedliche rechtliche Verfahren berühren kann. Im Verkehrsstrafrecht gehören Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Nötigung zu den genannten Fallkonstellationen. Auch Vorwürfe einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr zählen zu seinem Tätigkeitsbereich. Für Ratsuchende geht es hier zunächst darum, den konkreten Vorwurf, den bisherigen Verfahrensstand und mögliche Folgen einzuordnen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen können nebeneinander Bedeutung haben. Demuth legt nach seiner Kanzleibeschreibung Wert auf Diskretion und bemüht sich um eine Beendigung von Verfahren vor einer öffentlichen Verhandlung. Ob dies möglich ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst sich Demuth unter anderem mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstößen sowie der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer. Typische Anliegen betreffen einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder ein mögliches Fahrverbot. Ein weiterer Bereich sind Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde: Dazu gehören die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine MPU-Anordnung und die Ablehnung eines Neuerteilungsantrags. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Fragestellungen, etwa zur Fahreignung oder zu den Voraussetzungen einer erneuten Fahrerlaubniserteilung. Eine anwaltliche Einordnung dient dazu, diese Zusammenhänge verständlich zu unterscheiden. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Düsseldorf und der Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Für strafrechtliche und bußgeldrechtliche Angelegenheiten ist insbesondere das Amtsgericht Düsseldorf relevant; je nach Verfahren können auch Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig sein. Die Adresse bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung aus Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk oder Derendorf. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzleibeschreibung nennt eine flexible Terminvergabe und verständliche Erläuterungen zum Verkehrsrecht.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf

Für die verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Schwerpunkte von Christian Demuth sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf von Bedeutung. Das Amtsgericht befasst sich typischerweise mit gerichtlichen Bußgeldverfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie mit zahlreichen erstinstanzlichen Verkehrsstrafverfahren. Das Landgericht kann insbesondere als Berufungsgericht für Strafurteile des Amtsgerichts und in bestimmten Strafsachen als erstinstanzliches Gericht zuständig sein. Das Oberlandesgericht kommt unter anderem bei Revisionen und Rechtsbeschwerden in Betracht. Welche Zuständigkeit tatsächlich besteht, richtet sich nach Verfahrensart, Tatort und weiteren gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist für die hier beschriebenen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten regelmäßig nicht zuständig. Streitigkeiten über Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit; unter den aufgeführten Gerichten ist kein Verwaltungsgericht genannt. Die Kanzlei liegt an der Lindemannstraße 13 im Düsseldorfer Stadtgebiet. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass daraus weitere Kanzleistandorte folgen. Für einen Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vorab anhand aktueller Informationen geprüft werden. Da Demuth auch bundesweit tätig ist, muss der Ort des betreffenden Verfahrens nicht in Düsseldorf liegen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an. Dabei lernen Sie die Chancen und Risiken kennen und können auf dieser Basis entscheiden, ob und wie Sie in Ihrem konkreten Fall weiter vorgehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an. Dabei lernen Sie die Chancen und Risiken kennen und können auf dieser Basis entscheiden, ob und wie Sie in Ihrem konkreten Fall weiter vorgehen.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Beitrag von Rechtsanwalt Christian Demuth und Verkehrstherapeut Robert Seegers zur Entscheidungsbefugnis der Fahrerlaubnisbehörde über eine MPU in der Fachzeitschrift Blutalkohol, Blutalkohol

Auszeichnungen

  • Top-Anwalt, Focus-Spezial
  • Top-Anwalt, Focus-Spezial
  • Top-Anwalt, Focus-Spezial
  • Top-Anwalt, Focus-Spezial
  • TOP ANWALT für den Bereich Verkehrsrecht, F.A.Z. Institut
  • TOP ANWALT für den Bereich Verkehrsrecht, F.A.Z. Institut

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen, das zugehörige Schreiben der Behörde und Angaben zum Zugang der Unterlagen hilfreich. Auch der beschriebene Verstoß, vorhandene Fotos und bereits geführter Schriftwechsel können Bedeutung haben. Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen kommt es auf den konkreten Vorwurf und die Dokumentation an. Ratsuchende sollten bei ihrer Anfrage deutlich machen, ob bereits eine Frist läuft. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und ob eine Akteneinsicht sinnvoll ist, lässt sich erst anhand des jeweiligen Verfahrens beurteilen.
Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt für einen bestimmten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne die Fahrerlaubnis als solche aufzuheben. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Eine Entziehung kann durch ein Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Die Voraussetzungen und das weitere Verfahren unterscheiden sich entsprechend. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welche Stelle tätig geworden ist und wie die Maßnahme im erhaltenen Schreiben genau bezeichnet wird.
Können bei einer Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht mehrere Verfahren entstehen?
Ein Vorfall im Straßenverkehr kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Neben einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können Fragen zur Fahrerlaubnis auftreten; bei einem Unfall können außerdem zivilrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen. Diese Bereiche folgen jeweils eigenen Regeln und sind nicht in jeder Konstellation gleichermaßen betroffen. Bei einer Anfrage helfen deshalb Angaben dazu, ob bereits Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde Schreiben versandt haben. So lässt sich zunächst klären, welche Verfahren tatsächlich laufen und welche Themen bei der anwaltlichen Prüfung voneinander zu unterscheiden sind.
Was wird bei Fragen zu einer MPU oder zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis geprüft?
Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geht es um die Beurteilung der Fahreignung. Anlass und Fragestellung ergeben sich aus dem jeweiligen fahrerlaubnisrechtlichen Zusammenhang. Die anwaltliche Prüfung kann sich etwa auf die rechtlichen Voraussetzungen einer behördlichen Aufforderung, deren Begründung und den Stand eines Neuerteilungsverfahrens beziehen. Sie ersetzt weder die Begutachtung noch eine fachliche Vorbereitung darauf. Für eine erste Anfrage sind das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, vorausgegangene Entscheidungen und gegebenenfalls Unterlagen zu einem Neuerteilungsantrag relevant. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Demuth

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christian Demuth: 4,9 von 5 Sternen bei 95 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Christian Demuth aus 95 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Christian Demuth liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 95 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Christian Demuth insgesamt und nicht auf Christian Demuth persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,995

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: cd-anwaltskanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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