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- Rechtsanwaltskanzlei Martin Lauppe-Assmann
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- ErbrechtHauptschwerpunktErbrecht in Düsseldorf vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Lauppe-Assmann ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Darüber hinaus ist er als Strafverteidiger und Datenschutzbeauftragter tätig. Die Kanzlei nennt außerdem Mietrecht, Arzthaftungsrecht, Vertragsrecht und Erbrecht als Rechtsgebiete ihrer Beratung und Vertretung. Lauppe-Assmann verfügt nach eigener Angabe über mehr als 40 Jahre Erfahrung. Er betreut Mandanten mit rechtlichen Anliegen in diesen unterschiedlichen Bereichen und vertritt seine Klienten bundesweit. Zum Angebot gehört auch die Verteidigung in Strafverfahren. In der Zusammenarbeit legt er Wert auf persönliche Betreuung und individuell zugeschnittene Lösungen. Dabei unterstützt ihn ein Team. Beratungsgespräche sind sowohl in der Kanzlei als auch per Video-Chat möglich. Die Kanzlei bietet zudem Beratung am Wochenende und eine Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten an. Der Standort befindet sich in der Bensheimer Str. 14 in Düsseldorf. Die Geschäftszeiten sind montags bis samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: lauppe-assmann.de, lauppe-assmann.de
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Lauppe ist in der Rechtsanwaltskanzlei Martin Lauppe-Assmann an der Bensheimer Str. 14 in 40229 Düsseldorf tätig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Erbrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet stehen häufig Fragen zur Nachlassgestaltung und zur rechtlichen Situation nach einem Todesfall im Mittelpunkt. Dazu gehören Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Mandantinnen und Mandanten können dabei unterschiedliche Ausgangslagen mitbringen: Manche möchten ihre Vermögensnachfolge ordnen, andere benötigen eine Einordnung ihrer Stellung als mögliche Erben oder Pflichtteilsberechtigte. Welche Unterlagen und rechtlichen Fragen maßgeblich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Neben dem Erbrecht nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht und Vertragsrecht als Beratungs- und Vertretungsgebiete. Martin Lauppe wird als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht sowie als Strafverteidiger und Datenschutzbeauftragter geführt. Berührungspunkte zum Erbrecht können insbesondere bei familiären Vermögensfragen oder bei Verträgen bestehen, die nach einem Todesfall fortwirken. Andere typische Anliegen betreffen Kündigungen, Trennung und Scheidung, Verkehrsunfälle oder strafrechtliche Vorwürfe. Die Kanzlei vertritt ihre Mandantschaft bundesweit und verfügt nach eigener Angabe über mehr als 40 Jahre Erfahrung. Der Standort an der Bensheimer Straße liegt im Düsseldorfer Stadtgebiet. Als Stadtteile am Standort sind Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf genannt; daraus ergibt sich jedoch keine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Viertel. Für erbrechtliche Angelegenheiten kann insbesondere das Amtsgericht Düsseldorf als Nachlassgericht relevant sein. Streitige zivilrechtliche Verfahren kommen je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht Düsseldorf in Betracht. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine persönliche Besprechung lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben vorbereiten. Für die erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls bekannte Fristen und der gewünschte Gesprächsrahmen hilfreich. Anschließend können Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und ein möglicher Termin geklärt werden. Laut Kanzleibeschreibung sind Gespräche vor Ort und per Video-Chat möglich; außerdem werden Beratung am Wochenende und Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten angeboten. Die angegebenen Geschäftszeiten sind montags bis samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Für den erbrechtlichen Schwerpunkt des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Düsseldorf von Bedeutung. Als Nachlassgericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht die Anschrift der beauftragten Kanzlei. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere zivilrechtliche Forderungen aus einem Erbfall können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder das Landgericht Düsseldorf gehören. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann insbesondere mit Beschwerden in Nachlasssachen und mit Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts befasst sein. Die weiteren Tätigkeitsgebiete führen zu anderen gerichtlichen Zuständigkeiten. Das Arbeitsgericht Düsseldorf behandelt bei entsprechender Zuständigkeit etwa Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Familiensachen wie Scheidung und Unterhalt werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Bei verkehrsrechtlichen Anliegen ist zwischen zivilrechtlichen Ersatzansprüchen, Bußgeldsachen und Strafverfahren zu unterscheiden. Strafverfahren können je nach Tatvorwurf und Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht stattfinden. Die Kanzlei befindet sich an der Bensheimer Str. 14, 40229 Düsseldorf. Die zusätzlich genannten Stadtteile Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf beschreiben Düsseldorfer Ortsbezüge, belegen aber keine konkrete Stadtteilzugehörigkeit dieser Adresse. Auch eine Innenstadtlage ist damit nicht nachgewiesen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Als Alternative zum persönlichen Besuch nennt die Kanzlei Beratungsgespräche per Video-Chat.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon, Adresse, Rechtsschutzversicherung inkl. Policennummer und eine Nachricht ab. E-Mail, Adresse und Rechtsschutzversicherung inkl. Policennummer sind als benötigte Felder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon, Adresse, Rechtsschutzversicherung inkl. Policennummer und eine Nachricht ab. E-Mail, Adresse und Rechtsschutzversicherung inkl. Policennummer sind als benötigte Felder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Erbfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Verhältnissen relevant. Auch eine grobe Übersicht über Vermögen und bekannte Verbindlichkeiten kann hilfreich sein. Geht es um einen konkreten Streit, können bisherige Schreiben der Beteiligten den Sachverhalt verdeutlichen. Nicht alle Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen, um eine Anfrage zu stellen. Wichtig ist, bekannte gerichtliche Termine oder Fristen ausdrücklich zu erwähnen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich anschließend im Austausch klären.
- Worin unterscheiden sich Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch?
- Wer erbt, tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernimmt damit nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch Verbindlichkeiten. Erben können durch eine letztwillige Verfügung oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge bestimmt sein. Der Pflichtteil ist demgegenüber regelmäßig ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er führt für sich genommen nicht zur Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft. Ob eine Berechtigung besteht und wie ein Anspruch zu bemessen ist, hängt unter anderem von Familienverhältnissen, letztwilligen Verfügungen und dem Nachlasswert ab.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage bei Streit in einer Erbengemeinschaft wichtig?
- Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Häufige Konfliktpunkte sind die Verwaltung von Nachlassgegenständen, die Nutzung einer Immobilie, Auskünfte über Vermögenswerte und die spätere Verteilung des Nachlasses. Für eine Anfrage hilft es, die Beteiligten, vorhandene letztwillige Verfügungen und den konkreten Streitpunkt möglichst übersichtlich zu beschreiben. Außerdem ist wichtig, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Forderungen vorliegen. Die Interessen einzelner Miterben können voneinander abweichen. Deshalb muss vor einer gemeinsamen Beauftragung geklärt werden, ob eine Vertretung mehrerer Beteiligter überhaupt möglich ist.
- Wann ist das Nachlassgericht zuständig und wann handelt es sich um einen zivilrechtlichen Erbstreit?
- Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gesetzlich zugewiesene Aufgaben, etwa die Eröffnung von Testamenten und die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Es entscheidet jedoch nicht über jede Auseinandersetzung, die nach einem Todesfall entsteht. Zahlungsansprüche, beispielsweise wegen eines Pflichtteils, werden grundsätzlich im zivilrechtlichen Streitverfahren verfolgt. Dafür können je nach Zuständigkeitsregeln Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein. Auch der örtliche Gerichtsstand ist gesondert zu bestimmen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, welches Ziel verfolgt wird und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Lauppe
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: lauppe-assmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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