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- Rechtsanwalt Stefan Specks
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Düsseldorf vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Stefan Specks in Düsseldorf berät und vertritt bei Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Seine Tätigkeit im Familienrecht und Scheidungsrecht umfasst Unterhaltsberechnungen, Steuern bei Trennung und Scheidung sowie Vermögensanalyse und Vermögensausgleich. Zum Leistungsangebot gehören außerdem Eheverträge und die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt mit der Software der Gerichte. Die Begleitung reicht von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und umfasst Verhandlungen sowie die Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Trennungs- und Scheidungsmanagement wird gemeinsam mit den Mandanten erarbeitet und umgesetzt. Specks beschreibt seine Interessenvertretung als individuell, lösungsorientiert und kostenbewusst. Anrufe und E-Mails beantwortet er persönlich. Er bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an und erläutert die anfallenden Kosten vorab. Für die außergerichtliche einvernehmliche Regelung von Scheidungsfolgen können Festgebühren vereinbart werden. Daneben ist er im allgemeinen Zivilrecht tätig. Hier richtet sich sein Angebot zum Reputationsmanagement an Ärzte und Therapeuten und betrifft die Berichtigung falscher oder unsachlicher Bewertungen in Bewertungsportalen sowie das Löschen von Arztbewertungen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-specks.de, rechtsanwalt-specks.de
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Stefan Specks ist mit seiner Kanzlei in der Uhlandstr. 42 in 40237 Düsseldorf tätig. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere bei Trennung, Scheidung und der Regelung von Scheidungsfolgen. Die Begleitung umfasst die Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung sowie Verhandlungen und die Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein Trennungs- und Scheidungsmanagement wird gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten erarbeitet und umgesetzt. Damit stehen neben dem gerichtlichen Verfahren auch die Vorbereitung und Abstimmung der persönlichen und wirtschaftlichen Trennungsfolgen im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Zu den ausdrücklich genannten Aufgaben gehören Unterhaltsberechnungen, steuerliche Fragen bei Trennung und Scheidung sowie Vermögensanalyse und Vermögensausgleich. Kindes- und Ehegattenunterhalt berechnet Specks mit der Software der Gerichte. Typische Anliegen betreffen die Einordnung von Einkommen, laufenden Verpflichtungen und vorhandenen Vermögenswerten. Ratsuchende möchten häufig zunächst verstehen, welche finanziellen Fragen getrennt voneinander betrachtet werden müssen und welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden. Auch Eheverträge gehören zum Angebot. Sie betreffen die vertragliche Gestaltung ehelicher Rechtsverhältnisse; Scheidungsfolgenvereinbarungen dienen dagegen der Regelung von Fragen im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder laufenden Scheidung. Neben dem Familienrecht ist Stefan Specks im allgemeinen Zivilrecht tätig. Sein hier beschriebenes Angebot richtet sich an Ärzte und Therapeuten, die sich mit falschen oder unsachlichen Bewertungen in Bewertungsportalen auseinandersetzen. Gegenstand sind die Berichtigung solcher Bewertungen und das Löschen von Arztbewertungen. Allgemein kommt es bei solchen Anliegen darauf an, zwischen überprüfbaren Tatsachenbehauptungen und geschützten Meinungsäußerungen zu unterscheiden. Eine negative Bewertung allein begründet noch keinen Anspruch auf Entfernung; maßgeblich sind Inhalt und Umstände des jeweiligen Eintrags. Der örtliche Bezug ist Düsseldorf mit seinen Stadtteilen, darunter Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf. Für familienrechtliche Verfahren ist insbesondere das Amtsgericht Düsseldorf mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann in Beschwerdeverfahren zuständig sein. Für die Anfahrt zur Uhlandstraße lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw anhand der konkreten Adresse prüfen. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann das Profil als Ausgangspunkt nutzen und bei der Anfrage das Anliegen sowie bestehende Fristen kurz benennen. Nach der Kanzleibeschreibung beantwortet Specks Anrufe und E-Mails persönlich und erläutert die anfallenden Kosten vorab.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Stefan Specks befindet sich in der Uhlandstr. 42, 40237 Düsseldorf. Die Adresse bildet den konkreten räumlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Düsseldorf, etwa aus Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk oder Derendorf. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Auch eine unmittelbare Nähe zu bestimmten Gerichtsgebäuden oder Verkehrsknotenpunkten ist nicht belegt. Für einen persönlichen Termin kann die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift geplant werden. Aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor der Anfahrt geprüft werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Düsseldorf bedeutsam: Dort werden beim Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungen sowie Verfahren über Unterhalt und Zugewinnausgleich geführt. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen können zum Oberlandesgericht Düsseldorf führen. Das Landgericht Düsseldorf ist dagegen keine reguläre Beschwerdeinstanz für diese Familiensachen. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über Arzt- oder Therapeutenbewertungen können je nach Streitgegenstand, Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Dort kommen etwa Verfahren über Unterlassung oder die Beseitigung rechtsverletzender Inhalte in Betracht. Das Arbeitsgericht Düsseldorf behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkte typischerweise nicht das zuständige Gericht. Allein der Kanzleisitz legt den Gerichtsstand eines konkreten Verfahrens nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine Rückrufanforderung sollen Name und Telefonnummer eingetragen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Stefan Specks bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Trennungssituation an. Eine Erstberatung mit Unterhaltsschätzung kostet maximal 238 € inklusive 19 % MwSt. Die Kosten einer Erstberatung werden auf weitere Kosten der gleichen Angelegenheit angerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Stefan Specks bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Trennungssituation an. Eine Erstberatung mit Unterhaltsschätzung kostet maximal 238 € inklusive 19 % MwSt. Die Kosten einer Erstberatung werden auf weitere Kosten der gleichen Angelegenheit angerechnet.
Für den Erstkontakt: Für eine Rückrufanforderung sollen Name und Telefonnummer eingetragen werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung und Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine kurze Übersicht über die familiäre Situation: Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren. Für eine spätere Prüfung können Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie vorhandene Eheverträge relevant sein. Gerichtliche Schreiben sollten mit den darin genannten Fristen erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt versandt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Wovon hängt die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt ab?
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und werden nicht einfach gemeinsam berechnet. Eine Rolle spielen insbesondere Einkommen, berücksichtigungsfähige Belastungen, weitere Unterhaltspflichten und die jeweilige Lebenssituation. Beim Kindesunterhalt können außerdem Alter, Betreuungsmodell und eigenes Einkommen des Kindes Bedeutung haben. Beim Ehegattenunterhalt ist unter anderem zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Tabellen und Berechnungssoftware unterstützen die Ermittlung, ersetzen aber nicht die rechtliche Bewertung der zugrunde gelegten Angaben. Deshalb sind aktuelle und vollständige Nachweise für eine nachvollziehbare Berechnung wichtig.
- Was unterscheidet eine Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Ehevertrag?
- Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und eheliche Rechtsverhältnisse gestalten, beispielsweise den Güterstand. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung richtet sich auf die Folgen einer Trennung oder Scheidung. Sie kann etwa Vermögensfragen, Unterhalt oder den Versorgungsausgleich betreffen. Die Bezeichnungen schließen sich inhaltlich nicht vollständig aus. Entscheidend sind die einzelnen Regelungen und deren rechtliche Voraussetzungen. Für bestimmte Inhalte gelten besondere Formanforderungen, etwa eine notarielle Beurkundung. Ob eine Vereinbarung wirksam und für die jeweilige Situation geeignet ist, erfordert eine individuelle Prüfung; eine Einigung ersetzt zudem nicht den gerichtlichen Scheidungsbeschluss.
- Wann kann gegen eine negative Arzt- oder Therapeutenbewertung vorgegangen werden?
- Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig. Allgemein wird zwischen Tatsachenbehauptungen, deren Richtigkeit überprüft werden kann, und Werturteilen unterschieden. Meinungsäußerungen genießen rechtlichen Schutz, haben aber ebenfalls Grenzen. Relevant können beispielsweise unwahre Angaben oder ein bestrittener Behandlungskontakt sein. Für die Prüfung sind der genaue Wortlaut, der Zusammenhang und die verfügbaren Nachweise wichtig. Hilfreich ist eine Dokumentation des Eintrags mit Datum und Fundstelle. Bei einer Reaktion müssen Ärzte und Therapeuten außerdem ihre Schweigepflicht beachten. Ob Berichtigung, Entfernung oder weitere Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Specks
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 68 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-specks.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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