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- Rechtsanwalt Stefan Deppe
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Deppe ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Düsseldorf mit mehr als 30 Jahren Erfahrung. Er vertritt Mandanten in Düsseldorf, an den näher gelegenen Amts- und Landgerichten wie Köln, Kleve, Neuss und Ratingen sowie bundesweit. Seine Haupttätigkeit liegt im Strafrecht. Zu den genannten Bereichen gehören Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Daneben ist er im Verkehrs- und Kapitalmarktrecht tätig. Er betreut auch Mandanten bei Vorwürfen wegen Betrugs, Diebstahls und Raubs; die Kanzlei verfügt zudem über langjährige Erfahrung in der Opfervertretung. Im Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Deppe Unternehmen und Privatpersonen. Im Jugendstrafrecht begleitet er Jugendliche und ihre Familien einfühlsam und lösungsorientiert. Bei Anliegen im Sexualstrafrecht betont er Vertraulichkeit und Diskretion. Für Verfahren mit mehreren Beschuldigten unterhält er ein Netzwerk anderer Strafverteidiger und kann bei gewünschter gemeinsamer Verteidigungsstrategie Kontakte vermitteln. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Kurzfristige Termine sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-strafrecht-loerick.de, anwalt-strafrecht-loerick.de
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Stefan Deppe ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Düsseldorf. Seine Kanzlei befindet sich am Glehner Weg 25, 40547 Düsseldorf. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung liegt sein Haupttätigkeitsfeld im Strafrecht. Dazu zählen Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er übernimmt außerdem die Vertretung bei Vorwürfen wegen Betrugs, Diebstahls und Raubs. Ratsuchende können sich damit sowohl wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens als auch im Zusammenhang mit einer Anklage oder einer bevorstehenden Hauptverhandlung an ihn wenden. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, der Beweislage und der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Die einzelnen strafrechtlichen Bereiche bringen unterschiedliche Fragestellungen mit sich. Im Verkehrsstrafrecht geht es beispielsweise um Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Fahrt und mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis. Im Drogenstrafrecht können unter anderem Besitz oder Handel Gegenstand eines Verfahrens sein. Bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen spielen der Umgang mit sensiblen Informationen und die Bewertung von Aussagen häufig eine wichtige Rolle; Deppe betont für diesen Bereich Vertraulichkeit und Diskretion. Im Jugendstrafrecht begleitet er Jugendliche und ihre Familien. Hier stehen neben der Klärung des Vorwurfs insbesondere die besonderen Regeln und der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts im Mittelpunkt. Im Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Stefan Deppe Unternehmen und Privatpersonen. Typische Anliegen betreffen etwa den Verdacht wirtschaftsbezogener Straftaten und die Zuordnung persönlicher Verantwortung. Daneben ist er im Verkehrsrecht und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei verfügt zudem über langjährige Erfahrung in der Opfervertretung. Diese betrifft eine andere Verfahrensperspektive als die Verteidigung: Im Vordergrund stehen die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten verletzter Personen. Für Verfahren mit mehreren Beschuldigten unterhält Deppe ein Netzwerk anderer Strafverteidiger und kann Kontakte vermitteln. Eine Abstimmung setzt dabei voraus, dass die eigenständigen Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden. Der örtliche Bezug reicht über Düsseldorf hinaus. Deppe vertritt Mandanten auch vor näher gelegenen Gerichten, etwa in Köln, Kleve, Neuss und Ratingen, sowie bundesweit. In Düsseldorf sind für Strafverfahren insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht relevant. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk oder Derendorf ist der Glehner Weg die angegebene Kanzleiadresse; die konkrete Anfahrt sollte vorab anhand der Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Telefon, E-Mail und Kontaktformular sind als Kontaktwege genannt. Eine kurze Schilderung des Anliegens sowie Hinweise auf gerichtliche Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Kurzfristige Termine sind nach den Kanzleiangaben auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Stefan Deppe sind am Standort vor allem das Amtsgericht Düsseldorf und das Landgericht Düsseldorf von Bedeutung. Vor dem Amtsgericht werden zahlreiche Strafsachen erstinstanzlich verhandelt, je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. In Jugendstrafsachen kommen abhängig vom Verfahren Jugendrichter, Jugendschöffengericht oder Jugendkammer in Betracht. Ob ein Vorwurf aus dem Sexual-, Drogen-, Verkehrs- oder Wirtschaftsstrafrecht stammt, bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht allein; auch Tatgewicht, Straferwartung und weitere gesetzliche Kriterien sind relevant. Das Oberlandesgericht Düsseldorf übernimmt im Strafrecht unter anderem Aufgaben als Rechtsmittelgericht und ist für bestimmte Staatsschutzverfahren erstinstanzlich zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Düsseldorf entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Für zivilrechtliche Anliegen aus dem Verkehrs- oder Kapitalmarktrecht können insbesondere Amtsgericht und Landgericht in Betracht kommen. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Streitgegenstand. Die Kanzlei liegt am Glehner Weg 25 im Düsseldorfer Stadtgebiet. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf gehören zum genannten städtischen Umfeld, sind aber nicht als Kanzleistandorte ausgewiesen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Verbindungen, Stellplätze oder eine Innenstadtlage lassen sich aus den Angaben nicht ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular können Sie Ihr Rechtsproblem schildern. Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sind Pflichtfelder; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist telefonisch oder über das Kontaktformular möglich. Nach Schilderung des Rechtsproblems erfolgt schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten. Durch die Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine kostenlose Ersteinschätzung ist telefonisch oder über das Kontaktformular möglich. Nach Schilderung des Rechtsproblems erfolgt schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten. Durch die Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular können Sie Ihr Rechtsproblem schildern. Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sind Pflichtfelder; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist die Art des Vorwurfs, der bisherige Verfahrensstand und bereits bekannte Termine wichtig. Hilfreich können Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts einschließlich Aktenzeichen sein. Auch die Information, ob bereits eine Durchsuchung, Vernehmung oder andere Ermittlungsmaßnahme stattgefunden hat, kann Bedeutung haben. Eine erste Anfrage muss jedoch keine ausführliche Darstellung sämtlicher Einzelheiten enthalten. Welche Unterlagen benötigt werden und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Worin unterscheiden sich Verkehrsstrafrecht und allgemeines Verkehrsrecht?
- Das Verkehrsstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Dabei können neben einer strafrechtlichen Sanktion auch Maßnahmen bezüglich der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Das allgemeine Verkehrsrecht umfasst darüber hinaus beispielsweise Schadenersatzfragen nach Unfällen sowie weitere zivil- und verwaltungsrechtliche Themen. Verkehrsordnungswidrigkeiten bilden einen eigenen Bereich. Ein einzelnes Geschehen kann mehrere Verfahren auslösen, die unterschiedlichen Regeln folgen. Für die erste Anfrage ist deshalb hilfreich, zwischen einem strafrechtlichen Schreiben, einem Bußgeldbescheid und einer zivilrechtlichen Forderung zu unterscheiden.
- Was ist bei Verfahren im Jugendstrafrecht grundsätzlich anders?
- Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Es gilt für Jugendliche und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden. Neben dem Alter sind deshalb die persönliche Entwicklung und die Umstände des Geschehens bedeutsam. Das Verfahren kennt besondere Beteiligte und Reaktionsmöglichkeiten, beispielsweise die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe sowie Erziehungsmaßregeln. Auch die Rolle der Eltern hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Situation ab. Für eine Mandatsanfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der Tatvorwurf und vorhandene behördliche Schreiben hilfreich. Welche Verfahrensregeln gelten, muss im Einzelfall eingeordnet werden.
- Welche Rolle spielen sensible Informationen und Aussagebewertungen im Sexualstrafrecht?
- Sexualstrafrechtliche Verfahren können besonders persönliche Lebensbereiche betreffen. Aussagen, Nachrichtenverläufe und weitere Beweismittel können für die Aufklärung relevant sein. Dabei gibt es keine allgemeine Regel, nach der eine bestimmte Aussagekonstellation automatisch zu einem feststehenden Ergebnis führt. Entscheidend ist die Prüfung und Würdigung aller maßgeblichen Umstände. Rechtsanwälte unterliegen grundsätzlich der beruflichen Verschwiegenheit. Vor der Übermittlung intimer Unterlagen kann geklärt werden, welcher Kommunikationsweg vorgesehen ist und welche Informationen zunächst benötigt werden. Bei einer Anfrage sollte außerdem deutlich werden, ob Unterstützung als beschuldigte oder als verletzte Person gesucht wird.
- Können mehrere Beschuldigte in einem Wirtschaftsstrafverfahren gemeinsam vertreten werden?
- Bei mehreren Beschuldigten können sich Interessen überschneiden, aber auch deutlich widersprechen. Die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch denselben Verteidiger ist in derselben Tat gesetzlich ausgeschlossen. Eine abgestimmte Vorgehensweise durch jeweils eigenständige Verteidiger ist davon zu unterscheiden und setzt voraus, dass die individuellen Interessen sowie die Verschwiegenheitspflichten gewahrt bleiben. In Wirtschaftsstrafverfahren können außerdem die Interessen eines Unternehmens von denen einzelner Beschäftigter oder Verantwortlicher abweichen. Für eine erste Anfrage ist daher die eigene Rolle im Verfahren wichtig. Ob und in welchem Umfang eine Abstimmung möglich ist, bedarf einer gesonderten Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Deppe
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-strafrecht-loerick.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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