Veröffentlichtes Profil

Christine Stüer

Christine Stüer: Fachanwältin für Sozialrecht in Kassel

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht · Kanzlei Christine Stüer

Frankfurter Str. 95, 34121 Kassel

Telefon: +49 561 937199 70

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Christine Stüer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christine Stüer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Str. 95 in 34121 Kassel. Auf ihrer Internetseite stellt sie Informationen zu ihrer Person, ihrer Tätigkeit und ihrer Kanzlei bereit. Als Interessensschwerpunkte nennt die Webseite Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Zu den aufgeführten Themen gehören die gesetzliche Krankenversicherung, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfall und Arbeitslosengeld. Außerdem werden der Grad der Behinderung, Betriebsprüfung und Statusfeststellung, Scheinselbstständigkeit sowie Sozialversicherungspflicht genannt. Die Internetseite enthält die Bereiche „Über meine Person“, „Ihre Beratung“, „Leistungen“ und „Kontakt“. Für Fragen, Wünsche oder Anregungen verweist die Kanzlei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Dafür stehen eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Formular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse und Nachricht vor. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis oder zur weiteren Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-stueer.de, ra-stueer.de

Beratung in Kassel – Einordnung der Redaktion

Christine Stüer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in Kassel. Ihre Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Str. 95, 34121 Kassel. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Auf ihrer eigenen Internetseite nennt sie Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht als Interessensschwerpunkte. Diese Angaben zeigen unterschiedliche, häufig miteinander verbundene rechtliche Themenfelder: Während das Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern betrifft, geht es im Sozialrecht unter anderem um Leistungen und Entscheidungen von Sozialversicherungsträgern und Behörden. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Berührungspunkte zum Sozialrecht entstehen beispielsweise, wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet und Fragen zum Arbeitslosengeld aufkommen. Auch eine längere Erkrankung kann sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche Fragen auslösen. Ratsuchende sollten deshalb bei einer Anfrage nicht nur das unmittelbare Problem, sondern auch damit zusammenhängende Bescheide oder Veränderungen ihrer Beschäftigungssituation benennen. Welche Fragestellungen die Kanzlei im Einzelfall übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Kanzleiwebseite führt die gesetzliche Krankenversicherung, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfälle und Arbeitslosengeld ausdrücklich auf. Weitere genannte Themen sind der Grad der Behinderung, Betriebsprüfungen, Statusfeststellungen, Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungspflicht. Dahinter können etwa Auseinandersetzungen über Leistungsansprüche oder die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit stehen. Für eine erste Einordnung sind je nach Thema Bescheide, Verträge, Schriftwechsel oder Unterlagen zum Beschäftigungsverlauf von Bedeutung. Die Fachanwaltsbezeichnung von Christine Stüer bezieht sich auf das Sozialrecht; eine Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Die Anschrift an der Frankfurter Straße verortet die Kanzlei im Kasseler Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Mitte, dem Vorderen Westen oder Wehlheiden bietet sie einen örtlichen Bezug, ohne dass damit eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kassel und das Landgericht Kassel. Für die hier im Vordergrund stehenden arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten sind allerdings regelmäßig andere Gerichtsbarkeiten zuständig. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Anliegen knapp beschrieben werden. Wichtig sind vorhandene Fristen und die beteiligten Stellen. Auf der Kanzleiwebseite sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular als Kontaktwege angegeben; das Formular fragt Name, E-Mail-Adresse und Nachricht ab. Ob eine Vertretung möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, muss anschließend mit der Kanzlei abgestimmt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kassel

  • Amtsgericht Kassel
  • Landgericht Kassel

Die Kanzlei Christine Stüer hat ihren Sitz in der Frankfurter Str. 95 in 34121 Kassel. Als räumliches Umfeld des Profils sind Kassel sowie die Stadtteile Mitte, Vorderer Westen und Wehlheiden genannt. Eine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Ebenso wenig sind eine unmittelbare Innenstadtlage oder konkrete Verkehrsanschlüsse belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich daher eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Adresse; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten Verkehrsführung und Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Angaben zu Barrierefreiheit oder einem eigenen Kanzleiparkplatz liegen nicht vor. Am Standort sind das Amtsgericht Kassel und das Landgericht Kassel genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und befassen sich unter anderem mit Zivil- und Strafverfahren. Für die Schwerpunkte dieses Profils sind sie jedoch typischerweise nicht die zuständigen Gerichte: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt. Auseinandersetzungen über gesetzliche Krankenversicherung, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfälle oder Arbeitslosengeld gehören grundsätzlich zur Sozialgerichtsbarkeit. Das gilt regelmäßig auch für Streitigkeiten über den Grad der Behinderung und sozialversicherungsrechtliche Statusentscheidungen. Vor einem sozialgerichtlichen Verfahren kann zunächst ein behördliches Widerspruchsverfahren erforderlich sein. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, hängt vom konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab; allein die Kanzleiadresse entscheidet darüber nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Für eine erste Einordnung helfen eine kurze zeitliche Darstellung und eine klare Beschreibung des Anliegens. Je nach Thema sind Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen, Abmahnungen oder relevante Nachrichten wichtig. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, weil kurze gesetzliche Fristen gelten können. Auch zusammenhängende Fragen zum Arbeitslosengeld oder zu einer Erkrankung sollten benannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich übermittelt werden sollen und ob eine Bearbeitung möglich ist, wird mit der angefragten Kanzlei abgestimmt.
Was sollte ich bei einer Anfrage wegen eines Bescheids der Krankenversicherung oder zum Arbeitslosengeld mitteilen?
Hilfreich sind die Bezeichnung der entscheidenden Stelle, das Datum des Bescheids, der Zeitpunkt seines Zugangs und eine kurze Beschreibung der abgelehnten oder geänderten Leistung. Auch die Rechtsbehelfsbelehrung und bereits geführter Schriftwechsel können für die Einordnung wichtig sein. Sozialrechtliche Entscheidungen lassen sich häufig zunächst in einem Widerspruchsverfahren überprüfen; der konkrete Verfahrensweg hängt jedoch von der Entscheidung ab. Da Fristen laufen können, sollte eine Anfrage darauf ausdrücklich hinweisen. Eine Kontaktanfrage ersetzt keinen Rechtsbehelf und bestätigt noch keine Übernahme der Angelegenheit.
Wie unterscheiden sich Erwerbsminderungsrente und Grad der Behinderung?
Erwerbsminderungsrente und Grad der Behinderung betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Bei der Erwerbsminderungsrente stehen das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und versicherungsrechtliche Voraussetzungen im Mittelpunkt. Der Grad der Behinderung beschreibt dagegen die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Eine Feststellung führt daher nicht automatisch zur jeweils anderen Leistung oder Anerkennung. Für eine Anfrage ist hilfreich, beide Verfahren getrennt darzustellen und vorhandene Bescheide zu benennen. Medizinische Unterlagen können in beiden Zusammenhängen relevant sein, werden aber nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet.
Worum geht es bei Statusfeststellung, Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungspflicht?
Bei diesen Themen wird insbesondere geklärt, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbstständig oder als abhängige Beschäftigung einzuordnen ist. Maßgeblich ist nicht allein die Überschrift eines Vertrags, sondern auch die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in eine betriebliche Organisation können dabei eine Rolle spielen. Solche Fragen können in einem Statusfeststellungsverfahren oder bei einer Betriebsprüfung aufkommen. Für eine erste Anfrage sind deshalb neben Verträgen auch Angaben zu Aufgaben, Arbeitsorganisation und beteiligten Stellen hilfreich. Die Einordnung erfordert eine Betrachtung der gesamten Umstände.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christine Stüer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christine Stüer: 4,4 von 5 Sternen bei 28 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Christine Stüer aus 28 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 28 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Christine Stüer insgesamt und nicht auf Christine Stüer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-stueer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 22.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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