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- Rechtsanwalt Christoph Schneble
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Christoph Schneble ist Rechtsanwalt in Offenburg und führt Fachanwaltstitel im Strafrecht und im Familienrecht. Diese beiden Bereiche bilden die Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Die Kanzlei nennt im Familienrecht Scheidungsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht und Umgangsrecht sowie im strafrechtlichen Bereich Strafverteidigung, Vollstreckungsrecht, Pflichtverteidigung und Opferrecht. Bei Wirtschaftsstrafsachen vertritt Schneble Unternehmen sowie Unternehmer, Geschäftsführer und sonstige Mitarbeiter. Den Titel als zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) verlieh ihm die Deutsche Anwaltsakademie 2025. Darüber hinaus ist er bei Fragen des allgemeinen Zivilrechts tätig. Seine Arbeit umfasst Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und Vertretung vor Gericht. Als Ziel nennt er, Mandanten schnell und kostengünstig zu ihrem Recht zu verhelfen. Auf seiner Webseite betont er die Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Mandant und Anwalt. Für mitgebrachte Kinder stehen in der Kanzlei Malvorlagen sowie Bunt- und Filzstifte bereit. Termine sind auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Christoph Schneble ist mit seiner Kanzlei in der Schillerstraße 19 in 77654 Offenburg ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Strafrecht als weitere Rechtsgebiete. Damit umfasst die Tätigkeit rechtliche Themen aus unterschiedlichen Lebensbereichen: Veränderungen innerhalb der Familie gehören ebenso dazu wie Konflikte im Straßenverkehr oder die Auseinandersetzung mit einem strafrechtlichen Vorwurf. Für Ratsuchende ist zunächst wichtig, das eigene Anliegen einem dieser Bereiche zuzuordnen und mögliche Überschneidungen bei der Kontaktaufnahme anzusprechen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung sowie die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Unterhalt, die elterliche Sorge, den Umgang mit Kindern oder die Aufteilung vermögensrechtlicher Positionen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung der familiären Situation und der vorhandenen Unterlagen. Dabei kann es sowohl um die Einordnung einer noch ungeklärten Ausgangslage als auch um bereits laufende gerichtliche Verfahren gehen. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung muss dabei sämtliche Folgen einer Trennung zugleich betreffen. Das Verkehrsrecht umfasst beispielsweise Fragen nach einem Verkehrsunfall, die Regulierung von Schäden und Streitigkeiten über die Verantwortlichkeit der Beteiligten. Auch Bußgeldvorwürfe können diesem Bereich zuzuordnen sein. Im Strafrecht geht es unter anderem um Ermittlungsverfahren, Anklagen und gerichtliche Hauptverhandlungen. Berührungspunkte zwischen beiden Rechtsgebieten entstehen etwa bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Welche Unterlagen für eine erste Einordnung relevant sind, hängt vom Sachverhalt ab; behördliche Schreiben, gerichtliche Unterlagen und eine zeitliche Übersicht können dabei eine Rolle spielen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Offenburg. Mit dem Amtsgericht Offenburg und dem Landgericht Offenburg sind dort Gerichte ansässig, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit für die genannten Rechtsgebiete Bedeutung haben. Die Anschrift in der Schillerstraße ist auch für Ratsuchende aus der Innenstadt, Uffhofen oder Albersbösch ein konkreter Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bestehende Termine oder Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche weiteren Informationen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
- Amtsgericht Offenburg
- Landgericht Offenburg
Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Christoph Schneble ist insbesondere das Amtsgericht Offenburg von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Offenburg im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen. Das Landgericht Offenburg ist dagegen nicht die reguläre nächste Instanz für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen; diese führen grundsätzlich zum Oberlandesgericht. Im Verkehrsrecht können zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Bußgeldsachen im Straßenverkehr werden im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich beim Amtsgericht behandelt. In Strafsachen kommen am Standort ebenfalls beide genannten Gerichte in Betracht: Amtsgerichte befassen sich insbesondere mit weniger schweren Strafsachen, während Landgerichte unter anderem für schwerere Anklagevorwürfe und bestimmte Rechtsmittel zuständig sind. Der Gerichtsort ergibt sich jedoch nicht allein aus dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Die Kanzlei befindet sich in der Schillerstraße 19, 77654 Offenburg. Die vorliegenden Angaben belegen weder eine Innenstadtlage noch die Zuordnung zu Uffhofen oder Albersbösch. Diese Stadtteile gehören zum örtlichen Umfeld, aus dem Ratsuchende ihre Anfahrt planen können. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift die Grundlage einer individuellen Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Bedingungen des Zugangs sollten vor einem Besuch geprüft werden; dazu liegen hier keine gesicherten Angaben vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse als Pflichtangaben ab. Ein Feld für einen Kommentar oder eine Nachricht ist ebenfalls vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse als Pflichtangaben ab. Ein Feld für einen Kommentar oder eine Nachricht ist ebenfalls vorhanden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Wirtschaftsstrafrecht
- Was Ihr einem dieser Geringsten getan habt – Predigt in der Johanneskirche zu Affaltrach am 16.11.2025
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage ist eine knappe Übersicht über die familiäre Situation hilfreich. Dazu können Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen gehören. Ebenso wichtig ist die Information, welche Themen geklärt werden sollen, etwa Scheidung, Unterhalt oder Umgang. Wenn bereits Schreiben eines Gerichts oder der anderen Seite vorliegen, sollte dies mitgeteilt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, hängt von den konkreten Fragestellungen ab und lässt sich im weiteren Austausch klären.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang immer gemeinsam mit einer Scheidung geregelt?
- Diese Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und werden nicht automatisch sämtlich in jedem Scheidungsverfahren entschieden. Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, während elterliche Sorge und Umgang unterschiedliche Aspekte der Verantwortung und des Kontakts zu einem Kind regeln. Manche Angelegenheiten können im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt werden, andere werden eigenständig geführt oder durch Vereinbarungen geklärt. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb eine klare Benennung der offenen Punkte sinnvoll. Bereits bestehende gerichtliche Entscheidungen oder Absprachen können für die Einordnung ebenfalls bedeutsam sein.
- Welche Unterlagen können bei einem verkehrsrechtlichen Anliegen relevant sein?
- Das hängt davon ab, ob es beispielsweise um einen Unfall, eine Schadenregulierung oder einen Bußgeldvorwurf geht. Bei einem Unfall können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, vorhandene Unfallunterlagen sowie Schriftwechsel mit Versicherungen relevant sein. Bei einem Bußgeldverfahren stehen häufig das behördliche Schreiben und dessen Zustellungsdatum im Vordergrund. Auch bereits gesetzte Termine oder laufende Fristen sind für die erste Einordnung wichtig. Eine geordnete Darstellung des zeitlichen Ablaufs erleichtert es, das Anliegen zu erfassen, ohne dass damit bereits eine rechtliche Bewertung verbunden ist.
- Was ist bei einer ersten Anfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf wichtig?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere der bezeichnete Vorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Ein Ermittlungsverfahren unterscheidet sich etwa von einer bereits erhobenen Anklage oder einem zugestellten Strafbefehl. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht können darüber Auskunft geben. In der Anfrage sollten auch bekannte Termine und Zustellungsdaten benannt werden. Eine erste Schilderung ersetzt allerdings keine Prüfung der Ermittlungsakte. Welche weiteren Informationen benötigt werden und wie die Kommunikation gestaltet wird, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Schneble
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 10 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Schillerstraße 19, 77654 Offenburg
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-schneble.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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