- Qualifikation
- Anwaltskammer Freiburg i. Brg.
- Sprachen
- Englisch, Spanisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Valdés Reyes
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Jesús Valdés Reyes ist Rechtsanwalt in Offenburg und Fachanwalt für Sozialrecht und Familienrecht. Er ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2003 selbstständig. Zuvor war er langjährig in einer Großkanzlei sowie in der Rechtsabteilung eines größeren mittelständischen Unternehmens tätig. Im Familienrecht bietet er außergerichtliche und gerichtliche Rechtsberatung zu Ehescheidung, Hausrat, Unterhaltsberechnung, Auseinandersetzung von Immobilien und Scheidungsvereinbarungen an. Weitere genannte Themen sind Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsklage, Kindergeld, uneheliche Kinder und Patientenverfügungen. Im Sozialrecht unterstützt er bei der Beantragung und Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung, bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung oder Unfallversicherung sowie beim Grad der Behinderung und bei Pflegeleistungen. Er setzt Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch und ist bundesweit tätig. Zu seinem Mandantenkreis gehören Menschen, die in Deutschland eine dauerhafte Lebensperspektive aufbauen möchten. Als Fremdsprachen nennt er Englisch und Spanisch. Die Kanzlei befindet sich seit dem 1. November 2025 in der Metzgerstraße 4 in Offenburg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-valdes.de, rechtsanwalt-valdes.de
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jesús Valdés Reyes führt die Rechtsanwaltskanzlei Valdés Reyes in Offenburg. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht und Familienrecht und seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2003 arbeitet er selbstständig; zuvor war er langjährig in einer Großkanzlei sowie in der Rechtsabteilung eines größeren mittelständischen Unternehmens tätig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt und außerdem Strafrecht. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung umfasst insbesondere familienrechtliche und sozialrechtliche Anliegen. Als Fremdsprachen sind Englisch und Spanisch angegeben. Zu seinem Mandantenkreis gehören auch Menschen, die sich in Deutschland eine dauerhafte Lebensperspektive aufbauen möchten. Im Familienrecht berät Jesús Valdés Reyes außergerichtlich und gerichtlich zu Ehescheidung, Hausrat, Unterhaltsberechnung, der Auseinandersetzung von Immobilien und Scheidungsvereinbarungen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung zu ordnen. Gemeinsames Wohneigentum, laufende Zahlungsverpflichtungen und die Verteilung von Haushaltsgegenständen können miteinander zusammenhängen, benötigen aber jeweils eine eigene rechtliche Betrachtung. Weitere ausdrücklich genannte Themen sind Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsklage, Kindergeld, uneheliche Kinder sowie Patientenverfügungen. Welche Fragen gemeinsam oder in getrennten Verfahren zu behandeln sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Im Sozialrecht unterstützt der Rechtsanwalt bei der Beantragung und Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente sowie bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung oder Unfallversicherung. Auch der Grad der Behinderung und Pflegeleistungen gehören zu den genannten Themen. Typische Ausgangspunkte sind ablehnende Bescheide oder unterschiedliche Einschätzungen zum Leistungsanspruch. Im ebenfalls aufgeführten Strafrecht stehen allgemein Fragen zu Ermittlungsverfahren, Beschuldigtenrechten und gerichtlichen Verfahren im Mittelpunkt. Konkrete strafrechtliche Spezialisierungen nennt die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Die Tätigkeit von Jesús Valdés Reyes ist bundesweit ausgerichtet. Seit dem 1. November 2025 befindet sich die Kanzlei in der Metzgerstraße 4, 77652 Offenburg. Der Standort liegt in der Offenburger Innenstadt und ist damit auch für Ratsuchende aus Uffhofen und Albersbösch ein innerstädtisches Ziel. Vor Ort bestehen das Amtsgericht Offenburg und das Landgericht Offenburg; familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandener Schreiben und möglicher Fristen erleichtert die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen werden kann und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
- Amtsgericht Offenburg
- Landgericht Offenburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Valdés Reyes hat ihre Anschrift seit dem 1. November 2025 in der Metzgerstraße 4 in der Offenburger Innenstadt. Damit befindet sie sich im zentralen Stadtgebiet; Uffhofen und Albersbösch gehören ebenfalls zum örtlichen Umfeld in Offenburg. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw infrage. Die konkrete Verbindung und die verfügbaren Parkmöglichkeiten sollten anhand der aktuellen örtlichen Informationen geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Stellplätze noch eine barrierefreie Zugänglichkeit ableiten. Bei der Terminabstimmung können deshalb auch Fragen zum Zugang und zur Anreise geklärt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Offenburg relevant. Dort werden als Familiensachen etwa Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Abstammungssachen behandelt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Nicht allein der Kanzleisitz entscheidet darüber, welches Gericht ein konkretes Verfahren führt. Im Strafrecht kommen sowohl das Amtsgericht Offenburg als auch das Landgericht Offenburg in Betracht. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge; das Landgericht befasst sich zudem mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für die ebenfalls beschriebene sozialrechtliche Tätigkeit sind dagegen regelmäßig die Sozialgerichte zuständig, beispielsweise bei Streitigkeiten über Erwerbsminderungsrenten oder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Amtsgericht und Landgericht sind hierfür grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Vollmachtsurkunde kann ausgedruckt und in unterzeichneter Form zurückgesendet werden. Dies erleichtert die Sachbearbeitung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Die Vollmachtsurkunde kann ausgedruckt und in unterzeichneter Form zurückgesendet werden. Dies erleichtert die Sachbearbeitung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- deutsch-spanische Juristenvereinigung
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung relevant sein?
- Für eine erste Einordnung sind häufig Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung und zu gemeinsamen Kindern relevant. Je nach Thema können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, Unterlagen zu Immobilien oder Darlehen sowie bereits eingegangene gerichtliche Schreiben eine Rolle spielen. Bei Unterhaltsfragen unterscheiden sich die benötigten Informationen danach, wessen Unterhalt betroffen ist. Eine kurze Übersicht der offenen Fragen hilft, das Anliegen zu strukturieren. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, wird mit der angefragten Kanzlei abgestimmt.
- Wie hängen Scheidung, Unterhalt und die gemeinsame Immobilie zusammen?
- Eine Scheidung beendet die Ehe, regelt aber nicht automatisch sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Eheleuten. Unterhalt, Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie, Darlehensverpflichtungen und die Verteilung von Haushaltsgegenständen sind rechtlich zu unterscheiden. Einzelne Fragen können im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden, andere benötigen eine gesonderte Regelung. Eine Scheidungsvereinbarung kann mehrere Themen zusammenführen; je nach Inhalt gelten besondere Formanforderungen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, neben dem Scheidungswunsch auch gemeinsame Vermögenswerte und bereits bestehende Absprachen zu benennen.
- Was ist bei einer Anfrage zu einem abgelehnten Sozialleistungsantrag wichtig?
- Bei einer abgelehnten Erwerbsminderungsrente, einer verweigerten Krankenversicherungsleistung oder Streitigkeiten über Pflegeleistungen ist zunächst wichtig, welche Stelle entschieden hat und was genau beantragt wurde. Der vollständige Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und das Datum seines Zugangs sind für die Einordnung regelmäßig bedeutsam. Je nach Verfahren können zunächst ein Widerspruch und später eine Klage vor dem Sozialgericht vorgesehen sein. Dabei können Fristen laufen. Medizinische Unterlagen und bisheriger Schriftwechsel können ebenfalls relevant werden; welche davon benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand des Verfahrens ab.
- Welche Informationen helfen bei einer Mandatsanfrage im Strafrecht?
- Für eine erste Anfrage ist vor allem wichtig, ob die betreffende Person als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als geschädigte Person beteiligt ist. Außerdem helfen Angaben zum Tatvorwurf, zur ermittelnden Behörde und zum bisherigen Verfahrensstand. Eine Vorladung, Anklageschrift oder ein Strafbefehl kann unterschiedliche Fragen und Fristen auslösen. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine sachliche Kurzübersicht und die Benennung vorhandener Schreiben ermöglichen zunächst die Prüfung, ob das Anliegen übernommen werden kann; eine ausführliche rechtliche Bewertung setzt weitere Informationen voraus.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jesus Valdes Reyes
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 11 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Metzgerstraße 4, 77652 Offenburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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- Christoph Schneble · Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-valdes.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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