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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Sven Haas wird auf der Webseite der Kanzlei am Bahnhof in Offenburg als Fachanwalt für Strafrecht und Erbrecht vorgestellt. Er gehört neben Thomas Hauser und Stefan Mück zu den drei Anwälten der Bürogemeinschaft in der Hauptstraße 26. Die Rechtsanwälte stehen ihren Mandanten in den jeweiligen Fachbereichen persönlich zur Seite und arbeiten fachübergreifend zusammen. Zum beschriebenen Service gehört grundsätzlich ein Vorgespräch, in dem die rechtlichen Grundlagen geklärt und eine gemeinsame Strategie entwickelt werden. Neben juristischen Aspekten berücksichtigt die Kanzlei dabei auch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für ihre Mandanten. Die Webseite nennt kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen in den jeweiligen Fachbereichen. Das Leistungsangebot der Bürogemeinschaft umfasst außerdem Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht sowie allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht. Kurzfristige Termine sind nach Vereinbarung möglich. Für die verschlüsselte Kommunikation mit Sven Haas wird auf der Kontaktseite ein PGP-Schlüssel angeboten. Dort ist auch seine persönliche Kanzlei-E-Mail-Adresse angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-am-bahnhof.com, kanzlei-am-bahnhof.com
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Sven Haas ist Rechtsanwalt in der Kanzlei am Bahnhof in Offenburg und wird auf deren Webseite als Fachanwalt für Strafrecht und Erbrecht vorgestellt. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Diese Unterscheidung hilft bei der Orientierung: Die Fachanwaltstitel bezeichnen seine ausgewiesenen Spezialisierungen, während die Profilangaben die hier dargestellten Tätigkeitsfelder benennen. Die Bürogemeinschaft befindet sich in der Hauptstraße 26 in 77652 Offenburg. Im Verkehrsrecht können sich Mandantinnen und Mandanten mit unterschiedlichen rechtlichen Fragen konfrontiert sehen. Nach einem Verkehrsunfall geht es beispielsweise um Haftung, Schadensersatz oder die Kommunikation mit Versicherungen. Daneben gehören Bußgeldbescheide, drohende Fahrverbote und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr zu den typischen Anliegen dieses Rechtsgebiets. Welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom konkreten Geschehen und den vorhandenen Unterlagen ab. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten können dabei sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte aufweisen. Im Strafrecht steht häufig ein Ermittlungsverfahren am Anfang der anwaltlichen Befassung. Anlass einer Anfrage können eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl sein. Allgemein geht es dann darum, den Verfahrensstand, den Tatvorwurf und die Rolle der betroffenen Person einzuordnen. Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr überschneiden sich die beiden im Profil genannten Rechtsgebiete. Neben dem eigentlichen Strafverfahren können Fragen zur Fahrerlaubnis oder zu möglichen zivilrechtlichen Folgen entstehen. Die Kanzleiadresse in der Hauptstraße liegt in der Offenburger Innenstadt. Der Standort ist damit auch für Ratsuchende aus Uffhofen und Albersbösch ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Am Ort befinden sich das Amtsgericht Offenburg und das Landgericht Offenburg, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit mit Verkehrs- und Strafsachen befasst sein können. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden; aus dem Kanzleinamen allein lässt sich keine bestimmte Entfernung zum Bahnhof ableiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen helfen bei der ersten Einordnung. Nach der Kanzleibeschreibung gehört grundsätzlich ein Vorgespräch zum Ablauf, in dem rechtliche Grundlagen und eine gemeinsame Strategie geklärt werden; wirtschaftliche Gesichtspunkte werden ebenfalls berücksichtigt. Kurzfristige Termine sind nach Vereinbarung möglich. Auf der Kanzlei-Kontaktseite werden zudem eine persönliche E-Mail-Adresse von Sven Haas und ein PGP-Schlüssel für verschlüsselte Kommunikation angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
- Amtsgericht Offenburg
- Landgericht Offenburg
Die Kanzlei am Bahnhof hat ihren Sitz in der Hauptstraße 26 in der Offenburger Innenstadt. Für Ratsuchende aus Offenburg sowie aus den Stadtteilen Uffhofen und Albersbösch bildet diese Adresse einen örtlichen Bezugspunkt für Anliegen im Verkehrsrecht und Strafrecht. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleiadresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen hier nicht vor. Auch der Name der Kanzlei erlaubt keine verlässliche Aussage über Fußwege oder eine unmittelbare Bahnhofsnähe. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen kommen am Standort das Amtsgericht Offenburg und das Landgericht Offenburg in Betracht. Welches Gericht eine zivilrechtliche Klage bearbeitet, richtet sich insbesondere nach dem Streitwert sowie der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Dort können etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verhandelt werden. Bei Einsprüchen gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide ist grundsätzlich ein Amtsgericht zuständig; ob dies das Amtsgericht Offenburg ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Auch im Strafrecht haben beide Offenburger Gerichte unterschiedliche Aufgaben. Das Amtsgericht verhandelt zahlreiche Strafsachen in erster Instanz, darunter auch Verkehrsstrafsachen. Das Landgericht ist insbesondere für gewichtigere Strafsachen sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Nicht jede Angelegenheit aus dem Raum Offenburg führt deshalb automatisch zu einem Verfahren vor demselben Gericht. Maßgeblich sind unter anderem Tatvorwurf, Verfahrensstand und örtliche Anknüpfungspunkte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zum Service gehört grundsätzlich ein Vorgespräch zur Klärung der rechtlichen Grundlagen und zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie. Neben den juristischen Aspekten spielt dabei auch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Mandanten eine entscheidende Rolle.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Zum Service gehört grundsätzlich ein Vorgespräch zur Klärung der rechtlichen Grundlagen und zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie. Neben den juristischen Aspekten spielt dabei auch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Mandanten eine entscheidende Rolle.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, Angaben zu den Beteiligten und die bisherige Korrespondenz mit Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein vorhandener Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturrechnungen. Bei Verletzungen können auch ärztliche Unterlagen relevant werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine chronologische Zusammenstellung erleichtert den Überblick; fehlende Unterlagen schließen eine erste Kontaktanfrage nicht grundsätzlich aus.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten, etwa viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Strafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder bestimmte Alkohol- und Gefährdungsdelikte. Hier können strafrechtliche Sanktionen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Entscheidend ist der konkrete Vorwurf. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Stelle und das Zustellungsdatum wichtige Informationen.
- Kann ein Verkehrsunfall gleichzeitig zivilrechtliche und strafrechtliche Fragen auslösen?
- Ja, dasselbe Unfallgeschehen kann in mehreren rechtlichen Zusammenhängen geprüft werden. Zivilrechtlich geht es etwa darum, wer für Fahrzeugschäden, Behandlungskosten oder andere Unfallfolgen haftet. Strafrechtlich kann unabhängig davon geprüft werden, ob beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung oder ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt. Zusätzlich können versicherungsrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Die Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können parallel laufen. Bei einer Anfrage ist es daher hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren und die dazu vorliegenden Schreiben zu benennen.
- Welche Angaben helfen bei einer Mandatsanfrage wegen einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklage?
- Hilfreich sind die Art des erhaltenen Dokuments, die absendende Behörde oder das Gericht, das Aktenzeichen sowie der darin genannte Vorwurf. Ebenso wichtig sind das Eingangs- oder Zustellungsdatum und bereits festgelegte Termine. Auch die Frage, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde, ist für die Einordnung wesentlich. Eine erste Anfrage muss keine ausführliche Darstellung aller Einzelheiten enthalten. Ob und wie eine Stellungnahme erfolgt, ist eine Frage der individuellen Prüfung; laufende Fristen verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Haas
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Sven Haas liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,0 von 5 · 10 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei am Bahnhof insgesamt und nicht auf Sven Haas persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Hauptstraße 26, 77652 Offenburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Rechtsanwalt Stefan Mück · 2 Profile dieser Kanzlei auf einen Blick
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-am-bahnhof.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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