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Kanzleiprofil im Überblick
Christoph Schönhofer betreibt seit 2012 als selbstständiger Rechtsanwalt eine Kanzlei in Regensburg. Seit 2015 ist er berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Seine Tätigkeit umfasst die Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Strafgerichten, die Revision in Strafsachen sowie die Beratung und Vertretung während der Strafvollstreckung. Er steht Beschuldigten und ihren Angehörigen zur Seite und berät auch rechtskräftig Verurteilte. Ausgangspunkt seiner Verteidigung ist die persönliche Geschichte des Mandanten. Gemeinsam werden ein Verteidigungsziel und eine geeignete Strategie erarbeitet. Schönhofer erläutert die Rechte im Strafverfahren, die prozessualen Möglichkeiten und unterschiedliche Vorgehensweisen; die Entscheidung über die Richtung trifft der Mandant. Bei Revisionen bietet er eine fallbezogene Einschätzung der Erfolgsaussichten. In der Strafvollstreckung berät er unter anderem zu Ratenzahlung, Strafaufschub, Therapie statt Strafe und vorzeitiger Haftentlassung. Er ist regional und überregional tätig und berät auf Deutsch oder Englisch. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung; in bestimmten Fällen ist eine Bestellung als Pflichtverteidiger möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-schoenhofer.de, ra-schoenhofer.de
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Christoph Schönhofer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg. Seit 2012 führt er dort eine selbstständige Kanzlei; die Fachanwaltsbezeichnung darf er seit 2015 führen. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Strafrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Strafgerichten, Revisionen in Strafsachen sowie die Beratung und Vertretung während der Strafvollstreckung. Damit richtet sich das Angebot sowohl an Beschuldigte und ihre Angehörigen als auch an Menschen, deren Verurteilung bereits rechtskräftig ist. Die Beratung ist auf Deutsch und Englisch möglich. Im Ermittlungsverfahren können beispielsweise ein Tatvorwurf, eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Festnahme Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Bei einem gerichtlichen Verfahren stehen dagegen häufig eine Anklage, ein Strafbefehl oder die Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung im Mittelpunkt. Schönhofer nimmt nach seiner Kanzleibeschreibung die persönliche Geschichte des Mandanten als Ausgangspunkt der Verteidigung. Gemeinsam werden ein Verteidigungsziel und eine geeignete Strategie erarbeitet. Dazu erläutert er Rechte, prozessuale Möglichkeiten und unterschiedliche Vorgehensweisen. Über die Richtung entscheidet der Mandant auf dieser Grundlage. Ein weiterer Teil seiner Arbeit betrifft die Prüfung strafgerichtlicher Urteile im Revisionsverfahren. Hier geht es grundsätzlich um mögliche Rechtsfehler und nicht um eine vollständige Wiederholung der Beweisaufnahme. Schönhofer bietet dazu eine fallbezogene Einschätzung der Erfolgsaussichten an. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung können andere Fragen entstehen: Seine Beratung in der Strafvollstreckung umfasst unter anderem Ratenzahlung, Strafaufschub, Therapie statt Strafe und vorzeitige Haftentlassung. Welche Möglichkeiten überhaupt zu prüfen sind, hängt von der jeweiligen Entscheidung und den persönlichen Umständen ab. Die Kanzlei befindet sich am Cranachweg 1, 93051 Regensburg. Zum örtlichen Umfeld gehören die Regensburger Stadtteile Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Als Strafgerichte am Standort sind das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg relevant. Schönhofer ist regional und überregional tätig. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die Kanzleianschrift als Ziel der individuellen Routenplanung verwenden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anlasses, des aktuellen Verfahrensstands und bereits bekannter Termine hilft bei der ersten Einordnung. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht können dabei benannt werden. Anschließend sind die Möglichkeiten eines Gesprächs und einer Mandatsübernahme unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
- Amtsgericht Regensburg
- Landgericht Regensburg
Mit ihrer Anschrift am Cranachweg 1, 93051 Regensburg, hat die Kanzlei von Christoph Schönhofer ihren Standort im Regensburger Stadtgebiet. Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl sind die im Profil genannten Stadtteile des örtlichen Umfelds. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch weder eine Lage in der Innenstadt noch die Zugehörigkeit der Kanzlei zu einem bestimmten dieser Viertel ableiten. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die Parksituation sollten vor einem Besuch anhand der jeweiligen Verkehrsinformationen geprüft werden. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind vor Ort insbesondere das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Strafbefehlsverfahren gehören typischerweise dorthin. Das Landgericht verhandelt bestimmte gewichtigere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Revisionen werden dagegen grundsätzlich von den gesetzlich bestimmten übergeordneten Gerichten geprüft, nicht vom Ausgangsgericht selbst entschieden. Im Bereich der Strafvollstreckung können Strafvollstreckungskammern bei Landgerichten zuständig sein, etwa für bestimmte Entscheidungen während einer Haft. Ob dabei das Landgericht Regensburg zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch sieht das RVG eine Gebühr von 190 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor. Die Gebühr entfällt bei Erteilung des Mandats.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch sieht das RVG eine Gebühr von 190 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vor. Die Gebühr entfällt bei Erteilung des Mandats.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, ob bereits Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vorliegen und ob darin Termine oder Fristen genannt werden. Aktenzeichen erleichtern die Zuordnung vorhandener Unterlagen. Eine ausführliche Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für eine erste Kontaktanfrage nicht immer erforderlich. Wie vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich unmittelbar mit der angefragten Kanzlei abstimmen. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Was unterscheidet die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren von der Verteidigung vor Gericht?
- Im Ermittlungsverfahren wird geprüft, ob ein strafrechtlicher Verdacht besteht und wie das Verfahren weitergeführt wird. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen; die Polizei übernimmt häufig Ermittlungsmaßnahmen. Strafverteidigung kann in dieser Phase insbesondere die Einordnung des Vorwurfs, Akteneinsicht und die Prüfung prozessualer Möglichkeiten umfassen. Kommt es zur Anklage und zur gerichtlichen Hauptverhandlung, stehen zusätzlich die Beweisaufnahme und die rechtliche Bewertung durch das Gericht im Mittelpunkt. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, lässt sich nur anhand des konkreten Akteninhalts und der persönlichen Situation beurteilen.
- Worin unterscheiden sich Berufung und Revision in Strafsachen?
- Eine Berufung ermöglicht grundsätzlich eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen im angefochtenen Umfang. Dabei kann auch erneut Beweis erhoben werden. Die Revision dient dagegen der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler; eine vollständige neue Tatsachenverhandlung findet dabei grundsätzlich nicht statt. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt insbesondere davon ab, welches Gericht das Urteil erlassen hat. Für Einlegung und Begründung gelten gesetzliche Fristen und formale Anforderungen. Eine Einschätzung setzt daher regelmäßig die Kenntnis des Urteils, des Verfahrensverlaufs und der maßgeblichen Unterlagen voraus.
- Welche Fragen können nach einer rechtskräftigen Verurteilung noch anwaltlich geprüft werden?
- Nach Rechtskraft eines Strafurteils geht es bei der Strafvollstreckung vor allem darum, wie die verhängte Strafe umgesetzt wird. Bei einer Geldstrafe können beispielsweise Zahlungserleichterungen eine Rolle spielen. Bei einer Freiheitsstrafe können Fragen zum Strafantritt, zu einem möglichen Aufschub oder zur Aussetzung eines Strafrests entstehen. Auch Therapie statt Strafe kommt unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen als Thema in Betracht. Nicht jede Möglichkeit steht in jedem Fall offen. Für eine anwaltliche Prüfung sind regelmäßig das Urteil, aktuelle Schreiben der Vollstreckungsbehörden und Angaben zu den persönlichen Verhältnissen wichtig.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Schönhofer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 29 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-schoenhofer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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