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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Clemens Brengelmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht mit Kanzlei in der Dachauer Str. 189 in München. Die Kanzlei nennt Erbrecht und Immobilien im Erbrecht als Fachgebiete. Zu den auf der Webseite aufgeführten Themen gehören Pflichtteil, Testament, Nachlassverzeichnis, Vermächtnis und überschuldeter Nachlass. Weitere Themen sind Patchworkfamilien, Pflegeleistungen im Erbrecht, Vor- und Nacherbschaft sowie Teilungsanordnung. Auch Testamentserrichtung, Auslegung von Testamenten, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Erbschein und Erbscheinsverfahren werden genannt. Brengelmann bietet persönliche Beratung und vertritt Mandanten deutschlandweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Ratsuchende können sich nach den Angaben der Kanzlei mit jeder Art von Rechtsproblem an ihn wenden. Liegt ein Anliegen außerhalb seiner Tätigkeitsbereiche, unterstützt er bei der Suche nach einer qualifizierten Kollegin oder einem qualifizierten Kollegen für das entsprechende Fachgebiet. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Termine am Samstag und Sonntag erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: erbrecht-muenchen-brengelmann.de, erbrecht-muenchen-brengelmann.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Clemens Brengelmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht mit Kanzlei in der Dachauer Str. 189, 80637 München. Sein Profil führt Verkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht auf; Familienrecht ist dabei als Hauptschwerpunkt angegeben. Die Kanzleibeschreibung benennt insbesondere Erbrecht und Immobilien im Erbrecht als Fachgebiete. Für Ratsuchende ergeben sich daraus unterschiedliche Anknüpfungspunkte: die rechtliche Gestaltung familiärer Verhältnisse, die Regelung der Vermögensnachfolge oder die Klärung eines verkehrsrechtlichen Konflikts. Persönliche Beratung gehört zum angegebenen Angebot der Kanzlei Brengelmann. Im Erbrecht nennt die Kanzlei unter anderem Testamentserrichtung, Testamentsauslegung, Erbvertrag, Pflichtteil und Vermächtnis. Hinzu kommen Nachlassverzeichnis, Erbengemeinschaft, Erbschein und Erbscheinsverfahren. Dahinter stehen häufig Fragen danach, wer erbt, wie Nachlasswerte ermittelt werden und wie mehrere Beteiligte mit gemeinsam geerbtem Vermögen umgehen. Bei Immobilien im Nachlass können Eigentumsverhältnisse, Nutzung und die spätere Aufteilung eine Rolle spielen. Weitere ausdrücklich aufgeführte Themen sind überschuldete Nachlässe, Patchworkfamilien, Pflegeleistungen im Erbrecht, Vor- und Nacherbschaft sowie Teilungsanordnungen. Diese Themen betreffen sowohl die vorsorgende Gestaltung als auch die Einordnung einer bereits eingetretenen Erbsituation. Im Familienrecht geht es typischerweise um Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsfragen. Gerade bei Patchworkfamilien können familienrechtliche und erbrechtliche Überlegungen ineinandergreifen, etwa wenn die Stellung von Ehepartnern, gemeinsamen Kindern und Kindern aus früheren Beziehungen betrachtet wird. Das ebenfalls im Profil genannte Verkehrsrecht umfasst allgemein Anliegen nach Verkehrsunfällen, Fragen zu Schadensersatz und Haftung sowie Bußgeldverfahren. Welche Unterstützung im einzelnen Anliegen möglich ist, lässt sich im persönlichen Kontakt klären; die Profilangaben beschreiben nicht für jedes Teilgebiet einen gesonderten Leistungsumfang. Der örtliche Bezug liegt in München an der Dachauer Straße. Im Münchner Stadtgebiet liegen auch Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen; eine Zuordnung der Kanzlei zu diesen Stadtteilen ergibt sich aus den Angaben nicht. Für familien-, erb- und verkehrsrechtliche Verfahren kommen je nach Gegenstand insbesondere das Amtsgericht München, das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München in Betracht. Brengelmann vertritt nach Kanzleiangaben deutschlandweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Die Kanzlei ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar; Termine am Samstag und Sonntag erfolgen nach Vereinbarung. Bei Anliegen außerhalb seiner Tätigkeitsbereiche unterstützt Brengelmann nach eigenen Angaben bei der Suche nach einer entsprechend qualifizierten Kollegin oder einem Kollegen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Die Kanzlei Brengelmann befindet sich in der Dachauer Str. 189 in München. Die angegebene Anschrift ist der konkrete Orientierungspunkt für die Anfahrt; eine Lage in Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen ist durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für Besuche aus diesen und anderen Münchner Stadtteilen lässt sich die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anhand der Adresse planen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Fahrzeiten, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen können bei der Terminvereinbarung geklärt werden. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete haben die Münchner Gerichte unterschiedliche Aufgaben. Das Amtsgericht München führt als Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Als Nachlassgericht ist es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren befasst. Streitige erbrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils, gehören dagegen vor die Zivilgerichte; abhängig von der sachlichen Zuständigkeit kommen das Amtsgericht München oder das Landgericht München I in Betracht. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können dort verhandelt werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid regelmäßig beim Amtsgericht behandelt. Das Oberlandesgericht München ist insbesondere für bestimmte Rechtsmittel zuständig, darunter Beschwerden in Familiensachen und Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts. Das Arbeitsgericht München ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und hat für die genannten Schwerpunkte keine typische Funktion. Die konkrete Gerichtszuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Erbschaft oder einem Pflichtteil hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem Angaben zum Todesfall, zu den familiären Beziehungen und zu vorhandenen letztwilligen Verfügungen hilfreich. Dazu können ein Testament oder Erbvertrag, Schreiben des Nachlassgerichts und bereits geführte Korrespondenz gehören. Bei Pflichtteilsfragen oder einer Erbengemeinschaft ist außerdem eine vorläufige Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten des Nachlasses nützlich. Gehören Immobilien dazu, können vorhandene Eigentumsunterlagen Bedeutung haben. Fehlende Unterlagen schließen eine erste Anfrage nicht aus. Wichtig ist, bekannte Fristen und bereits zugestellte gerichtliche Schreiben ausdrücklich zu erwähnen.
- Welche Fragen stellen sich bei einer geerbten Immobilie und mehreren Erben?
- Gehört eine Immobilie zum Nachlass, betreffen typische Fragen die Eigentumslage, eine bestehende Finanzierung, laufende Kosten und die Nutzung durch einzelne Beteiligte. Bei mehreren Erben kann außerdem zu klären sein, wie Verwaltung und spätere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zusammenhängen. Ein Testament kann hierzu Vorgaben enthalten, etwa durch eine Teilungsanordnung oder ein Vermächtnis. Auch Pflichtteilsansprüche können wirtschaftlich relevant werden. Für eine erste Besprechung sind deshalb sowohl die erbrechtlichen Unterlagen als auch Informationen zur Immobilie und zu den Vorstellungen der Beteiligten hilfreich.
- Was sollte ich bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung schildern?
- Eine erste Anfrage kann sich auf die wesentlichen Lebensumstände und die aktuell offenen Fragen beschränken. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung besteht, ob minderjährige Kinder betroffen sind und ob Unterhalt, Wohnung oder gemeinsames Vermögen streitig sind. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können für die Einordnung wichtig sein. Nicht jede Trennung führt sofort zu einem gerichtlichen Verfahren; verschiedene Folgethemen werden rechtlich getrennt betrachtet. Bestehen bereits Termine oder gesetzte Fristen, sollten diese frühzeitig genannt werden, damit die Dringlichkeit eingeschätzt werden kann.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder zu einem Bußgeld benötigt?
- Bei einem Verkehrsunfall erleichtern Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und Unfallhergang die erste Orientierung. Vorhandene Fotos, Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben von Versicherungen können ebenfalls hilfreich sein. Bei einem Bußgeldvorwurf stehen dagegen der konkrete Vorwurf, das erhaltene Schreiben und dessen Zustellungsdatum im Vordergrund. Zivilrechtliche Schadensregulierung, ein Bußgeldverfahren und ein mögliches Strafverfahren sind unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn sie dasselbe Ereignis betreffen. Eine erste Anfrage sollte deshalb deutlich machen, welche Schreiben vorliegen und welches Anliegen geklärt werden soll.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Clemens Brengelmann
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: erbrecht-muenchen-brengelmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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