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Kanzleiprofil im Überblick
Ömer Sahinci ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Trappentreustraße 42. Nach eigenen Angaben arbeitet er seit über 15 Jahren selbständig als Rechtsanwalt in München und hat sich von Beginn an auf das Strafrecht spezialisiert. Seit 2011 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Sein Angebot richtet sich an Menschen mit strafrechtlichen Anliegen sowie an Angehörige und Bekannte, die anwaltliche Unterstützung suchen. Genannt werden insbesondere Situationen nach dem Erhalt einer Anklageschrift oder einer Festnahme mit Haftbefehl. Sahinci vertritt und verteidigt Mandanten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden und Zoll sowie vor Gericht. Als Hauptaufgaben nennt er die Wahrung der Rechte seiner Mandanten und deren Verteidigung. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Bei Bedarf kooperiert er mit anderen Kollegen und Fachanwälten für Strafrecht in ganz Deutschland. Für eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Gespräch bietet die Kanzlei eine Terminvereinbarung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-sahinci.de, kanzlei-sahinci.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Ömer Sahinci ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München. Seine Rechtsanwaltskanzlei Sahinci befindet sich in der Trappentreustraße 42, 80339 München. Nach eigenen Angaben ist er seit über 15 Jahren selbständig als Rechtsanwalt in München tätig und hat sich von Beginn an auf das Strafrecht spezialisiert. Den Fachanwaltstitel für Strafrecht führt er seit 2011. Das Profil richtet sich an Menschen mit strafrechtlichen Anliegen sowie an Angehörige und Bekannte, die in einer solchen Situation anwaltliche Unterstützung suchen. Im Strafrecht geht es um den Vorwurf einer Straftat und die damit verbundenen Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren. Zu den ausdrücklich genannten Anlässen für eine Kontaktaufnahme gehören der Erhalt einer Anklageschrift und eine Festnahme mit Haftbefehl. Allgemein können auch Schreiben von Ermittlungsbehörden, eine bevorstehende Vernehmung oder Fragen zum Ablauf eines Strafverfahrens Anlass für eine anwaltliche Beratung sein. Welche Bedeutung einzelne Schreiben oder Maßnahmen haben, hängt vom konkreten Verfahrensstand ab. Eine erste Einordnung setzt deshalb regelmäßig voraus, dass der Tatvorwurf, vorhandene Unterlagen und etwaige Termine bekannt sind. Sahinci vertritt und verteidigt Mandantinnen und Mandanten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden und Zoll sowie vor Gericht. Als Hauptaufgaben benennt er die Wahrung ihrer Rechte und die Verteidigung. Allgemein umfasst strafrechtliche Verteidigung unter anderem die Auseinandersetzung mit dem Ermittlungsergebnis, rechtlichen Fragen und dem weiteren Verfahrensablauf. Die Beratung wird auf Deutsch, Englisch und Türkisch angeboten. Bei Bedarf arbeitet Sahinci nach seinen Angaben mit weiteren Kollegen und Fachanwälten für Strafrecht in ganz Deutschland zusammen. Der örtliche Bezug liegt in München mit der Kanzleiadresse in der Trappentreustraße. Für Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I in Betracht; das Oberlandesgericht München übernimmt bestimmte weitere strafgerichtliche Aufgaben. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Auch für Ratsuchende aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen kann die Adresse als Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung dienen. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Anschrift geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient dieses Profil der ersten Orientierung zu Person, Schwerpunkt und Standort. Bei einer anschließenden Anfrage helfen eine kurze Beschreibung des Anliegens, der aktuelle Verfahrensstand und Hinweise auf bereits angesetzte Termine. Angehörige können dabei deutlich machen, für wen sie Unterstützung suchen. Für eine ausführliche Beratung im persönlichen Gespräch bietet die Kanzlei eine Terminvereinbarung an.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Ömer Sahinci sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht München und das Landgericht München I relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Hinzu kommen richterliche Aufgaben im Ermittlungsverfahren, etwa Entscheidungen zu bestimmten Zwangsmaßnahmen. Das Landgericht München I befasst sich unter anderem mit erstinstanzlichen Strafverfahren, die nach Art oder Gewicht des Vorwurfs in seine Zuständigkeit fallen, sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht München entscheidet in gesetzlich bestimmten Rechtsmittelverfahren und führt bestimmte Staatsschutzverfahren in erster Instanz. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht München ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die strafrechtliche Beurteilung eines Tatvorwurfs. Die Rechtsanwaltskanzlei Sahinci liegt in der Trappentreustraße 42 im Münchner Stadtgebiet. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem der genannten Stadtteile Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen ergibt sich aus den Profilangaben nicht. Für die Anreise aus diesen Stadtteilen oder dem weiteren Münchner Umfeld ist deshalb die vollständige Anschrift maßgeblich. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lassen sich anhand aktueller Verbindungen und der jeweiligen Verkehrslage planen; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Für ein persönliches Beratungsgespräch ist nach der Kanzleibeschreibung eine Terminvereinbarung vorgesehen. Der Kanzleistandort allein bestimmt nicht, welches Gericht ein einzelnes Strafverfahren führt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme wird um eine Nachricht zum Anliegen gebeten. Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Gespräch wird um Terminvereinbarung gebeten. Auf eine Nachricht zum Anliegen meldet sich die Kanzlei unverbindlich zurück.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine ausführliche Beratung in einem persönlichen Gespräch wird um Terminvereinbarung gebeten. Auf eine Nachricht zum Anliegen meldet sich die Kanzlei unverbindlich zurück.
Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme wird um eine Nachricht zum Anliegen gebeten. Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach Erhalt einer Anklageschrift hilfreich?
- Für die erste Orientierung sind insbesondere das zuständige Gericht, das Aktenzeichen, der bezeichnete Tatvorwurf und der Zeitpunkt des Zugangs der Anklageschrift relevant. Auch beigefügte gerichtliche Schreiben können wichtig sein, weil sie Angaben zum weiteren Ablauf oder zu Fristen enthalten. Eine Anklageschrift bedeutet noch keine Verurteilung. Im sogenannten Zwischenverfahren prüft das Gericht grundsätzlich, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen. Welche Unterlagen für eine Beratung benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Können Angehörige nach einer Festnahme mit Haftbefehl anwaltliche Unterstützung anfragen?
- Angehörige oder Bekannte können grundsätzlich Kontakt zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt aufnehmen und die bekannte Situation schildern. Hilfreich sind dabei der Name der betroffenen Person, die bekannte Aufenthaltsstelle, beteiligte Behörden und ein vorhandenes Aktenzeichen. Eine solche Anfrage begründet jedoch nicht automatisch ein Mandat für die betroffene Person. Auch erhalten Angehörige nicht ohne Weiteres Auskunft über vertrauliche Inhalte. Bei Untersuchungshaft geht es allgemein unter anderem um den Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft; die konkrete Prüfung erfordert Kenntnis des Einzelfalls.
- Was ist der Unterschied zwischen einer polizeilichen Vorladung und einer Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht?
- Die rechtliche Bedeutung einer Ladung hängt davon ab, welche Stelle sie veranlasst hat und ob die angeschriebene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geladen wird. Für Beschuldigte gelten andere Regeln als für Zeugen. Auch eine polizeiliche Zeugenladung kann mit einer Erscheinenspflicht verbunden sein, wenn ihr ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Deshalb sind Absender, Inhalt und die bezeichnete Rolle für eine allgemeine Einordnung wichtig. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
- Warum können Finanzbehörden oder der Zoll an einem Strafverfahren beteiligt sein?
- Strafrechtliche Ermittlungen werden nicht ausschließlich von der Polizei geführt. Je nach Vorwurf können auch Finanzbehörden oder der Zoll zuständig sein, beispielsweise bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten oder bestimmten Vorwürfen im Zusammenhang mit Beschäftigung und Einfuhr. Dabei können strafrechtliche Ermittlungen neben steuerlichen oder anderen behördlichen Verfahren stehen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, die absendende Behörde und die Art des erhaltenen Schreibens zu benennen. Welche Verfahrensregeln gelten und ob mehrere Verfahren parallel laufen, lässt sich erst anhand der konkreten Unterlagen zuverlässig einordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ömer Sahinci
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-sahinci.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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