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- Rechtsanwältin Simone Weber
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in München vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Simone Weber ist Rechtsanwältin mit Kanzlei am Petersplatz 8 im Zentrum von München, zwischen Viktualienmarkt und Marienplatz. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf Arbeitsrecht und Mietrecht. Sie berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Vermieter und Mieter. Als weitere Tätigkeitsgebiete nennt die Webseite Vertragsrecht und Forderungsinkasso; auch Reiserecht wird als Beratungsgebiet aufgeführt. Das Angebot richtet sich dabei insbesondere auch an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Zur Tätigkeit gehören Rechtsberatung, Prozessführung und Verhandlungsführung. Im Arbeitsrecht umfasst die Beratung unter anderem die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Fragen zu Kündigungen. Neben persönlichen Terminen in der Kanzlei bietet Simone Weber Online-Beratung an. Ausgangspunkt der Bearbeitung ist eine umfassende Besprechung des individuellen Anliegens. Dabei werden Erfolgsaussichten, mögliche Kosten und die voraussichtliche Dauer einer Streitigkeit erörtert. Als Bestandteile ihrer Arbeitsweise nennt sie verständliche Erläuterungen, transparente Honorare, kurze Bearbeitungszeiten und regelmäßige Informationen zum Sachstand. Ein erstes kurzes telefonisches Gespräch zum Kennenlernen und zur Einordnung des Anliegens ist kostenfrei; über Kosten einer weitergehenden Beratung informiert sie vorab.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Simone Weber ist mit ihrer Kanzlei am Petersplatz 8 im Zentrum von München ansässig. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeit richtet sich hier sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer. Dazu gehören die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Beschäftigung mit Fragen rund um Kündigungen. Für Ratsuchende geht es in diesem Rechtsgebiet häufig darum, vertragliche Regelungen zu verstehen, Veränderungen eines Beschäftigungsverhältnisses einzuordnen oder eine Auseinandersetzung über dessen Beendigung zu klären. Auch Vergütung, Arbeitszeugnisse und die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen sind typische arbeitsrechtliche Anliegen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Simone Weber ist das Mietrecht. Sie berät und vertritt Vermieter und Mieter. Typische Fragen betreffen den Inhalt von Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen, Mängel der Mietsache oder die Beendigung eines Mietverhältnisses. Darüber hinaus nennt ihre Webseite Vertragsrecht, Forderungsinkasso und Reiserecht als Tätigkeitsgebiete. Hier können etwa die Auslegung vertraglicher Vereinbarungen, ausstehende Zahlungen oder Streitigkeiten über Reiseleistungen Anlass für eine Anfrage sein. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, deren Anliegen je nach Sachverhalt mehrere dieser Bereiche berühren können. Zur Tätigkeit gehören Rechtsberatung, Verhandlungsführung und Prozessführung. Ausgangspunkt der Bearbeitung ist nach der Kanzleibeschreibung eine umfassende Besprechung des individuellen Anliegens. Dabei werden die Erfolgsaussichten, mögliche Kosten und die voraussichtliche Dauer einer Streitigkeit erörtert. Verständliche Erläuterungen und regelmäßige Informationen zum Sachstand werden ebenfalls als Bestandteile der Arbeitsweise genannt. Neben persönlichen Besprechungen in der Kanzlei bietet Simone Weber Online-Beratung an. Damit stehen für die Abstimmung unterschiedliche Gesprächsformen zur Verfügung; welche sich eignet, hängt auch vom Umfang und von den Unterlagen des jeweiligen Anliegens ab. Die Kanzlei liegt in der Altstadt-Lehel zwischen Viktualienmarkt und Marienplatz. Diese zentrale Lage bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Münchner Innenstadt ebenso wie aus Maxvorstadt, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht München relevant. Mietrechtliche und andere zivilrechtliche Verfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht München oder dem Landgericht München I geführt werden. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen, das Anliegen knapp schildern und um eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen bitten. Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Unterlagen und zu bereits bekannten Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt, wird anschließend mit der Rechtsanwältin geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Simone Weber ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München von Bedeutung. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Zum erstinstanzlichen Verfahren gehört regelmäßig eine Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Für Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig; bei örtlichem Bezug kann dies das Amtsgericht München sein. In anderen mietrechtlichen, vertraglichen oder zahlungsbezogenen Zivilsachen hängt die Zuständigkeit unter anderem vom Streitgegenstand und Streitwert ab. Hier kann auch das Landgericht München I zuständig sein. Das Oberlandesgericht München befasst sich unter anderem mit Rechtsmitteln gegen bestimmte landgerichtliche Entscheidungen in Zivilsachen. Es ist dagegen keine Rechtsmittelinstanz für Verfahren des Arbeitsgerichts. Die Kanzlei am Petersplatz 8 befindet sich im Stadtbezirk Altstadt-Lehel, zwischen Viktualienmarkt und Marienplatz und damit im innerstädtischen Umfeld Münchens. Diese Lage ist auch für eine Anreise aus Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen ein zentraler Bezugspunkt. Die Münchner Innenstadt ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; die konkrete Verbindung richtet sich nach dem Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die Verkehrsführung im Zentrum und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Genaue Angaben zu Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang sind im vorliegenden Material nicht enthalten und können vor einem Besuch erfragt werden. Neben einem Kanzleitermin kommt nach der Beschreibung auch eine Online-Beratung in Betracht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Beim ersten Telefonkontakt soll das Anliegen zunächst kurz geschildert werden. Ist Simone Weber in einem Termin, können ihre Mitarbeiterinnen das Anliegen und die Kontaktdaten für einen Rückruf aufnehmen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der unverbindliche telefonische Erstkontakt ist kostenfrei und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, einer groben Einschätzung des Anliegens und möglicher Kosten sowie der Terminvereinbarung. Kosten entstehen, wenn bereits eine konkrete Rechtsberatung gewünscht wird oder unmittelbar umfangreiche Unterlagen zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt werden; darüber wird vorab aufgeklärt. Ein Besprechungstermin ist innerhalb von zwei bis drei Tagen, bei zeitkritischen Anliegen auch noch am selben Tag möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der unverbindliche telefonische Erstkontakt ist kostenfrei und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, einer groben Einschätzung des Anliegens und möglicher Kosten sowie der Terminvereinbarung. Kosten entstehen, wenn bereits eine konkrete Rechtsberatung gewünscht wird oder unmittelbar umfangreiche Unterlagen zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt werden; darüber wird vorab aufgeklärt. Ein Besprechungstermin ist innerhalb von zwei bis drei Tagen, bei zeitkritischen Anliegen auch noch am selben Tag möglich.
Für den Erstkontakt: Beim ersten Telefonkontakt soll das Anliegen zunächst kurz geschildert werden. Ist Simone Weber in einem Termin, können ihre Mitarbeiterinnen das Anliegen und die Kontaktdaten für einen Rückruf aufnehmen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem Arbeitsvertrag hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, ein vorhandenes Kündigungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz relevant. Je nach Thema können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen oder betriebliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Hilfreich ist zudem eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist geschehen, wann wurden Erklärungen übermittelt und welches Ziel steht im Vordergrund? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Deshalb ist es sinnvoll, das Empfangsdatum eines Schreibens bereits bei der Anfrage zu nennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Können sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Fragen an eine Kanzlei wenden?
- Arbeitsrechtliche Beratung kann beide Seiten eines Arbeitsverhältnisses betreffen. Arbeitgeber beschäftigen sich beispielsweise mit der Gestaltung von Verträgen, organisatorischen Veränderungen oder der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitnehmer haben häufig Fragen zu Vergütung, Vertragsklauseln, Zeugnissen oder Kündigungen. Eine Kanzlei, die grundsätzlich beide Seiten berät, darf allerdings in derselben Angelegenheit keine widerstreitenden Interessen vertreten. Vor einer Mandatsübernahme wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Für diese Prüfung können bereits bei der ersten Anfrage Angaben zu den beteiligten Personen und Unternehmen erforderlich sein.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem mietrechtlichen Streit enthalten?
- Eine mietrechtliche Anfrage lässt sich meist leichter einordnen, wenn sie die eigene Rolle als Mieter oder Vermieter, die Art des Mietobjekts und den Anlass der Auseinandersetzung benennt. Typische Themen sind Betriebskosten, Mängel, Zahlungsrückstände oder eine Kündigung. Als Unterlagen kommen der Mietvertrag, relevante Schreiben, Abrechnungen sowie gegebenenfalls Fotos oder Übergabeprotokolle in Betracht. Eine knappe Chronologie hilft, den bisherigen Verlauf zu verstehen. Bereits angekündigte Termine, laufende Gerichtsverfahren oder in Schreiben genannte Fristen sollten ebenfalls erwähnt werden. Die rechtliche Bewertung setzt eine Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.
- Welche Angaben sind bei offenen Forderungen oder Streitigkeiten über einen Vertrag wichtig?
- Bei einer offenen Forderung sind vor allem der zugrunde liegende Vertrag, Rechnungen, Zahlungsvereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung. Auch Informationen darüber, ob die andere Seite die Forderung bestreitet und welche Gründe sie nennt, helfen bei der Einordnung. Bei sonstigen Vertragsstreitigkeiten stehen häufig die vereinbarten Leistungen, deren Erbringung und mögliche Abweichungen im Mittelpunkt. Eine rechtliche Prüfung unterscheidet zwischen dem Bestehen eines Anspruchs und seiner tatsächlichen Durchsetzbarkeit. Ob zunächst Verhandlungen, ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein anderes Verfahren in Betracht kommen, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
- Welche Informationen werden bei einer reiserechtlichen Anfrage üblicherweise benötigt?
- Im Reiserecht ist zunächst wichtig, ob eine Pauschalreise oder einzelne Leistungen wie Flug und Unterkunft gebucht wurden. Davon hängt ab, welche rechtlichen Regeln und welche Vertragspartner relevant sind. Für eine erste Prüfung sind Buchungsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Zahlungsbelege und der Schriftwechsel mit den beteiligten Unternehmen hilfreich. Bei beanstandeten Reiseleistungen können Fotos, zeitliche Aufzeichnungen und vorhandene Beschwerdemeldungen den Sachverhalt dokumentieren. Die Anfrage sollte außerdem beschreiben, was konkret von der Buchung abwich und wann dies geschah. Ob daraus Ansprüche entstehen, lässt sich erst anhand der Unterlagen und Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Simone Weber
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 74 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: weber-rechtsanwaeltin.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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