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- Rechtsanwälte Linkenheil · Rügner-Späth · Uhl · Burkhardt
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dagmar U. Burkhardt ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Linkenheil · Rügner-Späth · Uhl · Burkhardt in Heilbronn. Sie wird als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentum sowie als Fachanwältin für Familienrecht vorgestellt. Die Kanzlei nennt insgesamt neun Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zum Team gehören vier Fachanwälte. Die Kanzlei verweist auf mehr als 30-jährige Erfahrung und beschreibt Spezialisierung sowie die ständige Aktualisierung des Wissens durch Weiterbildung als Grundlagen ihrer Arbeit. Sie bietet ihren Mandanten Beratung, die Durchsetzung ihrer Rechte und Hilfe bei der Lösung juristischer Probleme an. Eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält die Website nicht. Die Kanzleiräume befinden sich in der Klarastraße 12 im dritten Obergeschoss; ein Aufzug ist vorhanden. Als Parkmöglichkeit wird das Parkhaus Wollhaus-Zentrum genannt. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bürozeiten bestehen montags bis freitags.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaelte-hn.de, anwaelte-hn.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Dagmar Burkhardt ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Rechtsanwälte Linkenheil · Rügner-Späth · Uhl · Burkhardt in Heilbronn. Ihr Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt und außerdem Erbrecht. Sie führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht sowie für Mietrecht und Wohnungseigentum. Damit sind ihre nachgewiesenen fachlichen Qualifikationen von den im Profil ausgewiesenen Tätigkeitsschwerpunkten zu unterscheiden. Die Kanzlei in der Klarastraße 12 befasst sich insgesamt mit neun Rechtsgebieten; zum Team gehören vier Fachanwälte. Für Ratsuchende steht bei einer Anfrage an Dagmar Burkhardt insbesondere die Einordnung familiärer und erbrechtlicher Anliegen im Vordergrund. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung, Scheidung und die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen Unterhalt, die Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen, der Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsfragen bei gemeinsamen Kindern. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Klärung der familiären Situation und der offenen Regelungspunkte. Je nach Anliegen können eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommen. Welche Unterlagen und Informationen erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob finanzielle Fragen, die Eheauflösung oder die Belange von Kindern betroffen sind. Im Erbrecht reichen typische Anliegen von der Gestaltung der Vermögensnachfolge bis zur Klärung von Fragen nach einem Todesfall. Testamente, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sind dabei häufige Themen. Berührungspunkte mit dem Familienrecht ergeben sich etwa, wenn eine Trennung oder veränderte Familienverhältnisse Anlass geben, bestehende Nachfolgeregelungen zu überprüfen. Eine rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass familiäre Beziehungen, vorhandene Verfügungen und die Zusammensetzung des Nachlasses nachvollziehbar dargestellt werden. Nicht jedes erbrechtliche Anliegen führt dabei zu einem gerichtlichen Streit. Der örtliche Bezug liegt in Heilbronn mit den Stadtteilen Innenstadt, Böckingen und Sontheim. Die Kanzleiräume befinden sich in der Klarastraße 12 im dritten Obergeschoss; ein Aufzug ist vorhanden. Als Parkmöglichkeit nennt die Kanzlei das Parkhaus Wollhaus-Zentrum. Am Standort bestehen das Amtsgericht Heilbronn und das Landgericht Heilbronn, deren Zuständigkeit vom Gegenstand des Verfahrens abhängt. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil hinterlegten Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, Bürozeiten bestehen montags bis freitags. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
- Amtsgericht Heilbronn
- Landgericht Heilbronn
Für die familienrechtlichen und erbrechtlichen Schwerpunkte von Dagmar Burkhardt sind in Heilbronn unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten zu beachten. Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Amtsgericht Heilbronn werden daher bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich des Amtsgerichts als Nachlassgericht. Typische Gegenstände sind die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über einen Pflichtteilsanspruch oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche sind davon zu unterscheiden: Sie werden vor den Zivilgerichten ausgetragen. Ob dafür das Amtsgericht Heilbronn oder das Landgericht Heilbronn zuständig ist, richtet sich insbesondere nach Streitgegenstand und Streitwert. Der Kanzleisitz allein bestimmt die örtliche Zuständigkeit nicht. Die Kanzlei liegt in der Klarastraße 12, 74072 Heilbronn. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind neben der Innenstadt auch Böckingen und Sontheim zu nennen; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Die Räume befinden sich im dritten Obergeschoss und sind über einen vorhandenen Aufzug erreichbar. Wer mit dem Pkw anreist, kann das von der Kanzlei genannte Parkhaus Wollhaus-Zentrum in die Planung einbeziehen. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Kanzleiadresse. Konkrete Linien, Haltestellen oder Gehzeiten sind nicht belegt. Terminzeit und Anreise sollten vorab aufeinander abgestimmt werden; die angegebenen Bürozeiten liegen montags bis freitags.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht der offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Einkommens- und Vermögensunterlagen relevant werden. Gibt es bereits gerichtliche Schreiben oder Schriftwechsel mit der anderen Seite, sollten diese mit ihren Datums- und Fristangaben erwähnt werden. Nicht jede Unterlage muss schon bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Abstimmung klären.
- Werden Sorge und Umgang automatisch zusammen mit einer Scheidung geregelt?
- Eine Scheidung und die Regelung von Sorge oder Umgang sind rechtlich unterschiedliche Angelegenheiten. Die Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Auch muss nicht in jedem Scheidungsverfahren eine gerichtliche Umgangsregelung getroffen werden. Häufig kommt es darauf an, ob zwischen den Eltern Einigkeit besteht und welche Fragen für das Kind geklärt werden müssen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, bestehende Absprachen, konkrete Streitpunkte und bereits beteiligte Stellen wie das Jugendamt zu benennen.
- Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und ein Streit um den Pflichtteil?
- Ein Erbscheinsverfahren dient dazu, die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbquoten durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen regelmäßig einen Geldanspruch gegen Erben und gehört bei gerichtlicher Auseinandersetzung vor ein Zivilgericht. Ein Erbschein klärt einen solchen Zahlungsanspruch nicht automatisch. Für die erste Anfrage sind deshalb das konkrete Ziel, das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und vorhandene Testamente oder gerichtliche Schreiben wichtig. Ob ein Erbschein überhaupt benötigt wird, hängt vom jeweiligen Nachweisbedarf ab.
- Was sollte ich vor einer Anfrage wegen einer Erbengemeinschaft zusammentragen?
- Hilfreich ist zunächst ein Überblick darüber, wer als Miterbin oder Miterbe in Betracht kommt und welche Unterlagen zur Erbfolge vorliegen. Dazu können Testamente, Erbverträge, Eröffnungsprotokolle oder ein bereits erteilter Erbschein gehören. Außerdem erleichtert eine sachliche Übersicht über bekannte Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und bisherige Absprachen die Einordnung. Typische Konflikte betreffen Verwaltung, Nutzung oder Verteilung des Nachlasses. Bei der Kontaktaufnahme sollte deutlich werden, ob Informationen fehlen, einzelne Maßnahmen umstritten sind oder eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft angestrebt wird. Laufende Verfahren und bekannte Fristen sollten ebenfalls genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dagmar Burkhardt
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Klarastraße 12, 74072 Heilbronn
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwaelte-hn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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