- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Daniel Leitner
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Daniel Leitner ist Rechtsanwalt in Ansbach. Die Schwerpunkte seiner Kanzlei liegen im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Inkasso, Familienrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Im Zivilrecht umfasst die Tätigkeit Verträge vom Vertragsschluss bis zur Vertragsbeendigung sowie die Inhaltskontrolle und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Weitere Themen sind Forderungsmanagement, Mahnungen und Mahnverfahren, Ehescheidung und Unterhalt sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen. Im Erbrecht gehören das Aufsetzen und Prüfen von Testamenten, Erbstreitigkeiten und der Pflichtteil zu den genannten Aufgaben. Leitner berät und vertritt jedermann, sofern kein Vertretungsverbot vorliegt; im Arbeitsrecht nennt die Webseite insbesondere Arbeitnehmer bei unberechtigter Kündigung. Die Beratung orientiert sich an den Vorstellungen und Zielen der Mandanten und berücksichtigt Kostenaspekte. Informiert wird über Rechtslage, Erfolgschancen, Beweissicherung und Kostenrisiken. Daniel Leitner ist der direkte Ansprechpartner. Gespräche sind in der Kanzlei sowie telefonisch, per E-Mail und über Skype möglich. Termine werden nach vorheriger Absprache vereinbart. Kanzleizugang und Räumlichkeiten sind barrierefrei; kostenfreie Parkplätze befinden sich unmittelbar am Kanzleigebäude.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 27.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-leitner.de, ra-leitner.de
Beratung in Ansbach – Einordnung der Redaktion
Daniel Leitner ist als Rechtsanwalt in Ansbach tätig. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Leitner befindet sich am Technologiepark 1, 91522 Ansbach. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt und die Rechtsanwaltskammer Nürnberg als zuständige Rechtsanwaltskammer. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Veränderungen im persönlichen Zusammenleben, deren rechtliche Folgen geordnet werden müssen. Für Ratsuchende geht es dabei etwa um die Einordnung ihrer familiären Situation, bestehende Verpflichtungen und die Frage, welche Punkte zwischen den Beteiligten noch zu klären sind. Zu den typischen Themen des Familienrechts gehören Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehepartnern. Auch die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder die Verteilung von Haushaltsgegenständen können eine Rolle spielen. Bei einer Scheidung kann zudem der Versorgungsausgleich relevant werden, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Welche dieser Fragen zusammenhängen und welche gesondert behandelt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Eine erste Besprechung dient üblicherweise dazu, die einzelnen Anliegen voneinander abzugrenzen und offene Fragen sichtbar zu machen. Sind Kinder betroffen, stehen häufig die elterliche Sorge, der Umgang und der Kindesunterhalt im Mittelpunkt. Dabei sind Fragen der Betreuung und Alltagsorganisation von finanziellen Ansprüchen zu unterscheiden. Nicht jede familiäre Meinungsverschiedenheit führt zu einem gerichtlichen Verfahren; auch außergerichtliche Verständigungen können Gegenstand familienrechtlicher Tätigkeit sein. Kommt es zu einem Verfahren, entscheiden grundsätzlich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den maßgeblichen Aufenthaltsverhältnissen ab, nicht allein vom Kanzleisitz in Ansbach. Die Anschrift am Technologiepark bietet einen konkreten Anlaufpunkt für die Planung eines persönlichen Termins in Ansbach. Aus den Profilangaben ergeben sich jedoch keine näheren Informationen zu einem Stadtteil, zu Haltestellen oder zu Parkmöglichkeiten. Vor einer Anfahrt empfiehlt sich deshalb die Abstimmung von Termin und Zugang. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten des Profils nutzen. Eine knappe Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens, Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ansbach
Die Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Leitner ist unter der Anschrift Technologiepark 1 in 91522 Ansbach verzeichnet. Damit lässt sich der Standort innerhalb des Stadtgebiets für die Termin- und Anfahrtsplanung konkret zuordnen. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Ebenso fehlen nähere Informationen zur unmittelbaren Verkehrsanbindung, zu Zugängen und zu Stellplätzen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse sinnvoll. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Besondere Anforderungen an den Zugang lassen sich bei der Terminvereinbarung ansprechen. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Familiengerichte zuständig, die organisatorisch zu den Amtsgerichten gehören. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Streitigkeiten über Unterhalt geführt. Auch Sorge- und Umgangsverfahren gehören zu ihrem Aufgabenbereich. Ein konkretes Gericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Aus dem Standort der Kanzlei in Ansbach allein folgt zudem keine verbindliche gerichtliche Zuständigkeit: Je nach Verfahrensart sind beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Aufenthaltsverhältnisse der Ehepartner maßgeblich. Für Ratsuchende ist deshalb zwischen dem Ort des anwaltlichen Gesprächs und dem möglichen Gerichtsort zu unterscheiden. Nicht jede familienrechtliche Angelegenheit erfordert außerdem ein gerichtliches Verfahren; zunächst können auch Klärungen oder Verhandlungen außerhalb des Gerichts im Vordergrund stehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Falls Sie Ihren Fall nicht den genannten Schwerpunkten zurechnen können, bittet die Kanzlei darum, bei der Kontaktaufnahme Ihren Fall bzw. Ihr Anliegen zu schildern. Terminwünsche können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein Erstberatungsgespräch wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0981 48777510 gebeten. Die Kanzlei informiert vorab kostenlos darüber, welche Kosten durch eine Erstberatung, intensive Beratung oder Vertretung entstehen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für ein Erstberatungsgespräch wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0981 48777510 gebeten. Die Kanzlei informiert vorab kostenlos darüber, welche Kosten durch eine Erstberatung, intensive Beratung oder Vertretung entstehen.
Für den Erstkontakt: Falls Sie Ihren Fall nicht den genannten Schwerpunkten zurechnen können, bittet die Kanzlei darum, bei der Kontaktaufnahme Ihren Fall bzw. Ihr Anliegen zu schildern. Terminwünsche können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und der offenen Fragen. Für ein späteres Gespräch können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Angaben zum Trennungszeitpunkt sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant sein. Sind Kinder betroffen, helfen Informationen zu deren Alter und bisheriger Betreuung. Bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Fristen erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich gebraucht werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich vor dem Termin abstimmen.
- Werden Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung gemeinsam geregelt?
- Eine Scheidung und ihre finanziellen Folgen hängen zwar zusammen, werden aber nicht automatisch in jeder Hinsicht gemeinsam geregelt. Der Versorgungsausgleich betrifft bestimmte während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte und wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Unterhalt und güterrechtliche Ansprüche folgen eigenen Voraussetzungen und können zusätzliche Anträge erfordern. Auch gemeinsame Schulden oder Eigentum sind gesondert zu betrachten. Eine erste Bestandsaufnahme hilft dabei, die unterschiedlichen Themen und ihren jeweiligen Klärungsbedarf zu erfassen.
- Was unterscheidet elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind und Entscheidungen etwa über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Umgang bezeichnet den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil oder anderen berechtigten Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die finanzielle beziehungsweise durch Betreuung erbrachte Versorgung des Kindes. Diese Bereiche beeinflussen den Familienalltag gemeinsam, sind rechtlich jedoch zu unterscheiden. In Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage ist hilfreich, Betreuung, Entscheidungsfragen und finanzielle Anliegen jeweils getrennt zu beschreiben.
- Muss eine familienrechtliche Auseinandersetzung immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jedes familienrechtliche Anliegen erfordert ein gerichtliches Verfahren. Viele Fragen lassen sich zunächst durch Gespräche, anwaltliche Korrespondenz oder gegebenenfalls Mediation bearbeiten. Ob eine Verständigung möglich und eine Vereinbarung formwirksam ist, hängt vom Thema und den Umständen ab; für bestimmte Regelungen gelten besondere Formvorschriften. Eine Ehe kann hingegen nur durch gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Bei bereits laufenden Verfahren oder dringlichen Konflikten können Fristen und vorläufige gerichtliche Maßnahmen eine Rolle spielen. Solche Umstände sollten bei einer Mandatsanfrage frühzeitig genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Leitner
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4,1 von 5 · 13 Bewertungen
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- Christian Bachnik · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 27.9.2026 · Quelle: ra-leitner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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