Veröffentlichtes Profil

Dietrich Growe

Dr. Dietrich Growe – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Dr. Dietrich Growe

O 4, 4, 68161 Mannheim

Telefon: +49 621 8624610

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Dietrich Growe
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Dietrich Growe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim. Die Kanzlei ist nach eigener Darstellung seit drei Jahrzehnten auf das Arbeitsrecht und angrenzende Rechtsgebiete spezialisiert und vertritt die Arbeitnehmerseite. Ihr Mandantenkreis umfasst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Beratung und Begleitung erstreckt sich sowohl auf kollektivrechtliche als auch auf individualrechtliche Mandate. Als Themen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen nennt die Webseite insbesondere Kündigungen und Aufhebungsverträge. Die Kanzlei beschreibt solche Konflikte als häufig starke Belastung für die Betroffenen. Bei der Interessenvertretung betont sie Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und juristisches Fachwissen. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als engagierte und vorausschauende Beratung und Begleitung bis zur Lösung des Falls. Auf der Webseite wird außerdem Andrea von Zelewski als wissenschaftliche Mitarbeiterin genannt. Der Kanzleistandort befindet sich in Mannheim, O 4, 4, im ecos office center. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrechtmannheim.com, arbeitsrechtmannheim.com

Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion

Dietrich Growe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim. Seine Kanzlei Dr. Dietrich Growe befindet sich in O 4, 4, im ecos office center und vertritt nach eigener Darstellung die Arbeitnehmerseite. Der Mandantenkreis besteht aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Kanzlei beschreibt eine seit drei Jahrzehnten bestehende Spezialisierung auf Arbeitsrecht und angrenzende Rechtsgebiete. Damit richtet sich das Profil an Beschäftigte, die eine rechtliche Einordnung von Fragen aus ihrem Arbeitsverhältnis suchen. Die Tätigkeit umfasst sowohl individualrechtliche als auch kollektivrechtliche Mandate. Im Individualarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber. Die Kanzlei nennt insbesondere Kündigungen und Aufhebungsverträge als Themen ihrer Arbeit. Bei einer Kündigung stehen allgemein die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, deren Voraussetzungen und mögliche gerichtliche Schritte im Raum. Ein Aufhebungsvertrag betrifft dagegen eine einvernehmliche Beendigung, bei der beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder weitere Vereinbarungen zu betrachten sind. Andere typische arbeitsrechtliche Anliegen können Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Ausgestaltung vertraglicher Arbeitsbedingungen betreffen. Welche Fragen im Einzelfall relevant sind, ergibt sich aus den jeweiligen Unterlagen und Umständen. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich unter anderem mit betrieblicher Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und tariflichen Regelungen. Solche Vorgaben können auch die Arbeitsbedingungen einzelner Beschäftigter prägen. Die Kanzlei beschreibt arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen als häufig starke Belastung für Betroffene und betont eine vorausschauende Beratung und Begleitung. Für Ratsuchende bedeutet eine arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme allgemein, den Sachverhalt zu ordnen, rechtliche Fragen zu benennen und mögliche Vorgehensweisen zu besprechen. Auf der Kanzleiwebseite wird außerdem Andrea von Zelewski als wissenschaftliche Mitarbeiterin genannt. Der Standort O 4, 4 liegt in den Mannheimer Quadraten und damit im Innenstadtbereich. Er bietet einen innerstädtischen Anlaufpunkt auch für Ratsuchende aus Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangsort ab. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich; vor Ort besteht das Arbeitsgericht Mannheim. Zur Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Kontaktdaten des Profils heranziehen. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege der Kanzlei belegt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und ein Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim

  • Amtsgericht Mannheim
  • Landgericht Mannheim
  • Arbeitsgericht Mannheim

Die Kanzlei Dr. Dietrich Growe hat ihren Sitz in O 4, 4, im ecos office center in den Mannheimer Quadraten. Die Anschrift folgt der für die Innenstadt charakteristischen Bezeichnung nach Quadrat und Hausnummer. Für die Anreise sollte deshalb die vollständige Adresse einschließlich der Postleitzahl 68161 verwendet werden. Der Innenstadtstandort lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ansteuern; die passende Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sind vor dem Termin anhand aktueller Informationen zu prüfen. Für Ratsuchende aus Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim unterscheiden sich die Anfahrtswege je nach Ausgangspunkt. Konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Mannheim von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Im kollektivrechtlichen Bereich werden dort unter anderem betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten im Beschlussverfahren behandelt. Ob das Arbeitsgericht Mannheim im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort vorhandene Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich nicht zuständig. Bei angrenzenden zivilrechtlichen Fragen kann dagegen je nach Gegenstand eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bestehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und Angaben zum Zugang der Kündigung wichtig. Auch die Dauer der Beschäftigung, ergänzende Vertragsvereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb der zeitliche Ablauf bereits bei der Anfrage deutlich werden sollte. Eine knappe, chronologische Darstellung hilft, das Anliegen zu erfassen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und ob eine Vertretung übernommen werden kann, wird im direkten Kontakt geklärt.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Enddatum beispielsweise Freistellung, Zeugnis und finanzielle Regelungen enthalten sein. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung folgt daraus nicht. Auch mögliche Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen gehören zu den Themen einer rechtlichen Prüfung. Für eine Mandatsanfrage ist insbesondere hilfreich mitzuteilen, ob lediglich ein Entwurf vorliegt, eine Unterschriftsfrist genannt wurde oder bereits eine Vereinbarung geschlossen ist.
Können Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge für mein persönliches Anliegen wichtig sein?
Ja, individuelle Arbeitsbedingungen ergeben sich nicht immer ausschließlich aus dem Arbeitsvertrag. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können beispielsweise Arbeitszeit, Entgeltbestandteile oder betriebliche Abläufe regeln. Ob und in welchem Umfang solche Regelungen anwendbar sind, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Bei einer ersten Anfrage ist deshalb ein Hinweis auf bekannte tarifliche Regelungen oder einschlägige Betriebsvereinbarungen hilfreich. Kollektivrechtliche und individualrechtliche Fragen können sich überschneiden, bleiben aber hinsichtlich der Beteiligten und möglicher gerichtlicher Verfahren voneinander zu unterscheiden. Die Einordnung erfordert den jeweiligen Sachverhalt.
Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren typischerweise ab?
Bei einer Klage aus einem individuellen Arbeitsverhältnis findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei versucht das Gericht, mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren mit weiteren Schriftsätzen und einem Kammertermin fortsetzen. Abhängig vom Streitgegenstand werden Tatsachen und gegebenenfalls Beweise geprüft. Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt allerdings zu einer Klage; auch außergerichtliche Gespräche sind möglich. Welcher Verfahrensweg in Betracht kommt und welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Anliegen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Dietrich Growe

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Dietrich Growe: 4,6 von 5 Sternen bei 45 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. Dietrich Growe aus 45 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 45 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Dietrich Growe insgesamt und nicht auf Dietrich Growe persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrechtmannheim.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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