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- Rechtsanwaltskanzlei Doris Finette
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Doris Finette ist Fachanwältin für Familienrecht und als Anwältin für Familienrecht und Erbrecht in Braunschweig tätig. Ihre Kanzlei vertritt Mandanten deutschlandweit in diesen beiden Rechtsgebieten. Zu den familienrechtlichen Tätigkeitsfeldern gehören Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt, Vermögen, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Die Unterstützung reicht vom Scheidungsantrag bis zur Klärung von Vermögensfragen. In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden offene Rechtsfragen geklärt. Im Erbrecht erarbeitet die Kanzlei gemeinsam mit Mandanten ein auf deren Wünsche zugeschnittenes Testament oder einen Erbvertrag, berechnet Pflichtteile und setzt Erbansprüche durch. Weitere genannte Tätigkeitsfelder sind Erbauseinandersetzungen, Schenkungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei emotional belastenden Erbauseinandersetzungen nutzt Doris Finette ihre Erfahrungen als Diplom-Sozialpädagogin. Die Kanzlei befindet sich seit mehr als 15 Jahren im Zentrum Braunschweigs und liegt am Damm 36 in der Fußgängerzone. Die Mitarbeiterinnen des Sekretariats beantworten organisatorische Fragen und stimmen Terminwünsche ab. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-finette.de, anwalt-finette.de
Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion
Doris Finette ist Fachanwältin für Familienrecht und führt die Rechtsanwaltskanzlei Doris Finette am Damm 36 in Braunschweig. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Familienrecht; daneben sind Erbrecht und Verkehrsrecht aufgeführt. Im Familienrecht und Erbrecht vertritt die Kanzlei Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit. Doris Finette gehört der Rechtsanwaltskammer Braunschweig an. Ihre Tätigkeit verbindet insbesondere Fragen der persönlichen Lebensgestaltung mit deren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen: von der Trennung einer Partnerschaft bis zur Regelung einer späteren Vermögensnachfolge. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt und Vermögen zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Hinzu kommen Zugewinn und Versorgungsausgleich. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig mehrere zusammenhängende Themen: Wie lässt sich die Betreuung gemeinsamer Kinder regeln, welche wirtschaftlichen Fragen sind offen und welche Unterlagen werden für ein Scheidungsverfahren benötigt? Die beschriebene Unterstützung reicht vom Scheidungsantrag bis zur Klärung von Vermögensfragen. In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden offene Rechtsfragen geklärt. Dabei können die persönliche Ausgangslage und die miteinander verbundenen Anliegen zur Sprache kommen. Im Erbrecht erarbeitet die Kanzlei gemeinsam mit Mandantinnen und Mandanten Testamente oder Erbverträge, die deren Wünsche berücksichtigen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Berechnung von Pflichtteilen, die Durchsetzung von Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen und Schenkungen. Auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden genannt. Bei emotional belastenden Erbauseinandersetzungen bringt Doris Finette ihre Erfahrungen als Diplom-Sozialpädagogin ein. Verkehrsrecht ist ebenfalls als Rechtsgebiet im Profil verzeichnet. Typische Anliegen dieses Gebiets sind allgemein die Regulierung von Unfallschäden sowie Fragen zu Verkehrsverstößen; eine nähere Beschreibung der verkehrsrechtlichen Tätigkeit liegt nicht vor. Die Kanzlei befindet sich seit mehr als 15 Jahren im Zentrum Braunschweigs und liegt in der Fußgängerzone am Damm. Die Innenstadtlage bietet einen zentralen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus dem Östlichen und Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die Zufahrtsbeschränkungen der Fußgängerzone zu beachten. Am Standort bestehen Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Braunschweig. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht bedeutsam; erbrechtliche Streitigkeiten können je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Die Mitarbeiterinnen des Sekretariats beantworten organisatorische Fragen und stimmen Terminwünsche ab. Eine kurze Einordnung als Familien-, Erb- oder Verkehrsrechtsangelegenheit sowie Hinweise auf bereits laufende Verfahren erleichtern die Vorbereitung der Anfrage. Bei Bedarf sind nach der Kanzleibeschreibung auch Hausbesuche möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig
- Amtsgericht Braunschweig
- Landgericht Braunschweig
- Arbeitsgericht Braunschweig
- Oberlandesgericht Braunschweig
Die Rechtsanwaltskanzlei Doris Finette liegt am Damm 36 in der Braunschweiger Innenstadt. Der Standort befindet sich in der Fußgängerzone und ist damit dem zentralen Stadtgebiet zugeordnet. Für Ratsuchende aus dem Östlichen Ringgebiet, dem Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode und Stöckheim ist die Innenstadt ein gemeinsamer örtlicher Bezugspunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor dem Termin geprüft werden. Bei einer Autofahrt ist zu berücksichtigen, dass eine Adresse in der Fußgängerzone nicht ohne Weiteres unmittelbar angefahren werden kann. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Braunschweig relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen geführt, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Oberlandesgericht Braunschweig kann in Familiensachen als Beschwerdegericht zuständig sein. Im Erbrecht übernimmt das Nachlassgericht beim Amtsgericht beispielsweise Aufgaben rund um Testamentseröffnungen und Erbscheine. Streitige Ansprüche zwischen Erben oder auf einen Pflichtteil werden dagegen in Zivilverfahren behandelt, je nach sachlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Bei verkehrsrechtlichen Anliegen kommen ebenfalls unterschiedliche gerichtliche Wege in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen können vor Amts- oder Landgericht verhandelt werden; Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden regelmäßig vor dem Amtsgericht behandelt. Das Arbeitsgericht Braunschweig ist hingegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zum üblichen gerichtlichen Rahmen der hier genannten Schwerpunkte. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt nicht allein vom Kanzleisitz ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Erläutern Sie kurz Ihr Anliegen. Bitte senden Sie keine fristgebundene Korrespondenz oder Anhänge per E-Mail zu.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden alle offenen Rechtsfragen geklärt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden alle offenen Rechtsfragen geklärt.
Für den Erstkontakt: Erläutern Sie kurz Ihr Anliegen. Bitte senden Sie keine fristgebundene Korrespondenz oder Anhänge per E-Mail zu.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Rechtsanwaltskammer Braunschweig
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht DAV
- Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung Braunschweig
- Familienanwälte Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht DAV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch zu Trennung und Scheidung hilfreich sein?
- Für ein erstes Gespräch sind häufig eine Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Einkommensnachweise, Unterlagen zu laufenden Verpflichtungen, Vermögensübersichten und vorhandene Eheverträge eine Rolle spielen. Bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Fristen erkennbar sein. Nicht jede Unterlage wird in jeder Angelegenheit benötigt. Welche Dokumente für die weitere Prüfung tatsächlich relevant sind, lässt sich bei der Terminabstimmung oder im ersten Gespräch klären.
- Was unterscheidet Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
- Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe. Beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Versorgungsausgleich betrifft dagegen insbesondere während der Ehe erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Beide Themen können bei einer Scheidung relevant werden, folgen aber eigenen Regeln und Verfahrensabläufen. Ehevertragliche Vereinbarungen können ebenfalls eine Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind deshalb Angaben zum Güterstand, zum Vermögen und zu bestehenden Versorgungsanrechten hilfreich.
- Welche Fragen sollten vor der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags geklärt werden?
- Vor einer erbrechtlichen Gestaltung steht meist die Frage, wer später welches Vermögen erhalten soll. Ebenso wichtig sind die familiären Verhältnisse, mögliche Pflichtteilsberechtigte, frühere Verfügungen und bereits erfolgte Schenkungen. Ein Testament und ein Erbvertrag unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer Form und möglicher Bindungswirkungen. Ein Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung. Für ein vorbereitendes Gespräch kann eine Übersicht über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und persönliche Vorstellungen hilfreich sein. Welche Gestaltung geeignet ist, hängt von der individuellen Situation ab und lässt sich nicht allein anhand allgemeiner Muster bestimmen.
- Worin unterscheiden sich ein Pflichtteilsanspruch und die Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
- Wer als Miterbe an einer Erbengemeinschaft beteiligt ist, gehört gemeinsam mit den anderen Erben zur Rechtsgemeinschaft am Nachlass. Dabei können Fragen zur Verwaltung, zu Nachlassverbindlichkeiten und zur späteren Auseinandersetzung entstehen. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er verschafft nicht automatisch eine Stellung als Miterbe. Für die Einordnung sind insbesondere die Verwandtschaftsverhältnisse, vorhandene Testamente oder Erbverträge und Informationen zum Nachlass bedeutsam. Auch Fristen können relevant sein.
- Welche Informationen sind für eine verkehrsrechtliche Mandatsanfrage wichtig?
- Zunächst sollte erkennbar sein, ob es um einen Verkehrsunfall, einen Bußgeldbescheid oder einen anderen verkehrsrechtlichen Vorgang geht. Bei einem Unfall helfen regelmäßig Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und Versicherungen sowie vorhandene Fotos, Zeugendaten und Schriftwechsel. Bei einem behördlichen oder gerichtlichen Schreiben sind dessen vollständiger Inhalt und das Zustellungsdatum wichtig, weil Fristen laufen können. Da die konkreten verkehrsrechtlichen Tätigkeitsfelder im Profil nicht näher beschrieben sind, sollte bei der Anfrage auch geklärt werden, ob die betreffende Angelegenheit übernommen werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Doris Finette
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Damm 36, 38100 Braunschweig
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-finette.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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