Veröffentlichtes Profil

Ronald Wolfgang Scholz

Ronald Wolfgang Scholz – Rechtsanwalt für Familienrecht in Braunschweig

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwaltskanzlei Ronald Wolfgang Scholz

Adolfstraße 1, 38102 Braunschweig

Telefon: +49 531 220920

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Ronald Wolfgang Scholz
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ronald Wolfgang Scholz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Braunschweig. Seine Kanzlei befindet sich in der Adolfstraße 1. Nach eigener Angabe bietet er seinen Mandanten seit über 30 Jahren Dienstleistungen im Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Jagd- und Waffenrecht sowie Strafrecht an. Seine Tätigkeit umfasst die juristische Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Hinzu kommen die Realisierung von Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung und die individuelle Gestaltung und Überprüfung von Verträgen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht der Mandant mit seinem jeweiligen Anliegen. Scholz beschreibt eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die gemeinsame Erarbeitung einer problemorientierten, wirtschaftlich sinnvollen und kostengünstigen Lösung. Für die außergerichtliche Tätigkeit weist die Kanzlei auf die Möglichkeit einer staatlichen Kostenübernahme im Wege der Beratungshilfe hin. Termine werden ausschließlich telefonisch mit dem Sekretariat vereinbart.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-scholz-bs.de, ra-scholz-bs.de

Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion

Ronald Wolfgang Scholz ist mit seiner Kanzlei in der Adolfstraße 1, 38102 Braunschweig, ansässig. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Strafrecht. Diese Kombination betrifft sowohl die zivilrechtlichen Folgen des Straßenverkehrs als auch Fragen strafrechtlicher Verantwortung. Für Ratsuchende ist dabei häufig zunächst zu klären, worum es in ihrem Anliegen geht: um die Regulierung eines Unfalls, einen Bußgeldvorwurf oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Auch mehrere rechtliche Fragen können aus demselben Geschehen entstehen und unterschiedliche Verfahren nach sich ziehen. Im Verkehrsrecht gehören Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen zu den typischen Anliegen. Dabei können Schäden am Fahrzeug, Ansprüche wegen Verletzungen oder die Frage nach der Verantwortlichkeit der Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Hinzu kommen Streitigkeiten mit Versicherungen und Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa nach einem Geschwindigkeitsverstoß. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Prüfung des Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen. Unfallberichte, Fotos, Schriftverkehr und behördliche Schreiben können helfen, die verschiedenen Aspekte eines Vorgangs zu unterscheiden und den rechtlichen Klärungsbedarf einzugrenzen. Im Strafrecht geht es insbesondere um Vorwürfe, die von Polizei oder Staatsanwaltschaft untersucht werden, sowie um eine mögliche gerichtliche Verhandlung. Ein Bezug zum Verkehrsrecht besteht beispielsweise bei Vorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder der Trunkenheit im Verkehr. Strafrechtliche Anliegen können aber auch unabhängig vom Straßenverkehr entstehen. Für eine erste Einordnung sind der konkrete Vorwurf, der bisherige Verfahrensstand und bereits eingegangene Schreiben wesentlich. Allgemein unterscheidet sich ein Ermittlungsverfahren deutlich von einem Verfahren, in dem bereits eine Anklage oder ein Strafbefehl vorliegt. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Braunschweig. Als Ausgangspunkte für eine Anfahrt kommen etwa die Innenstadt, das Östliche und Westliche Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim in Betracht. Die konkrete Verbindung zur Adolfstraße sollte anhand der Anschrift geplant werden. Am Standort befinden sich unter anderem das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht Braunschweig, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit relevant werden können. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Fristen beginnen. Dafür lassen sich die im Profil angebotenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Die Kanzlei Ronald Wolfgang Scholz befindet sich in der Adolfstraße 1 im Braunschweiger Stadtgebiet. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht ist insbesondere das Amtsgericht Braunschweig als möglicher Verfahrensort von Bedeutung: Amtsgerichte verhandeln unter anderem zivilrechtliche Verkehrsunfallstreitigkeiten innerhalb ihrer Zuständigkeit sowie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Auch zahlreiche Strafverfahren werden dort geführt. Das Landgericht Braunschweig kann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten je nach gesetzlicher Zuständigkeit erstinstanzlich oder als Rechtsmittelgericht tätig werden. Im Strafrecht gehören insbesondere schwerwiegendere Tatvorwürfe und Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile zu den Aufgaben der Landgerichte. Entscheidend sind jeweils die sachliche und örtliche Zuständigkeit; der Kanzleisitz allein legt den Verfahrensort nicht fest. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist für bestimmte Rechtsmittel und weitere gesetzlich zugewiesene Verfahren zuständig. Berührungspunkte mit Verkehrs- und Strafrecht können sich dort insbesondere bei der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ergeben. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Braunschweig behandelt dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier ausgewiesenen Schwerpunkte typischerweise nicht das zuständige Gericht. Für die Anfahrt zur Adolfstraße können Ratsuchende aus der Innenstadt, dem Östlichen Ringgebiet, dem Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode und Stöckheim die konkrete Anschrift als Ziel verwenden. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Anfahrt mit dem Pkw sollten deshalb anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten geprüft werden. Dasselbe gilt für Parkmöglichkeiten und den Zugang zum Gebäude.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht und sollen ihn zum ersten Beratungsgespräch mitbringen. Das erforderliche Antragsformular steht unter der Rubrik „Formulare“ zum Ausdruck bereit.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine sind ausschließlich telefonisch mit dem Sekretariat zu vereinbaren. Für die außergerichtliche Tätigkeit besteht die Möglichkeit, im Wege der Beratungshilfe eine Kostenübernahme durch den Staat zu erhalten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine sind ausschließlich telefonisch mit dem Sekretariat zu vereinbaren. Für die außergerichtliche Tätigkeit besteht die Möglichkeit, im Wege der Beratungshilfe eine Kostenübernahme durch den Staat zu erhalten.

Für den Erstkontakt: Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht und sollen ihn zum ersten Beratungsgespräch mitbringen. Das erforderliche Antragsformular steht unter der Rubrik „Formulare“ zum Ausdruck bereit.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandener Schriftverkehr mit Versicherungen. Bei Fahrzeugschäden können Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen relevant sein, bei Verletzungen auch medizinische Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine übersichtliche Beschreibung; der geeignete Übermittlungsweg für sensible Unterlagen sollte abgestimmt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bußgeldverfahren und einem Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein Verkehrsstrafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, etwa einer Trunkenheit im Verkehr. Die Verfahren unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der beteiligten Behörden, des Ablaufs und der möglichen Rechtsfolgen. Punkte oder Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis können in unterschiedlichen Zusammenhängen relevant werden. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens, etwa Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Vorladung oder Strafbefehl, einschließlich Zustellungsdatum und genannter Fristen.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Wichtig sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf und die Information, welche Behörde oder welches Gericht bereits tätig geworden ist. Auch die eigene Rolle im Verfahren, beispielsweise als beschuldigte oder als geschädigte Person, ist für die Einordnung relevant. Ein Aktenzeichen, vorhandene Schreiben und bereits angesetzte Termine erleichtern die Übersicht. Eine Kontaktanfrage muss keine umfassende Darstellung aller Einzelheiten enthalten. Zunächst kann geklärt werden, ob das Anliegen übernommen werden kann und wie vertrauliche Informationen und Unterlagen ausgetauscht werden sollen.
Können nach einem Verkehrsunfall mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
Ja, ein Verkehrsunfall kann verschiedene rechtliche Ebenen betreffen. Zivilrechtlich geht es beispielsweise um Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Daneben kann ein Bußgeld- oder Strafverfahren geführt werden, wenn ein entsprechender Verstoß im Raum steht. Zusätzlich können fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können bei verschiedenen Stellen geführt werden. Für eine Anfrage ist es deshalb hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren und Schreiben zu benennen. So lässt sich der Klärungsbedarf erkennen, ohne die einzelnen Verfahren miteinander gleichzusetzen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ronald Wolfgang Scholz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ronald Wolfgang Scholz: 4,9 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Ronald Wolfgang Scholz aus 19 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 19 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Ronald Wolfgang Scholz insgesamt und nicht auf Ronald Wolfgang Scholz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,919

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Adolfstraße 1, 38102 Braunschweig

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-scholz-bs.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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