Veröffentlichtes Profil

Moritz Jonas Müller

Moritz Jonas Müller – Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Moritz Jonas Müller

Kalenwall 2a, 38100 Braunschweig

Telefon: +49 531 61499600

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Moritz Jonas Müller
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Moritz Jonas Müller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Braunschweig. Er berät und vertritt Mandanten vorrangig in allen Teilbereichen und Phasen eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Berufung oder Revision. Seine Tätigkeit umfasst die Pflicht- und Wahlverteidigung sowie die Unterstützung bei polizeilichen Vorladungen, Durchsuchungen, Vernehmungen und drohender oder bestehender Inhaftierung. Genannte Schwerpunkte sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Zum Mandantenkreis gehören Beschuldigte und Angeklagte, Jugendliche und Heranwachsende sowie Opfer und Zeugen im Strafverfahren. Auch die Vertretung als Nebenkläger gehört zu seinen Leistungen. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Erstberatung zur Erfassung des Sachverhalts und einer ersten rechtlichen Einschätzung. Nach Akteneinsicht prüft Müller die Beweislage, Formfehler und Angriffspunkte. Auf dieser Grundlage wird eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Er betreut Mandanten persönlich, informiert regelmäßig über den Verfahrensstand und bespricht Entscheidungen mit ihnen. Termine können telefonisch oder über ein Online-Terminbuchungstool vereinbart werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-mjm.de, anwalt-mjm.de

Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion

Moritz Jonas Müller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig. Seine Kanzlei befindet sich am Kalenwall 2a, 38100 Braunschweig. Das Strafrecht bildet den Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit. Er berät und vertritt Beschuldigte und Angeklagte in den verschiedenen Phasen eines Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die gerichtliche Verhandlung bis zu Berufung oder Revision. Zur Tätigkeit gehören sowohl die Wahlverteidigung als auch die Pflichtverteidigung. Anlass für eine Anfrage können etwa eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, eine bevorstehende Vernehmung oder eine drohende beziehungsweise bereits bestehende Inhaftierung sein. Als besondere Schwerpunkte nennt das Profil Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Jugendstrafrecht stehen neben dem Tatvorwurf die persönliche Entwicklung und der Erziehungsgedanke im Vordergrund; bei Heranwachsenden stellt sich unter bestimmten Voraussetzungen die Frage nach der Anwendung von Jugendstrafrecht. Betäubungsmittelverfahren betreffen beispielsweise Vorwürfe des unerlaubten Besitzes oder Handels. Im Sexualstrafrecht kann die Bewertung von Aussagen eine wesentliche Rolle spielen. Wirtschaftsstrafverfahren können unter anderem finanzielle Vorgänge, geschäftliche Entscheidungen und umfangreiche Unterlagen zum Gegenstand haben. Welche tatsächlichen und rechtlichen Fragen entscheidend sind, hängt jeweils vom konkreten Verfahren ab. Müllers Mandantenkreis umfasst außerdem Opfer und Zeugen im Strafverfahren. Zu seinen Leistungen gehört die Vertretung als Nebenkläger. Diese Rolle unterscheidet sich von der Verteidigung: Im Mittelpunkt stehen die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte verletzter Personen. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Kanzleibeschreibung mit einer Erstberatung, in der der Sachverhalt aufgenommen und zunächst rechtlich eingeordnet wird. Nach Akteneinsicht prüft Müller die Beweislage, mögliche Formfehler und Ansatzpunkte für die Verteidigung. Darauf aufbauend wird eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Er betreut seine Mandanten persönlich, informiert regelmäßig über den Verfahrensstand und bespricht Entscheidungen mit ihnen. Der Kanzleisitz am Kalenwall liegt in der Braunschweiger Innenstadt und bietet einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus dem Östlichen und Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim. Für Strafverfahren sind insbesondere das Amtsgericht, das Landgericht und je nach Verfahrensart das Oberlandesgericht Braunschweig relevant. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Termine können telefonisch oder über ein Online-Terminbuchungstool vereinbart werden. Für die erste Kontaktaufnahme sind eine knappe Beschreibung des Anlasses und Hinweise auf bereits bekannte Termine oder Fristen hilfreich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Die Kanzlei von Moritz Jonas Müller am Kalenwall 2a liegt in der Innenstadt von Braunschweig. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem das Amtsgericht Braunschweig und das Landgericht Braunschweig von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen unter anderem vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; für Jugendliche bestehen besondere Spruchkörper. Das Landgericht führt erstinstanzliche Verfahren bei bestimmten schwerwiegenden Tatvorwürfen und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Straferwartung, Alter und örtlichem Bezug des Verfahrens. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist im Strafrecht insbesondere mit bestimmten Revisionen und Beschwerden befasst. Während eine Berufung eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen ermöglichen kann, dient die Revision der rechtlichen Überprüfung eines Urteils. Für Jugend-, Betäubungsmittel-, Sexual- und Wirtschaftsstrafverfahren ergibt sich die Zuständigkeit nicht allein aus der Bezeichnung des Rechtsgebiets. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Braunschweig entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtliche Beurteilung eines Tatvorwurfs nicht zuständig. Die Innenstadtlage bildet den räumlichen Ausgangspunkt für eine Kontaktaufnahme aus Braunschweig und den genannten Stadtteilen Östliches Ringgebiet, Westliches Ringgebiet, Gliesmarode und Stöckheim. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die Kanzleiadresse zur individuellen Routenplanung genutzt werden. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und mögliche Verkehrseinschränkungen sollten vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei schriftlichem Erstkontakt sollen Sie Ihr Anliegen möglichst detailliert beschreiben. Es wird empfohlen, zunächst das Problem zu beschreiben und anschließend mitzuteilen, was Sie erreichen wollen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im ersten Gespräch verschafft sich der Rechtsanwalt einen Überblick über den Sachverhalt und gibt eine erste rechtliche Einschätzung. Im Rahmen der Erstberatung werden Ihre Bedürfnisse, der Umfang Ihrer Ziele sowie Ihr Budget besprochen. Termine können über das Online-Terminbuchungstool oder telefonisch vereinbart werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im ersten Gespräch verschafft sich der Rechtsanwalt einen Überblick über den Sachverhalt und gibt eine erste rechtliche Einschätzung. Im Rahmen der Erstberatung werden Ihre Bedürfnisse, der Umfang Ihrer Ziele sowie Ihr Budget besprochen. Termine können über das Online-Terminbuchungstool oder telefonisch vereinbart werden.

Für den Erstkontakt: Bei schriftlichem Erstkontakt sollen Sie Ihr Anliegen möglichst detailliert beschreiben. Es wird empfohlen, zunächst das Problem zu beschreiben und anschließend mitzuteilen, was Sie erreichen wollen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen einer polizeilichen Vorladung oder Durchsuchung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vorhandene Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts häufig wesentlich. Dazu können eine Vorladung, ein Durchsuchungsbeschluss, ein Sicherstellungsprotokoll oder bereits zugestellte gerichtliche Entscheidungen gehören. Auch Aktenzeichen, bekannte Termine und die Angabe, ob die Anfrage als beschuldigte Person oder als Zeuge erfolgt, helfen bei der Zuordnung. Welche Rechte und Pflichten bestehen, hängt unter anderem von dieser Rolle und der veranlassenden Stelle ab. Eine anwaltliche Prüfung kann diese Unterschiede anhand der Unterlagen klären.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom Strafrecht für Erwachsene?
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt besonders die Entwicklung junger Menschen und verfolgt einen erzieherischen Ansatz. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatgeschehen können deshalb persönliche Lebensumstände und der Entwicklungsstand bedeutsam sein. Mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Für die Vorbereitung einer Mandatsanfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit und der aktuelle Verfahrensstand relevant.
Warum ist Akteneinsicht bei Betäubungsmittel- oder Wirtschaftsstrafverfahren wichtig?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den Vorwurf und die bislang zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse. In Betäubungsmittelverfahren können beispielsweise Untersuchungsergebnisse, Zeugenaussagen oder sichergestellte Gegenstände relevant sein. In Wirtschaftsstrafverfahren spielen häufig Vertragsunterlagen, Zahlungsbewegungen und geschäftliche Kommunikation eine Rolle. Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den bekannten Sachverhalt mit dem Ermittlungsstand abzugleichen und rechtliche sowie tatsächliche Fragen zu prüfen. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Eine erste Schilderung durch die betroffene Person ersetzt diese Grundlage regelmäßig nicht.
Welche Unterstützung kommt für Opfer und Zeugen in einem Sexualstrafverfahren in Betracht?
Opfer und Zeugen haben im Strafverfahren unterschiedliche Rollen, aus denen sich jeweils eigene Rechte und Pflichten ergeben. Anwaltliche Unterstützung kann der Erklärung des Verfahrensablaufs, der Begleitung bei Vernehmungen und der Wahrnehmung gesetzlicher Schutzrechte dienen. Für Verletzte bestimmter Straftaten besteht außerdem die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Damit können zusätzliche Beteiligungsrechte verbunden sein. Ob eine Nebenklage zulässig ist oder ein anwaltlicher Beistand beigeordnet werden kann, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Moritz Jonas Müller

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Moritz Jonas Müller: 5,0 von 5 Sternen bei 29 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Moritz Jonas Müller aus 29 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Moritz Jonas Müller insgesamt und nicht auf Moritz Jonas Müller persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-mjm.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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