Veröffentlichtes Profil

Elisabeth Pfleger

Elisabeth Pfleger – Fachanwältin für Familienrecht in Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Elisabeth Pfleger

Frauentorstraße 51a, 86152 Augsburg

Telefon: +49 821 32877555

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Elisabeth Pfleger
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Elisabeth Pfleger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Augsburg. Ihre Kanzlei befindet sich in der Frauentorstraße 51a, 86152 Augsburg. Als Rechtsgebiet nennt die Webseite das Familienrecht. Elisabeth Pfleger ist seit April 2003 als Rechtsanwältin tätig und seit November 2011 Fachanwältin für Familienrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften in Regensburg und in Athens, Georgia, USA. Die Webseite enthält neben dem Bereich Familienrecht die Rubriken Über mich, Rechtsgebiete, Aktuelles/Blog und Kontakt. Auf der Kontaktseite sind eine Telefonnummer, eine Mobilnummer, eine Faxnummer und die E-Mail-Adresse kanzlei@elisabeth-pfleger.de angegeben. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 821 32877555 erreichbar; als Mobilnummer ist +49 163 5213419 aufgeführt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kontaktseite die Straßenbahn Linie 2 mit den Haltestellen Fischertor oder Mozarthaus. Angaben zum Mandantenkreis oder zur Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: elisabeth-pfleger.de, elisabeth-pfleger.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Elisabeth Pfleger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Augsburg. Ihre Kanzlei befindet sich in der Frauentorstraße 51a, 86152 Augsburg. Sie ist seit April 2003 als Rechtsanwältin tätig und führt seit November 2011 den Fachanwaltstitel für Familienrecht. Rechtswissenschaften studierte sie in Regensburg und in Athens, Georgia, USA. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils und wird auf ihrer Webseite als Rechtsgebiet genannt. Daneben ist im Profil Verkehrsrecht aufgeführt. Ob ein konkretes verkehrsrechtliches Anliegen übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Dazu gehören Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und zum Versorgungsausgleich. Wenn Kinder betroffen sind, stehen oft das Sorgerecht und die Gestaltung des Umgangs im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können sich vor einer Anfrage zunächst einen Überblick über ihre offenen Fragen verschaffen. Für die spätere rechtliche Einordnung sind unter anderem familiäre Verhältnisse, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene Schreiben relevant. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Typische Themen des Verkehrsrechts sind die Regulierung eines Unfalls, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld sowie Streitigkeiten mit Versicherungen. Auch Bußgeldbescheide und Fragen rund um die Fahrerlaubnis gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Je nach Sachverhalt unterscheiden sich Verfahrensweg und zuständige Stelle. Bei einer Anfrage ist deshalb eine knappe Beschreibung hilfreich: Geht es etwa um einen Unfall, einen behördlichen Vorwurf oder eine versicherungsrechtliche Auseinandersetzung? Angaben zu vorhandenen Bescheiden, Schreiben und laufenden Fristen ermöglichen eine erste Zuordnung des Anliegens. Die Kanzleiadresse liegt in der Augsburger Innenstadt. Für die Anfahrt nennt die Kanzlei die Straßenbahnlinie 2 mit den Haltestellen Fischertor oder Mozarthaus. Damit besteht eine konkret benannte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr; die passende Verbindung aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen hängt vom Ausgangspunkt ab. Für familienrechtliche Verfahren ist vor Ort insbesondere das Amtsgericht Augsburg als Familiengericht relevant. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktdaten anstoßen. Die Kanzlei ist telefonisch unter +49 821 32877555 und per E-Mail an kanzlei@elisabeth-pfleger.de erreichbar. In der Anfrage können Ratsuchende das Rechtsgebiet, ihr Anliegen und mögliche Fristen nennen. Ob ein Mandat übernommen wird und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Kanzlei Elisabeth Pfleger befindet sich in der Frauentorstraße 51a in der Augsburger Innenstadt. Der Standort ist damit innerhalb des zentralen Stadtgebiets verortet. Für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Die Kontaktseite nennt für öffentliche Verkehrsmittel ausdrücklich die Straßenbahnlinie 2 und die Haltestellen Fischertor oder Mozarthaus. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrsführung und die örtlichen Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen; konkrete Stellplätze oder Parkangebote sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Augsburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen können zum Oberlandesgericht München führen. Ob die Zweigstelle Augsburg mit einem bestimmten Verfahren befasst ist, richtet sich nach der gerichtlichen Zuständigkeits- und Geschäftsverteilung. Im Verkehrsrecht kommen das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitwert und dem örtlichen Bezug ab. Verkehrsbezogene Bußgeldverfahren werden bei Vorliegen der entsprechenden Zuständigkeit vor dem Amtsgericht behandelt; auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden. Das Arbeitsgericht Augsburg ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten für die hier genannten Schwerpunkte Familienrecht und Verkehrsrecht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung besteht, ob gemeinsame Kinder betroffen sind und ob gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen vorliegen. Je nach Thema können später Einkommensnachweise, eine Heiratsurkunde, ein Ehevertrag oder Unterlagen zu Vermögen und Altersvorsorge wichtig werden. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bei getrennt lebenden Eltern können beispielsweise Fragen zur Entscheidungsbefugnis oder zur zeitlichen Gestaltung von Kontakten entstehen. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Ob überhaupt eine gerichtliche Regelung erforderlich ist, hängt von der Situation und den Möglichkeiten einer Einigung ab.
Welche Informationen helfen bei einer Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall?
Für die Einordnung eines Verkehrsunfalls sind insbesondere Unfalltag, Unfallort, beteiligte Personen und Fahrzeuge sowie eine sachliche Schilderung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherungen können ebenfalls relevant sein. Bei Sachschäden kommen etwa Reparaturunterlagen oder Gutachten hinzu, bei Verletzungen medizinische Dokumente. In der ersten Anfrage sollte deutlich werden, welche Forderungen oder Einwände bereits vorliegen. Die rechtliche Bewertung von Haftung und möglichen Ansprüchen setzt eine Prüfung der konkreten Umstände voraus.
Was ist bei einer Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder einem drohenden Fahrverbot wichtig?
Bei einem Bußgeldbescheid sind der vorgeworfene Verstoß, das Zustellungsdatum und die im Bescheid genannten Folgen für eine erste Einordnung wesentlich. Auch frühere behördliche Schreiben können zum Verständnis beitragen. Da in solchen Verfahren Fristen laufen können, sollte die Anfrage erkennen lassen, wann welches Dokument eingegangen ist. Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Ob eine Prüfung des Bescheids oder eine Vertretung möglich ist, muss die angefragte Kanzlei bestätigen. Die bloße Kontaktaufnahme ersetzt keine erforderliche Verfahrenshandlung und wahrt für sich genommen keine Frist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Elisabeth Pfleger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Elisabeth Pfleger: 4,9 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Elisabeth Pfleger aus 19 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Elisabeth Pfleger liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 19 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Elisabeth Pfleger insgesamt und nicht auf Elisabeth Pfleger persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,919

Google veröffentlicht zu diesen 19 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: elisabeth-pfleger.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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