- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Eugen Michael
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Dortmund vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Eugen Michael ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz Am Hagedorn 42 in Dortmund. Die Webseite nennt Arbeitsrecht, Verkehrsunfall, Bußgeld und Autokauf als Schwerpunkte. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigung, Gehalt, Urlaub und weiteren Fragen zum Arbeitsverhältnis. Dabei betont sie den Respekt für die Arbeit und die Rechte arbeitender Menschen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Regulierung von Verkehrsunfällen und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Versicherungen. Bei Bußgeldbescheiden beschreibt die Kanzlei die Einsicht in die Ermittlungsakte als Grundlage der Prüfung. Zum Autokauf nennt sie geschönte Kilometerleistungen, fehlende Ausstattungen und Verwirrspiele auf der Verkäuferseite als Beispiele aus ihrer täglichen Praxis. Das Angebot richtet sich damit an Menschen mit Anliegen zum Arbeitsverhältnis, zu Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden oder zum Autokauf. Jana Schmitz ist seit 2013 in der Kanzlei tätig und trägt deren organisatorische und administrative Leitung. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-michael.de, kanzlei-michael.de
Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Eugen Michael hat seinen Kanzleisitz Am Hagedorn 42, 44319 Dortmund. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleiwebseite führt daneben Arbeitsrecht sowie die Bereiche Verkehrsunfall, Bußgeld und Autokauf auf. Damit umfasst die Tätigkeit sowohl Konflikte rund um die Teilnahme am Straßenverkehr und den Fahrzeugerwerb als auch Fragen aus dem Arbeitsverhältnis. Eugen Michael gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Für Ratsuchende lässt sich das eigene Anliegen anhand dieser Bereiche zunächst einordnen, bevor bei einer Kontaktaufnahme geklärt wird, ob eine Übernahme des konkreten Falls möglich ist. Bei Verkehrsunfällen befasst sich die Kanzlei mit der Regulierung und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit Versicherungen. Typische Themen sind die Verantwortlichkeit für einen Unfall, die Bewertung von Fahrzeugschäden und die Zuordnung einzelner Schadenspositionen. Bei Bußgeldbescheiden beschreibt die Kanzlei die Einsicht in die Ermittlungsakte als Grundlage ihrer Prüfung. Allgemein können dabei der dokumentierte Vorwurf, die Beweislage und der Verfahrensablauf eine Rolle spielen. Im Bereich Autokauf nennt die Kanzlei geschönte Kilometerleistungen, fehlende Ausstattungen und unklare Vorgänge auf Verkäuferseite als Beispiele. Solche Streitigkeiten betreffen häufig die Frage, welche Eigenschaften vereinbart wurden und wer Vertragspartner geworden ist. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigung, Gehalt, Urlaub und weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis. Ihre Beschreibung betont dabei den Respekt für die Arbeit und die Rechte arbeitender Menschen. Allgemein stehen bei solchen Anliegen Arbeitsverträge, betriebliche Vereinbarungen, Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel im Mittelpunkt der Sachverhaltsklärung. Für die organisatorische und administrative Leitung ist Jana Schmitz zuständig, die seit 2013 in der Kanzlei tätig ist. Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden. Der örtliche Bezug liegt in Dortmund. Zu den genannten Stadtteilen gehören Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch; eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Dortmund. Welches Gericht für einen Fall zuständig ist, richtet sich nach Gegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse maßgeblich. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das betroffene Rechtsgebiet, eine kurze Sachverhaltsschilderung und bekannte Fristen enthalten. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme klären; die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund
- Amtsgericht Dortmund
- Landgericht Dortmund
- Arbeitsgericht Dortmund
Für das verkehrsrechtlich geprägte Profil von Eugen Michael sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder aus einem Autokauf können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte verhandelt werden. Dabei geht es etwa um Schadensersatz, Zahlungsansprüche oder Streit über vereinbarte Fahrzeugeigenschaften. Nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann ein gerichtliches Bußgeldverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht folgen. Das Landgericht ist zudem in gesetzlich vorgesehenen Fällen Rechtsmittelgericht für amtsgerichtliche Entscheidungen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Kündigungen, Gehalt oder Urlaub, kommt das Arbeitsgericht Dortmund in Betracht, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede Angelegenheit einer Dortmunder Kanzlei wird daher automatisch vor einem Dortmunder Gericht geführt. Die Kanzlei befindet sich Am Hagedorn 42 im Postleitzahlgebiet 44319 Dortmund. Die Standortangaben nennen außerdem Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch als Stadtteile, belegen aber keine Lage der Kanzlei in einem dieser Viertel. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht nachgewiesen. Für die Planung eines persönlichen Termins bildet deshalb die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Karteninformationen prüfen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Da Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich sind, können Ratsuchende Terminwunsch und Anreiseplanung bei der Kontaktaufnahme gemeinsam ansprechen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, Datum und Ort sowie Angaben zu beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene polizeiliche Angaben und Kontaktdaten von Zeuginnen oder Zeugen. Liegen bereits Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder Schreiben einer Versicherung vor, können auch diese für die Prüfung relevant sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Welche Rolle spielt die Ermittlungsakte bei einem Bußgeldbescheid?
- Ein Bußgeldbescheid enthält den erhobenen Vorwurf und die festgesetzten Folgen, bildet aber nicht zwangsläufig sämtliche Verfahrensunterlagen ab. Die Ermittlungsakte kann weitere Informationen zu Beweismitteln, zur Feststellung des Verstoßes und zum bisherigen Ablauf enthalten. Ihre Auswertung dient dazu, den Vorwurf auf einer breiteren Tatsachengrundlage einzuordnen. Ob sich daraus Einwände ergeben, lässt sich nicht allgemein vorhersagen. Für eine Mandatsanfrage sind insbesondere der vollständige Bescheid, das Zustellungsdatum und vorausgegangene Schreiben hilfreich. Da gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, sollten diese Angaben bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
- Worauf kommt es bei Streit über Kilometerstand oder Ausstattung eines gekauften Autos an?
- Bei solchen Streitigkeiten ist zunächst wichtig, welche Eigenschaften des Fahrzeugs vereinbart wurden und wie sich dessen tatsächlicher Zustand darstellt. Kaufvertrag, Verkaufsanzeige, Nachrichten mit der Verkäuferseite und Übergabeunterlagen können dafür wichtige Anhaltspunkte liefern. Auch die Frage, wer als Verkäufer aufgetreten ist und ob ein privater oder gewerblicher Verkauf vorliegt, kann rechtlich bedeutsam sein. Abweichungen bei Kilometerstand oder Ausstattung führen nicht unabhängig von den Umständen zu denselben Ansprüchen. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine zeitliche Übersicht von Angebot, Vertragsschluss, Übergabe und Entdeckung der Abweichung.
- Welche Informationen sind bei Fragen zu Kündigung, Gehalt oder Urlaub für die erste Anfrage wichtig?
- Hilfreich sind Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten Tätigkeit und zum konkreten Konflikt. Je nach Anliegen kommen Arbeitsvertrag, Nachträge, Entgeltabrechnungen, Urlaubsanträge oder der bisherige Schriftwechsel hinzu. Bei einer Kündigung sind das Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs besonders bedeutsam, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen bestehen können. Bei Gehaltsfragen können unter anderem Abrechnungszeiträume und vereinbarte Fälligkeiten relevant sein. Die erste Anfrage dient der Einordnung und Klärung des weiteren Vorgehens; sie ersetzt noch keine Prüfung der Unterlagen und begründet nicht automatisch ein Mandat.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Eugen Michael
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4,9 von 5 · 36 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-michael.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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