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Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Jens Gunnar Cordes ist Rechtsanwalt bei CHS Rechtsanwälte in Dortmund und führt seit 2002 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Seine selbständige anwaltliche Tätigkeit begann er 1999 in Dortmund. Die Tätigkeit ist durchgehend auf das Strafrecht ausgerichtet. Als persönliche Schwerpunkte nennt seine Profilseite Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Als Verteidiger sammelte er praktische Erfahrungen in Wirtschaftsstrafverfahren, darunter einem Verfahren mit über 210 Hauptverhandlungstagen. Die Kanzlei berät und verteidigt Einzelpersonen sowie Unternehmen bundesweit und bietet auch Präventivberatung und Inhouse-Schulungen an. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Gericht, die Beschaffung von Akteneinsicht sowie die Vertretung in gerichtlichen Hauptverhandlungen. Auch Rechtsmittel und die Überprüfung von Untersuchungshaft gehören zum Angebot. Verkehrsrechtliche Mandate wie Unfallschadenregulierung und Bußgeldsachen bearbeitet die Kanzlei seit 1999. Der Kanzleistandort liegt am Ostenhellweg in der Dortmunder Innenstadt. Cordes nennt Dänisch und Englisch als Fremdsprachen; seine Profilseite dokumentiert zudem Fortbildungen im Straf- und Strafprozeßrecht sowie Nebenstrafrecht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: chs-strafrecht.de, chs-strafrecht.de
Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion
Jens Gunnar Cordes ist Rechtsanwalt bei CHS Rechtsanwälte am Ostenhellweg 27–29 in Dortmund. Seine selbständige anwaltliche Tätigkeit begann er 1999 in Dortmund; seit 2002 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit ist nach der Kanzleibeschreibung durchgehend strafrechtlich ausgerichtet. Als persönliche Schwerpunkte benennt Cordes Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Englisch und Dänisch sind als Fremdsprachen angegeben. Im Verkehrsrecht können unterschiedliche Anliegen zusammentreffen: Nach einem Unfall stehen häufig die Haftungsverteilung, die Regulierung von Sachschäden oder Ansprüche wegen Verletzungen im Raum. Bei Bußgeldsachen geht es hingegen um den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit und mögliche Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Unfallschadenregulierung und Bußgeldsachen bearbeitet CHS Rechtsanwälte seit 1999. Eine Verbindung zum strafrechtlichen Profil von Cordes besteht im Verkehrsstrafrecht, etwa bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Dabei können neben dem Strafverfahren auch Fragen zur Fahrerlaubnis Bedeutung erlangen. Im Strafrecht richtet sich der Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung nach dem jeweiligen Vorwurf und dem Stand des Verfahrens. Die beschriebene Arbeitsweise umfasst die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Gericht, die Beschaffung von Akteneinsicht sowie die Verteidigung in Hauptverhandlungen. Auch Rechtsmittel und die Überprüfung von Untersuchungshaft gehören zum Angebot. Cordes verfügt über praktische Erfahrungen in Wirtschaftsstrafverfahren. Die Kanzlei berät und verteidigt Einzelpersonen sowie Unternehmen bundesweit und bietet Präventivberatung und Inhouse-Schulungen an. Für Ratsuchende ist zunächst die Unterscheidung wichtig, ob bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird oder vorbeugender Klärungsbedarf besteht. Der Standort am Ostenhellweg liegt in der Dortmunder Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug zu Ratsuchenden aus Innenstadt-West und Innenstadt-Ost ebenso wie aus Hörde, Aplerbeck oder Hombruch. Für strafrechtliche und verkehrsrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Verfahren ab. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Darstellung des Anliegens, vorhandene behördliche oder gerichtliche Schreiben und Angaben zu laufenden Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche nächsten Schritte vorgesehen sind, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund
- Amtsgericht Dortmund
- Landgericht Dortmund
- Arbeitsgericht Dortmund
CHS Rechtsanwälte hat seinen Standort am Ostenhellweg 27–29 in der Dortmunder Innenstadt. Die Adresse ist damit innerstädtisch gelegen und bildet einen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Innenstadt-West und Innenstadt-Ost sowie aus weiteren Stadtteilen wie Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich keine näher belegte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung, aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand der konkreten Adresse geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze sind hier nicht belegt. Für die im Profil genannten Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht ist unter den örtlichen Gerichten insbesondere das Amtsgericht Dortmund relevant. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen und entscheiden über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können dort geführt werden. Das Landgericht Dortmund befasst sich im Strafrecht unter anderem mit schwerwiegenderen Tatvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. In zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen kann es je nach gesetzlicher Zuständigkeit als erste Instanz oder als Berufungsgericht tätig werden. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Dortmund entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Es ist für die hier beschriebenen strafrechtlichen Vorwürfe, Bußgeldverfahren und gewöhnlichen Unfallschadenprozesse grundsätzlich nicht zuständig. Allein der Kanzleisitz in Dortmund bestimmt zudem nicht, welches Gericht ein konkretes Verfahren führt; hierfür sind unter anderem Verfahrensart und örtliche Anknüpfungspunkte maßgeblich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Vernichtung von DNA-Analyse-Datei
- Kein Landfriedensbruch durch Teilnahme an Fahrraddemo, auf der Farbeier geworfen werden
- Blockfahne keine Vermummung, kein Landfriedensbruch mit Pyro
- Aufkleber auf Nummernschild
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- International Criminal Bar (ICB)
- International Criminal Defence Lawyers Germany e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind üblicherweise eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum sowie Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen hilfreich. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und bereits geführter Schriftverkehr können den Sachverhalt ergänzen. Bei Sachschäden kommen Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen hinzu, bei Verletzungen entsprechende medizinische Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine vollständige Sammlung muss nicht schon vor der ersten Anfrage vorliegen; bekannte Fristen sollten jedoch erkennbar sein.
- Worin unterscheiden sich ein Verkehrsbußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und fahrerlaubnisbezogene Maßnahmen im Raum stehen. Entscheidend ist der konkrete Vorwurf, nicht allein die Tatsache, dass sich das Geschehen im Straßenverkehr ereignet hat. Das erhaltene Schreiben hilft dabei, Verfahrensart und Verfahrensstand zu erkennen.
- Was bedeutet Akteneinsicht für die Vorbereitung einer Strafverteidigung?
- Die Ermittlungsakte enthält den dokumentierten Stand eines Strafverfahrens, beispielsweise Zeugenaussagen, Berichte und Gutachten. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den Vorwurf und die bisher erhobenen Beweise nachzuvollziehen. Sie bildet häufig eine Grundlage dafür, offene Fragen zu erkennen und das weitere Vorgehen mit der beschuldigten Person zu besprechen. Umfang und Zeitpunkt der Einsicht richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und dem Verfahrensstand. Allein aus einer Vorladung oder einem kurzen behördlichen Schreiben ergibt sich meist noch kein vollständiges Bild der Ermittlungen.
- Was sollte eine erste Anfrage wegen eines wirtschafts- oder steuerstrafrechtlichen Vorwurfs enthalten?
- Hilfreich ist zunächst die Angabe, gegen wen sich das Verfahren richtet, welche Behörde tätig ist und welcher Vorwurf aus den vorhandenen Schreiben hervorgeht. Auch der Verfahrensstand, bekannte Termine und die eigene Rolle im betroffenen Unternehmen können für die Einordnung wichtig sein. Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Sachverhalte berühren häufig umfangreiche geschäftliche Unterlagen und mehrere Beteiligte. Deshalb ist zu Beginn auch zu klären, wer anwaltliche Vertretung sucht und ob mögliche Interessenkonflikte bestehen. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Gunnar Cordes
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4,9 von 5 · 35 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Ostenhellweg 27-29, 44135 Dortmund
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: chs-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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