- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Olaf Lamottke ist Rechtsanwalt in Dortmund sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Außerdem ist er Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE). Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen Verkehrsrecht, Autorecht, E-Mobilität, Arbeitsrecht und Strafrecht. Im Verkehrsrecht unterstützt er bei Unfallabwicklung, Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen, Fahrzeugkauf und Fragen zum Führerschein. Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten, auch im Autokaufrecht und Autoreparaturrecht. Die Webseite nennt zudem Hochvoltbatterieprobleme als Tätigkeitsfeld. Im Arbeitsrecht begleitet er Mandanten insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung. Genannt werden Kündigungsschutz, Abfindungsvergleich, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Zeugnisberichtigung und Abmahnung. Als Strafverteidiger berät und vertritt er Personen, denen unter anderem Straßenverkehrsdelikte, fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung vorgeworfen werden. Die Kanzlei nennt persönliche Betreuung, schnelle Terminvergabe, zügige Bearbeitung und eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Der Kanzleistandort befindet sich in der Benninghofer Str. 161 in Dortmund.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-verkehrsrecht-lamottke.de, arbeitsrecht-verkehrsrecht-lamottke.de
Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt O. Lamottke ist mit der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Olaf Lamottke an der Benninghofer Str. 161 in 44269 Dortmund tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Olaf Lamottke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus ist er Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE). Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche Auseinandersetzungen und gerichtliche Verfahren. Die fachliche Ausrichtung verbindet damit Fragen des Beschäftigungsverhältnisses mit rechtlichen Anliegen rund um Mobilität und Fahrzeuge. Im Arbeitsrecht liegt ein besonderer Bezug auf Situationen, in denen ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll oder bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde. Genannt werden Kündigungsschutz, Abfindungsvergleiche und Aufhebungsverträge. Weitere Themen sind Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und deren Berichtigung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die Einordnung von Schreiben des Arbeitgebers, den Inhalt vertraglicher Vereinbarungen oder die Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs. Zur Klärung solcher Anliegen sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, die bisherige Korrespondenz und der zeitliche Ablauf von Bedeutung. Gesetzliche Fristen können insbesondere nach einer Kündigung eine Rolle spielen. Im Verkehrsrecht bearbeitet Lamottke Unfallabwicklungen, Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen und Führerscheinfragen. Hinzu kommen Streitigkeiten beim Fahrzeugkauf und bei Autoreparaturen. Einen konkreten Bezug zu technischen Entwicklungen bilden E-Mobilität und Hochvoltbatterieprobleme. Typische Anliegen betreffen hier beispielsweise behauptete Fahrzeugmängel, umstrittene Reparaturleistungen oder die Abwicklung von Unfallschäden. Auch strafrechtliche Verteidigung gehört zur beschriebenen Tätigkeit, etwa bei Vorwürfen wegen Straßenverkehrsdelikten oder fahrlässiger Körperverletzung sowie bei Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Welche rechtlichen Fragen zusammenkommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der Kanzleistandort an der Benninghofer Straße bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Dortmund, darunter aus Hörde, Aplerbeck, Hombruch sowie Innenstadt-Ost und Innenstadt-West. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Dortmund in Betracht; bei zivilrechtlichen Verkehrssachen können Amtsgericht oder Landgericht Dortmund zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem einzelnen Fall. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann das Anliegen zunächst knapp nach Rechtsgebiet, Ereignis und möglichen Fristen beschreiben. Angaben zu vorhandenen Unterlagen helfen bei der weiteren Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie eine Besprechung stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund
- Amtsgericht Dortmund
- Landgericht Dortmund
- Arbeitsgericht Dortmund
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Olaf Lamottke ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Dortmund relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Für zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen sowie aus Fahrzeugkäufen oder Reparaturverträgen kommen das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen können nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Amtsgericht gelangen. Auch Verkehrsstrafsachen können dort verhandelt werden; die Zuständigkeit in Strafverfahren richtet sich nach weiteren gesetzlichen Kriterien. Führerscheinrechtliche Verwaltungsstreitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Verwaltungsgerichte. Die Kanzlei befindet sich an der Benninghofer Str. 161 in 44269 Dortmund. Diese Anschrift ist der konkrete Ausgangspunkt für die Anfahrt aus dem Dortmunder Stadtgebiet, etwa aus Hörde, Aplerbeck, Hombruch, Innenstadt-West oder Innenstadt-Ost. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Ebenso liegen keine belegten Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang vor. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die aktuelle Verbindung zur Kanzleiadresse geprüft werden. Bei einem Gerichtstermin ist gesondert auf den in der Ladung genannten Verhandlungsort zu achten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Es wird eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung angeboten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch bedeutsam, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, tarifliche Regelungen oder frühere Abmahnungen hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage vorhandene Fristangaben und das Zugangsdatum deutlich benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Kündigung und Abfindungsvergleich?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Ein Abfindungsvergleich kann einen Streit über die Beendigung durch gegenseitige Zugeständnisse beilegen und dabei eine Zahlung vorsehen. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Bei der allgemeinen Einordnung spielen neben dem Beendigungszeitpunkt auch offene Vergütung, Urlaub, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle. Welche Bedeutung einzelne Regelungen haben, lässt sich nur anhand des vollständigen Textes und der Umstände beurteilen.
- Welche Informationen werden bei einem Verkehrsunfall für die rechtliche Einordnung benötigt?
- Wichtig sind regelmäßig Angaben zu Unfallort, Unfallzeit, beteiligten Fahrzeugen und dem geschilderten Ablauf. Fotos, Kontaktdaten möglicher Zeuginnen und Zeugen, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen können die Prüfung unterstützen. Bei Sachschäden sind etwa Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturrechnungen relevant; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen hinzukommen. Die Unfallabwicklung betrifft häufig sowohl die Haftungsverteilung als auch die einzelnen Schadenspositionen. Ein polizeilich aufgenommener Unfall führt nicht automatisch zu einer abschließenden Klärung aller zivilrechtlichen Ansprüche.
- Was ist bei Streitigkeiten über ein Elektroauto oder dessen Hochvoltbatterie grundsätzlich zu unterscheiden?
- Bei Problemen mit einem Elektroauto können unterschiedliche rechtliche Grundlagen betroffen sein: gesetzliche Mängelrechte aus dem Kaufvertrag, eine zusätzliche Garantie oder Ansprüche aus einem Reparaturauftrag. Bei einer Hochvoltbatterie ist zudem die technische Einordnung wichtig, etwa ob eine Funktionsstörung, gewöhnlicher Verschleiß oder eine Abweichung von vereinbarten Eigenschaften vorliegt. Hilfreiche Unterlagen sind Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung, Garantiebedingungen, Werkstattberichte und dokumentierte Fehlermeldungen. Angaben zur Reichweite oder Batteriekapazität müssen im jeweiligen vertraglichen und technischen Zusammenhang betrachtet werden. Nicht jede Veränderung der Batterieleistung ist automatisch ein rechtlich relevanter Mangel.
- Wie unterscheiden sich Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen und Führerscheinverfahren?
- Bußgeldsachen betreffen Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeitsverstöße. Verkehrsstrafsachen beruhen dagegen auf dem Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr und werden nach strafprozessualen Regeln behandelt. Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig Fragen der Fahreignung prüfen. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Mehrere Verfahren können aus demselben Ereignis entstehen, ohne identisch zu sein. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die Art des erhaltenen Schreibens, die absendende Behörde, das Aktenzeichen und ausdrücklich genannte Fristen mitzuteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu O. Lamottke
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-verkehrsrecht-lamottke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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