- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Martin A. Falk
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in München vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Martin A. Falk ist mit seiner Kanzlei in der Nymphenburger Str. 77 in München ansässig. Die Kanzlei bietet seit 1999 Rechtsberatung und Interessenvertretung an. Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Strafverteidigung. Im Arbeitsrecht gehören die Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen, Kündigungsschutz sowie die Sicherung von Boni und variablen Vergütungen zur Tätigkeit. Vertreten werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer; auch Geschäftsführer und Vorstände werden beraten. Im Verkehrsstrafrecht übernimmt die Kanzlei die Vertretung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Alkohol am Steuer und verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Hinzu kommen Verkehrsordnungswidrigkeiten bei drohenden Punkten und Fahrverboten. Der Mandantenkreis umfasst Privatpersonen, Einzelfirmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor Gericht, darunter vor Arbeits- und Strafgerichten in und um München. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als juristisch, strategisch und lösungsorientiert. Anliegen werden bei der Kontaktaufnahme zeitnah geprüft; rechtliche Chancen und Risiken werden transparent erläutert. Weitere genannte Tätigkeitsgebiete sind Mietrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleifalk.de, kanzleifalk.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Falk Martin ist im Profil mit dem Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht verzeichnet. Die Rechtsanwaltskanzlei Martin A. Falk befindet sich in der Nymphenburger Str. 77, 80636 München, und bietet seit 1999 Rechtsberatung und Interessenvertretung an. Zu den näher beschriebenen Tätigkeiten zählen insbesondere Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Dabei geht es etwa um Vorwürfe der Unfallflucht, der Straßenverkehrsgefährdung, des Fahrens unter Alkoholeinfluss oder der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen häufig mögliche Punkte und Fahrverbote sowie die Prüfung eines behördlichen Vorwurfs im Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist zunächst die Unterscheidung zwischen einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und einem Bußgeldverfahren wichtig: Verfahrensablauf, mögliche Folgen und gerichtliche Zuständigkeiten unterscheiden sich. Eine anwaltliche Befassung umfasst in diesen Bereichen typischerweise die Einordnung des Vorwurfs, die Prüfung der verfügbaren Unterlagen und die Erörterung möglicher Verfahrensschritte. Die Kanzlei nennt außerdem die allgemeine Strafverteidigung als Schwerpunkt. Ihre Tätigkeit richtet sich an Privatpersonen, Einzelfirmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Die Interessenvertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, darunter vor Strafgerichten in und um München. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Zum beschriebenen Tätigkeitsfeld gehören Kündigungsschutz, die Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen sowie die Sicherung von Boni und variablen Vergütungen. Vertreten werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer; auch Geschäftsführer und Vorstände werden beraten. Typische Anliegen betreffen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die Ausgestaltung einer einvernehmlichen Trennung oder offene Vergütungsbestandteile. Gerade bei Organmitgliedern kann die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses für den weiteren Verfahrensweg bedeutsam sein. Ergänzend sind Mietrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht genannt. Nach der Kanzleibeschreibung werden rechtliche Chancen und Risiken transparent erläutert. Der örtliche Bezug liegt in München an der Nymphenburger Straße; für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Orientierung. Auch für Ratsuchende aus Maxvorstadt, Altstadt-Lehel, Schwabing, Sendling oder Bogenhausen kommt es auf den jeweiligen Ausgangspunkt an. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht München, das Landgericht München I, das Arbeitsgericht München und das Oberlandesgericht München. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung vorbereiten. Hilfreich sind Angaben zu vorhandenen Schreiben, laufenden Fristen und dem gewünschten Klärungsbedarf. Anschließend können die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden; eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für die verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Schwerpunkte des Profils ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht München relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit unter anderem gerichtliche Bußgeldverfahren nach einem Einspruch sowie zahlreiche Verkehrsstrafverfahren verhandelt. Das Landgericht München I kann in Strafsachen je nach Tatvorwurf erstinstanzlich oder als Rechtsmittelgericht zuständig sein. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten mit Verkehrsbezug können, abhängig von den Zuständigkeitsregeln, vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Das Oberlandesgericht München nimmt insbesondere gesetzlich zugewiesene Rechtsmittelaufgaben wahr; es ist nicht die allgemeine erste Anlaufstelle für Verkehrsverfahren. Im arbeitsrechtlichen Tätigkeitsbereich ist das Arbeitsgericht München für viele Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig, sofern der örtliche Gerichtsstand dort liegt. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzverfahren und Klagen wegen ausstehender Vergütung oder variabler Gehaltsbestandteile. Bei Geschäftsführern und Vorständen kann dagegen abhängig von ihrer rechtlichen Stellung und dem Streitgegenstand der ordentliche Rechtsweg maßgeblich sein. Die Kanzleianschrift allein bestimmt deshalb nicht, welches Gericht ein konkretes Verfahren bearbeitet. Die Kanzlei liegt an der Nymphenburger Str. 77 im Münchner Stadtgebiet. Eine eindeutige Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für Anfragen aus Maxvorstadt, Altstadt-Lehel, Schwabing, Sendling und Bogenhausen bietet die Adresse einen konkreten Ausgangspunkt zur Routenplanung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsverhältnisse geplant werden. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein vertrauliches Erstgespräch an. Bei der Kontaktaufnahme wird das Anliegen zeitnah geprüft, um eine verlässliche erste Perspektive aufzuzeigen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein vertrauliches Erstgespräch an. Bei der Kontaktaufnahme wird das Anliegen zeitnah geprüft, um eine verlässliche erste Perspektive aufzuzeigen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids oder eines drohenden Fahrverbots hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen, Angaben zum Zustellungszeitpunkt und bereits geführter Schriftverkehr relevant. Auch eine kurze Schilderung des Geschehens und Informationen darüber, ob die Fahrereigenschaft oder der Tatvorwurf streitig ist, können hilfreich sein. Vorhandene Fotos oder weitere Nachweise lassen sich ebenfalls benennen. Bei Punkten und Fahrverboten spielen neben dem aktuellen Vorwurf mitunter frühere Entscheidungen eine Rolle. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine verfahrensrechtlichen Fristen.
- Worin unterscheiden sich ein Verkehrsstrafverfahren und ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit?
- Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße und werden zunächst regelmäßig von einer Verwaltungsbehörde verfolgt. Mögliche Folgen sind Geldbußen, Punkte und Fahrverbote. Bei einem Verkehrsstrafverfahren steht dagegen der Verdacht einer Straftat im Raum, etwa einer Unfallflucht oder einer Trunkenheit im Verkehr. Hier ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft; mögliche Rechtsfolgen reichen je nach Tatbestand von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Auch Maßnahmen zur Fahrerlaubnis können hinzukommen. Ein Fahrverbot ist dabei rechtlich von einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Die genaue Einordnung hängt vom vorgeworfenen Geschehen ab.
- Was sollte vor einer Anfrage zu Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung zusammengestellt werden?
- Eine geordnete Übersicht über das Arbeitsverhältnis erleichtert die erste Prüfung. Dazu gehören regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf eines Aufhebungsvertrags sowie relevante Vergütungsunterlagen. Wichtig können außerdem der Zugang eines Schreibens, die Beschäftigungsdauer und bereits geführte Gespräche sein. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Kündigungsschutz und einvernehmliche Vertragsbeendigung folgen unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben können, sollten vorhandene Termine und Zugangsangaben schon in der Anfrage klar erkennbar sein.
- Welche Fragen stellen sich bei offenen Boni oder variabler Vergütung?
- Bei variabler Vergütung kommt es insbesondere auf die vertraglichen Grundlagen und die vereinbarten Voraussetzungen an. Relevant können Zielvereinbarungen, Zielvorgaben, Bonusregelungen, Abrechnungen und die Kommunikation über die Zielerreichung sein. Häufig geht es darum, ob Voraussetzungen erfüllt wurden, wie ein Betrag berechnet wird oder welche Auswirkungen die Beendigung des Vertragsverhältnisses hat. Auch Fälligkeit und mögliche Ausschlussfristen können eine Rolle spielen. Bei Geschäftsführern und Vorständen ist zusätzlich die rechtliche Stellung zu berücksichtigen, weil nicht sämtliche arbeitsrechtlichen Regeln gleichermaßen gelten. Eine chronologische Darstellung hilft, die offenen Punkte für eine Mandatsanfrage einzugrenzen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Falk Martin
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzleifalk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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